3116/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.09.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Richtlinie für Spesenabrechnungen
In der Ausgabe 35/2009 der Wiener Bezirkszeitung wurde bekannt, dass Dr. Günther Bonn, stellvertretender Vorsitzende des Rates für Forschung und Technologieentwicklung den offenbar bestehenden großen Spielraum bei der Spesenabrechnung genutzt hat. Im Mai 2008 ließ er sich in einem Taxi von Graz nach Wien und weiter nach Baden chauffieren. Gesamtkosten für die Republik Österreich von 536 Euro. Dieselbe Reise per Zug hätte lediglich 64,4 Euro gekostet.
BM Doris Bures beteuert in der Ausgabe 35/2009 der Wiener Bezirkszeitung: „Das ist nicht in Ordnung. Es ist immer das kostengünstigste Verkehrsmittel zu wählen.“ Wenn dem so ist, dann dürften Konsequenzen für jene, die die Richtlinien in unverhältnismäßiger weise ausnutzen nicht lange warten.
Grundsätzlich stellt sich nach solchen Vorfällen die Frage nach den tatsächlichen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Spesenrichtlinien.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gibt es Richtlinien für Spesenabrechnung, an die sich Einrichtungen wie der Rat für Forschung und Technologieentwicklung halten müssen?
2. Wenn ja, wie sehen diese Richtlinien konkret aus und wo sind diese verankert?
3. Wenn nein, warum gibt es derartige Richtlinien nicht?
4. Bis wann werden diese Richtlinien erarbeitet werden?
5. Wann werden diese Richtlinien in Kraft treten?
6. Welche Grundsätze werden in diesen Richtlinien verankert?