3554/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abg. Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Glücksspiel- und Wettangebote: Illegales Glücksspiel & Glücksspielbetrug -

Kriminalpolizeiliche Ermittlungen 2008“

Mit der AB 2618/XXIII.GP vom 05.02.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und GenossInnen zur Anfrage „Glücksspiel- und Wettangebote“ beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden in der XXIV.GP ähnliche Fragen wieder gestellt, um für die geplante Reform des Glücksspielgesetzes die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten. Aber auch zusätzliche Fragen, die sich aus aktuellen...

Mit Entscheidung vom 8.9.2005, 2000/17/0201 hat der VwGH die Kartenspiele Seven Card Stud Poker, Texas Hold Èm und 5 Card Draw als „Glücksspiele“ qualifiziert. Diese Entscheidung deckt sich mit der Rechtsansicht des Bundesministers für Finanzen, veröffentlich auf der Homepage des BMF. Nicht nachvollziehbar ist, warum - trotz dieses Verbotes - 2008 und 2009 Pokerturniere durch Private in Österreich beworben und unter großer öffentlicher Anteilnahme auch durchgeführt werden konnten.

Poker im Internet (Online-Poker) ist zwar verboten - dennoch verdienen dabei österreichischen Kreditinstitute gut daran, wenn sich ihre KundInnen verschulden. Neben den Kreditzinsen erhalten sie Gebühren für den Einsatz der Kreditkarte im Online-Kasino. Dass Online-Glücksspiele im Internet in vielen Ländern - so auch in Österreich - verboten sind, hält viele Banken aber nicht davon ab, die Zahlungen im Auftrag von Kunden durchzuführen.

Internationale Experten gehen davon aus, dass zehn Prozent aller Kreditkartenumsätze der Banken im illegalen Glücksspiel anfallen. Denn, was in der virtuellen Welt nur ein Klick ist, löst in der Realität eine Zahlung aus. Dieses Missverhältnis senkt die Hemmschwelle, sich zu verschulden. Gerade bei denen, die ohnehin knapp sind. „Onlinepoker ist ein Verfahren, um die Mittelschicht kleiner und die Unterschicht größer zu machen“ (Michael Adams, Professor für Wirtschaftsrecht Universität Hamburg).

Alle Banken - auch die österreichischen Banken - könnten europaweit das illegale Spielen beenden. Bei einer Kreditkartenzahlung können diese nämlich an einer Kennziffer erkennen, dass eine Forderung aus illegalem Glücksspiel eingezogen wird. Aber sie haben bislang dagegen nichts unternommen.

Auch viele Probleme bei den sogenannten privaten „Karten-Kasinos“ sind weiter ungelöst. So ist „gemäß § 52 Abs. 1 Z 11 GSpG die direkte Annahme von Trinkgeldern bei Ausspielungen (Glücksspiel) untersagt und ein Zuwiderhandeln mit Verwaltungsstrafe pönalisiert.

Der EuGH hat vor kurzem in einer weiteren richtungweisenden Entscheidung Spielerschutz und Betrugsbekämpfung vor die Dienstleistungsfreiheit gestellt (RS-C-

42/07).

Die österreichische bwin-Gruppe, die Online-Sportwetten anbietet sowie Casinospiele wie Roulette und Poker im Internet betreibt, muss sich nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nationalen Regelungen von EU-Staaten unterwerfen, die dem Unternehmen das Anbieten von Glücksspielen in den jeweiligen Hoheitsgebieten einschließlich Internet gegebenenfalls untersagen. Den EU-Mitgliedstaaten steht es nach Ansicht des EuGH frei, eigene Ziele auf dem Gebiet der Glücksspiele zu definieren und gegebenenfalls ein bestimmtes Schutzniveau für ihre Bürger zu bestimmen. Die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit kann durch das Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten als gerechtfertigt angesehen werden.

Nach internationalen Erkenntnissen hat die Bekämpfung von Geldwäsche im Glücksspiel- und Wettsektor eine besondere Priorität. Die Bundesländer haben allerdings bisher die internationalen Geldwäschebestimmungen in ihren Buchmacher- und Totalisateurgesetzen nicht umgesetzt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele kriminalpolizeiliche Ermittlungen (Strafverfahren) gemäß § 168 StGB u.a. wurden durch die Polizei im Jahr 2008 gegen Karten-Kasinos, Automaten-Kasinos und/oder Internet-Kasinos bzw. deren Verantwortliche geführt?

 Wie ist der Stand dieser Verfahren (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

2.                  Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wegen § 168 StGB wurden im Jahr 2008 gegen Verantwortliche von so genannten Karten-Kasinos, Automaten-Kasinos und/oder Internet- Kasinos erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf zuständige Staatsanwaltschaften)?

3.                  Wie vielen dieser Anzeigen wurden durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft konkret nachgegangen und/oder die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden mit weiteren Ermittlungen beauftragt?

       Zu welchen weiteren Ergebnissen führten diese Ermittlungen?

4.     Wie viele kriminalpolizeiliche Ermittlungen (Strafverfahren) gemäß § 168 StGB wurden im Jahr 2008 gegen Gastronomen (die Spielautomaten aufgestellt und/oder betrieben haben), Spielhallenbetreiber sowie Automateneigentümer und Automatenpächter, die

       des illegales Glückspieles nach § 168 StGB (ev. auch wegen Delikte) verdächtig waren, geführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

5.             Wie viele gerichtliche Anzeigen wurden nach § 168 StGB allein im Jahr 2008 gegen Gastronomen (die Spielautomaten aufgestellt und betrieben haben), Spielhallenbetreiber sowie Automateneigentümer und Automatenpächter erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf zuständige Staatsanwaltschaften)?

6.             Wie vielen dieser Anzeigen wurden durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft konkret nachgegangen und/oder die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden mit weiteren Ermittlungen beauftragt?

Zu welchen weiteren Ergebnissen führten diese Ermittlungen?

7.             Wie viele kriminalpolizeiliche Ermittlungen (Strafverfahren) wurden gegen Veranstalter von Pokerturnieren bzw. Verantwortlichen von Poker-Kasinos geführt Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

8.             Vie viele gerichtliche Anzeigen wurden nach § 168 StGB allein im Jahr 2008 gegen Veranstalter von Pokerturnieren bzw. Verantwortlichen von Poker-Kasinos erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf zuständige Staatsanwaltschaften)?

9.             Wie vielen dieser Anzeigen wurden durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft konkret nachgegangen und/oder die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden mit weiteren Ermittlungen beauftragt?

Zu welchen weiteren Ergebnissen führten diese Ermittlungen?

10. Wie viele kriminalpolizeiliche Ermittlungen (Strafverfahren) wegen § 168 StGB wurden gegen Verantwortliche zugelassener Wettbüros geführt?

Wie ist der Stand dieser Verfahren (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

11. Wie viele gerichtliche Anzeigen wurden nach § 168 StGB allein im Jahr 2008 gegen Verantwortliche zugelassener Wettbüros erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf zuständige Staatsanwaltschaften)?

12.     Wie vielen dieser Anzeigen wurden durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft konkret nachgegangen und/oder die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden mit weiteren Ermittlungen beauftragt?

Zu welchen weiteren Ergebnissen führten diese Ermittlungen?

13. Wie viele Kontrollen auf Einhaltung von veranstaltungsrechtlichen, glücksspielrechtlichen Bestimmungen und/oder der Bestimmungen des Glückspielgesetzes gab es im Jahr 2008 durch die Bundespolizei, Bundespolizeidirektionen oder Sicherheitsbehörden?

Wie wurde kontrolliert?

Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?

Welche Delikte wurden aufgrund dieser Kontrollen angezeigt (Aufschlüsselung auf

Bundesländer)?

14. Wie viele Fälle des (gewerbsmäßigen) Glücksspielbetruges sind Ihnen im Jahr 2008 bekannt geworden?

Wie viele Ermittlungen wurden geführt?

Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf

zuständige Staatsanwaltschaften)?

15.     Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden 2008 gegen Anbieter von illegalen Glückspielen (Karten-Kasinos etc.) im Sinne der zitierten VwGH-Entscheidung ergriffen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

16.     Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die Polizei, Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsbehörden im Jahr 2008 gegen illegale Glücksspielanbieter (Karten-Kasinos, Automaten-Kasinos und/oder Internet-Kasinos etc.) in den Bundesländern ergriffen (ersuche um Aufschlüsselung der Maßnahmen auf Bundesländer)?

17.  In wie vielen Fällen haben sich die zuständigen Behörden bei der Verfolgung glücksspielrechtlicher Bestimmungen zu ihrer Unterstützung im Jahr 2008 gemäß § 50 GSpG der Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und/oder der Organe der Abgabenbehörde (BMF) bedient?

Wie wurde diese Mitwirkung von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Jahr

2008 ausgeübt?

Wie viele Kontrollen wurden 2008 durchgeführt?

Welche Ergebnisse wurden erzielt (Aufschlüsselung der Amtshilfe jeweils auf

Bundesländer)?

18.  Wie viele Anzeigen gemäß § 52 und § 56 Glücksspielgesetz wurden durch die Polizei oder Sicherheitsbehörden im Jahr 2008 erstattet?

Wie viele wurden insgesamt angezeigt?

Welche Delikte wurden angezeigt?

Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?

Wie wurden die Verfahren erledigt (Aufschlüsselung der Delikte auf Bundesländer)?

19.       Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass die Verwaltungsstrafanzeigen nach § 52 und § 56 GSpG und deren Erledigung durch Polizei, Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsbehörden auch dokumentiert werden?

20.       Teilen Sie weiterhin - insbesondere nach den Ausführungen des Sachverständigen in der Strafanzeige des Landeskriminalamtes NÖ - die Feststellungen der Steuer- und Zollkoordination Ost (BMF) hinsichtlich der sog. Wetten bei aufgezeichneten Hunderennen („Greyhounds-Hunderennen“ bzw. „Play4Dogs“)?

21.       Liegt aus Sicht des Ressorts bei Wetten auf diese Hunderennen ein verbotenes Glücksspiel im Sinne von § 168 StGB bzw. Betrug i.S. des StGB vor?

22.       Wann gab es im Jahr 2008 - entsprechend der bisherigen rechtlichen Einschätzung (siehe auch www.bmf.gv.at) u.a. Ministerien - in konzessionierten und legalen Wettbüros (Wettcafes etc.) Kontrollschwerpunkte des Bundeskriminalamtes bzw. der Polizei gegen die Wettanbieter von aufgezeichneten Hunderennen wegen offensichtlichen Verstoßes nach § 168 StGB bzw. § 146 StGB?

Wie viele derartige Schwerpunktaktionen gab es im Jahr 2008 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

23. Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden im Jahr 2008 nach Kontrollen der Polizei, Bundespolizeidirektionen oder Sicherheitsbehörden gegen die Wettanbieter von virtuellen Hunderennen erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

24. Wie beurteilen Sie das Ausmaß der organisierten Kriminalität beim illegalen Glücksspiel in Österreich?

       Welche Gruppen sind in Österreich aktiv (Ersuche um Darstellung der Nationalitäten)?

25. Wie beurteilen Sie die Vollziehung und Kontrollen von glücksspielrechtlichen Gesetzesbestimmungen in den Bundesländern?

Wo sehen Sie die Gründe für dieses offensichtliche - und nun durch die Medien mehrfach nachgewiesene - Kontrolldesaster?

26.  Wie viele „illegale Geldspielautomaten“ sind in Österreich nach Schätzung des Ressorts aufgestellt und werden in Lokalen, Wettbüros, Tankstellen etc. dort auch betrieben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

27.       Wie oft wurde bei Verdacht eines Verstoßes nach § 168 StGB durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen, zur Sicherung privatrechtlicher Ansprüche oder zur Sicherung der Abschöpfung der Bereicherung bzw. des Verfalls eine (vorläufige) Sicherstellung von „Glücksspielautomaten“ nach § 110 StPO angeordnet? Wie viele „Glücksspielautomaten“ wurden dabei sichergestellt (Aufschlüsselung der Fälle auf Bundesländer)?

28.  In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2008 sichergestellte Automaten dem Verfall zugeführt (§ 20 b StGB)?

Wie viele Automaten waren davon betroffen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

29.  In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2008 nach zur Einziehung von „Glücksspielautomaten“ (§ 26 StGB), mit denen illegales Glücksspiel betrieben wurde? Wie viele „Glücksspielautomaten“ wurden 2008 eingezogen (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

30.       Wie oft wurde 2008 durch die Staatsanwaltschaft eine Beschlagnahme nach § 115 StPO Glücksspielautomaten genehmigt?

Wie oft wurden diese Anträge genehmigt?

Wie viele „Glücksspielautomaten“ wurden dabei beschlagnahmt (Aufschlüsselung

jeweils auf Bundesländer)?

31.  In wie vielen Fällen (Verfahren) mussten in diesem Jahr sichergestellte, eingezogene oder beschlagnahmte Geldspielautomaten an Betreiber, Pächter und/oder Besitzer wieder ausgefolgt werden?

       Wie viele dieser Automaten mussten wieder ausgefolgt werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

32.  Welche Maßnahmen werden Sie vorschlagen bzw. innerhalb des Ressorts ergreifen, dass die Anzahl der beschlagnahmten (und in Folge vernichteten) illegalen Geldspielautomaten etc. durchgehend dokumentiert wird?

33.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR existiert eine dem § 25(3) GSpG vergleichbar weitreichende, von Spielbankenbetreibern zu erfüllende, Spielerschutzbestimmung?

In welchen Ländern gibt es international überhaupt vergleichbare Regelungen in Europa? Wenn ja, in welchen Staaten können zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gestellt werden (Ersuche um Aufschlüsselung dieser Staaten)?

34.  In welcher Form und in welchen Umfang soll aus Sicht des Ressort der „Spielerschutz" (z.B. bei zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche) im Bereich der aus dem Glücksspielmonopol des Bundes ausgenommenen Glücksspiele (Kleines Glücksspiel) sowie bei den Wettbüros und Wettcafes gesichert und verbessert werden?

35.  Welche zusätzlichen generellen suchtpräventiven Maßnahmen sollten zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz der Spielerinnen aus Sicht Ihres Ressorts in Zukunft ergriffen werden?

36.  Wer soll aus Sicht des Ressorts für die Beratung, Betreuung und Übernahme von Therapiekosten für Spielsüchtige (Pathologische Spieler) aufkommen?

37.  Liegen dem Ressort Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe des BMF aus dem Jahr 2007 zum Glücksspielwesen in Österreich bereits vor?

Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse?

38. Welche ordnungspolitischen Maßnahmen werden Sie in Zukunft unterstützen, dass nicht unter Umgehung der einschlägigen Vorschriften des Glücksspielgesetzes und des StGB suchtgefährdete Personen weiterhin zur Zielscheibe skrupelloser Geschäftemacher im Wett- und Glücksspielgeschäft werden?

39.  Halten Sie angesichts der dramatisch gestiegenen Anlassfalle, insbesondere der damit verbundenen illegalen Verdienstmöglichkeiten sowie der bewussten Umgehung ordnungspolitischer Zielsetzungen im Bereich nichtkonzessionierter Glücksspiele (d.h. beim illegalen Glücksspiel) den derzeitigen Strafrahmen des § 168 StGB und die Zuständigkeitsregelung (Bezirksgerichtliches Verfahren) weiterhin für ausreichend? Wenn nein, warum nicht?

40.  Sehen Sie generell im Glücksspielbereich (z.B. Kasinos, Online-gambling, Geldspielautomaten, Sportwetten) aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes - aber auch zum Schutz vor Kriminalität und zur Verhinderung von Geldwäsche - einen Handlungsbedarf des europäischen Gesetzgebers?

Wenn ja, worin besteht aus Ressortsicht konkret dieser Handlungsbedarf?

Wenn nein, warum nicht?

41. Welche Schlussfolgerungen zieht das Ressort zum jüngsten EuGH-Urteil (RS C-42/07) hinsichtlich Online Glücksspiel (Lotterie Santa Casa / Bwin)?

Welche Maßnahmen wird das Ressort aufgrund dieser Entscheidung gegen illegale Online- Glücksspielanbieter in Österreich ergreifen?