330/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.11.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend ungenauer Beantwortung der Anfrage betreffend der falschen Darstellung im Verfassungsschutzbericht hinsichtlich der Spionageaffäre Vozhzhov

Im Verfassungsschutzbericht 2007 würde die Spionageaffäre Vozhzhov verkürzt bzw. teilweise falsch wiedergegeben, da das Verfahren gegen Vzlt Sodnikar eingestellt wurde. Des weiteren ist aufgrund der medialen Berichterstattung die Verdachtslage gegen Vzlt Sodnikar öffentlich gewesen, somit konnte vom Verfassungsschutzbericht ausgehend die Verbindung zu Vzlt Sodnikar hergestellt werden, trotz der allgemeinen Formulierungen im Bericht.

In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 4946/AB wird die Frage 3 der parlamentarischen Anfrage 5041/J, ob die Darstellung im Verfassungsschutzbericht angesichts der Einstellung des Verfahrens standhalten kann, dahingehend beantwortet, dass aufgrund der objektiven, nicht personenbezogenen Darstellung kein Grund zu einer Richtigstellung bestehe.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

ANFRAGE

1.  Wird angesichts der breiten medialen Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2008 eine Ergänzung zu den weiteren Geschehnissen in der Spionageaffäre Vozhzhov vorgenommen werden, welche im Bericht 2007 keine Erwähnung gefunden haben?

2.              Wenn ja, welche Ergänzungen?

3.              Wenn nein, warum nicht?