330/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.11.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend ungenauer Beantwortung der Anfrage betreffend der falschen Darstellung im Verfassungsschutzbericht hinsichtlich der Spionageaffäre Vozhzhov
Im Verfassungsschutzbericht 2007 würde die Spionageaffäre Vozhzhov verkürzt bzw. teilweise falsch wiedergegeben, da das Verfahren gegen Vzlt Sodnikar eingestellt wurde. Des weiteren ist aufgrund der medialen Berichterstattung die Verdachtslage gegen Vzlt Sodnikar öffentlich gewesen, somit konnte vom Verfassungsschutzbericht ausgehend die Verbindung zu Vzlt Sodnikar hergestellt werden, trotz der allgemeinen Formulierungen im Bericht.
In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 4946/AB wird die Frage 3 der parlamentarischen Anfrage 5041/J, ob die Darstellung im Verfassungsschutzbericht angesichts der Einstellung des Verfahrens standhalten kann, dahingehend beantwortet, dass aufgrund der objektiven, nicht personenbezogenen Darstellung kein Grund zu einer Richtigstellung bestehe.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
ANFRAGE
1. Wird angesichts der breiten medialen Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2008 eine Ergänzung zu den weiteren Geschehnissen in der Spionageaffäre Vozhzhov vorgenommen werden, welche im Bericht 2007 keine Erwähnung gefunden haben?
2. Wenn ja, welche Ergänzungen?
3. Wenn nein, warum nicht?