336/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Hofer,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz betreffend Krisenpflege

Seit 2003 gibt es die Möglichkeit der Anstellung als Langzeit- oder Krisenpflegemutter. Diesen Pflegemüttern werden Kinder zwischen 0 bis 3 Jahren vom Referat für Adoptiv- und Pflegekinder zugeteilt. Das Referat ist der Jugendwohlfahrt zugehörig.

Kinder, die aufgrund von Missbrauchs-, Misshandlungs- oder Verwahrlosungsgründen aus der Familie genommen werden, werden in die Krisenpflege gegeben. Viele dieser Kinder stammen aus dem Drogenmilieu und die Erziehung stellt für Pflegmütter eine große, fordernde Aufgabe dar. Umso wichtiger ist es, dass die familiären Verhältnisse der Krisenpflegemütter einwandfrei sind. Nur so können „Krisenkinder“ ihrem Milieu entkommen und es werden die Weichen für eine gute Zukunft gestellt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.      Ist Ihnen bekannt, dass Kinder in der für 8-12 Wochen ausgelegten Krisenpflege oft bis zu 18 Monate in den Familien bleiben? Ist Ihnen weiters bekannt, dass einige Pflegemütter für die Sicherheit der Kinder kaum Geldausgeben und deshalb beispielsweise mit veralterten Kindersitzen, die nicht mehr den gängigen Sicherheitsstandards entsprechen, unterwegs sind?

2.      Was haben Sie gegen folgende Missstände getan:

 

         In vielen Wohnungen von Kriseneltern wird stark geraucht. Und das, obwohl betroffene Kinder oft unter chronischer Bronchitis leiden.

         Selbst im Referat für Adoptiv- und Pflegekinder wird stark geraucht. Hier werden Kinderwägen neben dem Aschenbecher auf dem Balkon abgestellt.

          Kinder werden in der Krisenpflege herumgeschoben und beispielsweise nach Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Tschechien, Polen oder die Slowakei repatriiert.

3.      Wie ist es möglich, dass ohne Einschreiten des Jugendamtes

         Pflegemütter aktiv sind, die an Depressionen leiden.

         Kinder vernachlässigt werden.

         Pflegemütter Monitore, die vom Spital zur Überwachung der Herztätigkeit bei den Kindern angeordnet wurden, nachts abstellen?

 

4.      Hätte das Jugendamt die Pflicht, die familiäre, gesundheitliche und soziale Situation von Krisenpflegeltern besser zu kontrollieren?

5.      Wie häufig werden von Sozialarbeitern Kontrollen bei Krisenpflegeltern durchgeführt?

6.      Ist es möglich, dass eine Krisenpflegemutter mehr als ein Kind zur Pflege bekommt?

7.      Gibt es eine zahlenmäßige Begrenzung an Pflegekindern und wie lautet diese Regelung?

8.      Wie viel Geld erhält eine Krisenpflegemutter pro Kind für die Pflege?

9.      Wie wird kontrolliert, dass das für Kinder vorgesehene Geld auch für die Bedürfnisse der Kinder (Ernährung, Kleidung etc.) ausgegeben wird?

10.  Gibt es eine vorgeschriebene, regelmäßige Gesundheitskontrolle für Krisenpflegemütter?

11.  Wie häufig findet in der Praxis solch eine Gesundheitskontrolle statt?

12.  Werden Kinder, die sich gut in Krisenpflegefamilien integrieren, als Langzeitpflegekinder in dieser Familie behalten, oder werden diese Kinder aus Ihrer gewohnten Umgebung und Obhut  herausgerissen und an fremde Pflegeeltern abgegeben, selbst wenn die Krisenpflegefamilie den Wunsch äußert, das Kind behalten zu dürfen.