3439/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Dienstaufsichtsbeschwerden sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 302 (1) StGB gegen die verantwortlichen Landesschulräte in der Steiermark/ Bezirksschulräte für Knittelfeld
Gemäß §19 LDG ist der Landeslehrer entweder unmittelbar einer Schule zur Dienstleistung oder der Lehrerreserve zuzuweisen. Gem. § 19 (9) LDG darf die Verwendung in der Lehrerreserve ohne Zustimmung des Landeslehrers zwei Jahre nicht übersteigen.
Die betroffene Lehrerin Frau Karin Köstinger hat sich dieser Verwendung mit dem Enthalt ihrer Unterschrift widersetzt und außerdem bereits zwei Dienstaufsichtsbeschwerden aufgrund dieser Situation eingereicht. Mittlerweile hat Frau Köstinger Anzeige gegen die Verantwortlichen des Landesschulrates Steiermark sowie gegen die Verantwortlichen des Bezirksschulrates Knittelfeld bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingereicht. Die Klage wurde an die Staatsanwaltschaft Leoben übertragen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE