3404/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Sozialbetrug durch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

 

Wie den Medien (Salzburger Krone, 8. Oktober 2009) zu entnehmen ist, wurde von der Polizei ein organisierter Asylbetrug aufgedeckt. Weiters wurde berichtet, dass mit Doppelidentitäten vom Sozialamt der Stadt Salzburg Sozialhilfe in der Höhe von mehr als Euro 100.000,-- zu Unrecht bezogen wurde.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Fälle von zu Unrecht in Anspruch genommen sozialen Leistungen wurden in den letzten fünf Jahren, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre, bekannt?
  2. In wie vielen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre, Strafanzeige erstattet?
  3. Gegen wie viele Personen wurde in den letzten fünf Jahren, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre, deswegen Strafanzeige erstattet?
  4. Welchen Wert hatten die zu Unrecht in Anspruch genommen sozialen Leistungen in den letzten fünf Jahren, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?
  5. Welche Leistungen wurden zu Unrecht bezogen?

  1. Welche Maßnahmen haben Sie bisher gesetzt, um von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten zu Unrecht in Anspruch genommene soziale Leistungen zu verhindern?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie neben der Schaffung des neuen § 119 FPG setzten, um dies künftig zu verhindern?
  3. Gab es in den letzten fünf Jahren Rückforderungen von zu Unrecht in Anspruch genommenen sozialen Leistungen?
  4. Wenn ja, wie oft, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?
  5. Wenn ja, von wie vielen Tätern, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?
  6. Wenn ja, welche Werte wurden zurückgefordert?