3525/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Aufenthaltstitel von Studenten der International University

 

 

Die Institution „The International University Vienna“ (IUV) mit Sitz in der Mondscheingasse 16, 1070 Wien, bezeichnet sich selbst auf ihrer Internetseite als Universität, und bietet „Undergraduate“-, „Graduate“- und „Doctorate“-Programme an.

 

Am 14. 12. 2008 erschien in der „Presse“ unter dem Titel „Wenn der Abschluss nichts wert ist“ ein Artikel, der die Problematik behandelte, dass die von der „International University“ verliehenen Titel in Österreich nicht staatlich anerkannt sind. Der Leiter der Abteilung I/11 für internationales Hochschulrecht des BMWF Kasparovsky wird mit dem Satz zitiert, dass keine der regionalen Akkreditierungsbehörden in den USA die International University anerkenne. Nach Meinung des Leiters der Abteilung I/6 für Rechtsfragen und Rechtsentwicklung des BMWF Neumeister dürfe der Name „University“ nur von staatlich anerkannten Hochschulen geführt werden.

 

Der Artikel schließt u.a. mit der Feststellung: „Zwei Jahre nach dem Verlust der Akkreditierung der IUV reichte der Akkreditierungsrat im Herbst 2005 eine Sachverhaltsdarstellung bei der zuständigen Behörde ein, dem Bezirksamt Neubau. Warum seither nichts geschehen ist, wissen weder Ministerium noch Akkreditierungsrat….“ (diePresse.com vom 14. 12. 2008, http://diepresse.com/home/bildung/unilive/437638/index.do?_vl_backlink=/home/bildung/index.do, 16. 9. 2009)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten die folgende

 

 

Anfrage

 

1.        Unter welchen Aufenthaltstiteln belegen Studenten der IUV ihre Studien?

2.        Haben sich seit dem Entzug der Akkreditierung der IUV durch den Akkreditierungsrat die Aufenthaltstitel, unter denen die Studenten der „International University“ ihre Studien belegen, geändert? Wie?

3.        Wurde bzw. wird ein regelmäßiger Vergleich des Studienerfolgs von Studenten der IUV mit der Erneuerung von deren Aufenthaltstitel durchgeführt?

4.        Wenn nein, warum nicht?