3431/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Anmeldung in Spitalsambulanzen mit e-card und Lichtbildausweis

 

 

 

Laut einem Leserbrief in der Kronen Zeitung von Anfang September 2009 wurden die Anmeldeformalitäten bei den Ambulanzen im AKH Wien dahingehend geändert, das nunmehr nicht die e-card allein, sondern die e-card in Verbindung mit einem Lichtbildausweis bei der Anmeldung in der Ambulanz vorzuweisen ist.

 

Allein durch diese Maßnahme habe es eine deutliche Reduktion der Personen gegeben, die eine Ambulanz aufsuchen. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Seit wann wird in den Ambulanzen des AKH Wien neben der e-card auch ein Lichtbildausweis verlangt und wie hat sich durch diese Maßnahme die Zahl der Patienten in den Ambulanzen verändert?

 

2.      Aus welchen Gründen hat man sich zu dieser Maßnahme entschlossen?

 

3.      Wie viele Patienten können keinen Ausweis vorlegen?

 

4.      Was passiert mit Patienten, die keinen Lichtbildausweis vorlegen können?

 

5.      Wie viele Patienten wurden bislang abgewiesen, weil Sie keinen Ausweis vorlegen konnten?

 

6.      Wo und seit wann wird in Spitalsambulanzen sowohl die Vorlage einer e-card als auch eines Lichtbildes verlangt?


7.      Ist diese Maßnahme zeitlich begrenzt und wenn ja, aus welchen Gründen verzichtet man künftig auf die Kontrolle eines Lichtbildausweises?

 

8.      Wie haben sich seit Einführung dieser Maßnahme die Patientenzahlen in den Ambulanzen entwickelt?

 

9.      Ist die Einführung dieser Maßnahme (e-card in Verbindung eines Lichtbildes) flächendeckend in allen Ambulanzen sämtlicher österreichischer Krankenanstalten geplant?

 

10. Wenn ja, ab wann und aus welchen Gründen wird diese Maßnahme eingeführt?

 

11. Welche Änderungen zu den bisher üblichen Ambulanzbesuchen erwartet man sich?