311/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landwirtschaft

betreffend fehlerhafter Gebarung der Bundesforste AG

Laut dem Rechungshofbericht Bund 2008/10 „Österreichische Bundesforste AG: Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung sowie Beteiligungsmanagement" konnten zahlreiche Punkte hinsichtlich fehlerhafter Gebarung festgestellt werden.

Der Rechnungshof erstellte folgende Mängelliste:

„Seit ihrer Gründung im Jahr 1997 war es der ÖBf AG nicht gelungen, eine Datenbank aufzubauen, in welcher der gesamte Liegenschaftsbestand des Bundes vollständig und aktuell erfasst war.“

„Der von der ÖBf AG verwaltete Liegenschaftsbestand des Bundes ist laut Bundesforstegesetz 1996 im Eigentum des Bundes zu erhalten. Erlöse aus Veräußerungen sind für den Ankauf neuer Liegenschaften oder zur Verbesserung der Vermögenssubstanz zu verwenden, dennoch wurde der Liegenschaftsbestand des Bundes vermindert. Da die ÖBf AG im Eigentum des Bundes stehende Liegenschaften verkaufen musste, um den im Budgetbegleitgesetz 2001 verpflichtend vorgesehenen Ankauf von Seen finanzieren zu können, die sich ohnehin im Eigentum des Bundes befanden. Darüber hinaus fielen zusätzliche Kosten (Finanzierung, Gutachten) an, die ebenfalls durch Liegenschaftsverkäufe finanziert werden mussten." Bei dieser so genannten Seentransaktion wurden elf Seen des Bundes durch die ÖBf AG gekauft. Im Zuge dieser Transaktion entstanden Kosten, welche nicht notwendig waren, aufgrund der Tatsache, dass sich sowohl ÖBf AB als auch die Seen im Eigentum des Bundes befanden. Die Kosten wurden durch weitere Verkäufe gedeckt, vier davon unter dem optimalen Kaufpreis.

„Das Ziel der ÖBf AG, mit dem Eingehen von Beteiligungen neben einer Absicherung des wirtschaftlichen Erfolges auch ein weiteres Wachstum anzustreben, ist mit Ausnahme einer Beteiligung bis 2006 nicht erreicht worden.“

„Die 50 %-Beteiligung der ÖBf Beteiligungs GmbH an dem Joint- Venture (Foria Forstmanagement GmbH) mit einem ausländischen staatlichen Forstbetrieb im Jahr 2002 und das Engagement des Joint-Ventures in Osteuropa führte aufgrund von unerwartet hohen Investitionskosten und den Fehlentscheidungen insbesondere hinsichtlich des Standortes (Errichtung eines Eisenbahnverladeterminals beim Projekt Kostroma (Russland)) zu erheblichen Verlusten.“

„Foria Forstmanagement GmbH entwickelten sich laut Bilanzen wie folgt: 2004: 1,52 Mill. EUR, 2005: 3,53 Mill. EUR, 2006: 18,37 Mill. EUR. Die Liquidation der Gesellschaft erfolgte im Jahr 2007 mit einem Wertverlust für die ÖBf Beteiligungs GmbH von etwa 8 Mill. EUR.“

„Die Geschäftsführer wiesen auf dem Gebiet internationaler Beteiligungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern mangelnde Führungserfahrung auf. Dem Aufsichtsrat wäre aufgrund dieser Tatsache daher eine erhöhte Verantwortung zur Absicherung der Funktionsfähigkeit der Steuerungs- und Kontrollsysteme sowie zur Festlegung einer klaren Strategie der Foria-Gruppe zugekommen. Diese nahm er nicht wahr.“

„Die ÖBf AG hat gemäß Bundesforstegesetz 1996 den Bundesministern für Finanzen und für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft laufend über Liegenschaftstransaktionen zu berichten. Diese Berichte stimmten weder mit den internen Auswertungen noch mit den tatsächlichen Veränderungen auf dem Liegenschaftskonto überein. Bis zum Jahr 2006 konnte die ÖBf AG keine vollständige und fehlerfreie Aufstellung aller Liegenschaftstransaktionen erstellen.“


„Nach Angaben der ÖBf AG waren die an das BMF und das BMLFUW übermittelten Berichte unvollständig und wurden durch einen Nachtrag korrigiert. Schriftliche Unterlagen oder ein entsprechendes Schreiben an das BMF bzw. BMLFUW im Zusammenhang mit dieser Korrektur konnte die ÖBf AG nicht vorlegen. Das BMF teilte dazu mit, dass es über keine Informationen bezüglich der oben genannten Korrekturen verfüge. Eine Kontrolle der

Berichte hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den am Liegenschaftskonto verbuchten Transaktionen führte das BMF nicht durch.“

„Darüber hinaus empfahl der RH dem BMF und dem BMLFUW, regelmäßig Kontrollen der Berichte hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den am Liegenschaftskonto tatsächlich verbuchten Transaktionen durchzuführen.“

„Die ÖBf AG kann im Namen und auf Rechnung des Bundes dessen Liegenschaften im Rahmen der dem Bundesminister für Finanzen im jährlichen Bundesfinanzgesetz eingeräumten Ermächtigung veräußern. Die finanzgesetzliche Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen betrug 2001 insgesamt höchstens 36,34 Mill. EUR und ab 2002 36,00 Mill. EUR jährlich. Dieser finanzgesetzliche Ermächtigungsrahmen wurde insbesondere im Jahr 2002 um zumindest 1,83 Mill. EUR überschritten. Durch die halbjährliche — statt wie gemäß Bundesforstegesetz 1996 vorgesehene quartalsmäßige —Berichtslegung an das BMF, die für das dritte und vierte Quartal des laufenden Jahres im Jänner des folgenden Jahres erfolgte, hatte das BMF keine Möglichkeit, rechtzeitig eine notwendige Erweiterung des gesetzlichen Rahmens zu erwirken.“

„Die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips war aufgrund nicht erfolgter Gegenzeichnungen bei den einzelnen Transaktionen nicht nachvollziehbar. Erforderliche Genehmigungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden nicht immer eingeholt.“

„Eine geplante Evaluierung des 2001 beschlossenen Seenkonzeptes lag nicht vor; auch die vorgesehene Erstellung weiterer örtlicher Seenkonzepte erfolgte nicht.“


„Das 2003 für die Kärntner Seen erstellte Vermessungskonzept sah vor, dass die Vermessungen innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein sollten. Dieses Ziel konnte infolge von Personalmangel bei den zuständigen Forstbetrieben nicht eingehalten werden. Die Abschlüsse von Pacht- und Nutzungsverträgen gingen zurück, weshalb nur geringere Erträge als möglich erzielt werden konnten.“

„Der Personalstand im Bereich Immobilienverwaltung reduzierte sich im überprüften Zeitraum um rd. 36 %. Untersuchungen hinsichtlich der benötigten Personalstruktur bzw. des

Personalbedarfes lagen jedoch nicht vor.“ Der Abbau des Personals erfolgte lediglich im Bereich Arbeiter, bei Angestellten wurde der Stand erhöht.

Die ÖBf AG ist demnach mittels der ÖBf AG Beteiligungs GmbH vierzehn Beteiligungen eingegangen, alle bis auf eine erwiesen sich als Verlustgeschäfte, darunter ein äußerst kostspieliges in Russland. Allesamt durch Fehlentscheidungen des Vorstandes verursacht. Dem Bundesforstegesetz 1996 wurde zuwidergehandelt, um die Seentransaktion durchführen zu können, in vier Fällen wurde nicht der optimale Kaufpreis erreicht, die Berichte an BMF und BMLFUW entsprachen nicht den tatsächlichen Eingängen am Konto, Berichte an das BMF wurden halbjährlich und nicht vierteljährlich übersandt, der vom BMF vorgegebene Rahmen zur Veräußerung von Liegenschaften wurde überschritten, Personal wurde ohne entsprechende Bedarfsermittlungen im Bereich der Arbeiterschaft abgebaut, während der Strand der Angestellten aufgestockt wurde, das Vermessungskonzept für die Kärntner Seen konnte nicht eingehalten werden, aufgrund Personalmangels.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landwirtschaft folgende

Anfrage

1.             Warum wurde die so genannte Seentransaktion durchgeführt?

2.             Wer hat die Seentransaktion angeordnet?

3.             Warum wurde eine Vorgehensweise gewählt, welche Kosten verursacht hat?

4.             Welche Seen waren dies?

5.             Gab es hierzu interne Erhebungen?

6.             Wenn ja, welche?

7.             Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachten diese?

8.             Wenn nein, warum nicht?

9.              Wie viele Beteiligungen hat die ÖBf AG derzeit?

10.       Welche Beteiligungen haben sich als verlustträchtig erwiesen?

11.       Wird an den verlustträchtigen Beteiligungen festgehalten?

12.       Wenn ja, warum?

13.       Wenn nein, wann werden diese beendet?

14.       Wenn nein, wie werden diese beendet?

15.          Wenn nein, wie hoch werden die erwartbaren Gesamtkosten bei einer allfälligen Beendigung sein?

16.       Welchen wirtschaftlichen Zweck verfolgten die einzelnen Beteiligungen?

17.          Warum wurde die Beteiligung an der Foria Forstmanagement GmbH nicht früher  beendet?

18.       Wer trägt die Verantwortung für diese Fehlentscheidungen?

19.       Wurden hieraus Konsequenzen gezogen?

20.  Wenn ja, welche?

21.  Wenn nein, warum nicht?

22.    Warum wurden Berichte über die Veräußerungen vom ÖBf AG an das BMF halbjährlich und nicht vierteljährlich erstattet?

23.  Wird diesem Kritikpunkt in Zukunft Rechnung getragen?

24.  Wenn nein, warum nicht?

25.    Auf welchen Konzepten beruhte der Personalabbau, von welchem lediglich Arbeiter betroffen waren?

26.    Warum wurde Personal abgebaut, obwohl gesetzte Ziele mangels ausreichendem Personal nicht erreicht wurden?

27.          Warum wurde Personal abgebaut, obwohl keine Untersuchungen zum entsprechenden Bedarf vorlagen?

28.       Wann wird der Personalbedarf entsprechend ermittelt?

29.          Warum werden Abschlüsse von Verträgen nicht dem Vieraugenaugenprinzip entsprechend gegengezeichnet?

30.       Ab wann werden Verträge gegengezeichnet?

31.       Warum erfolgte keine Erstellung von Seenkonzepten?

32.       Wann erfolgt die geplante Erstellung der Seenkonzepte?