3643/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Einführung einer edu.Card

Die Einführung von edu.Cards wird Presseberichten zufolge vom Bildungsministerium koordiniert. Eine edu.Card soll zugleich Schülerausweis, elektronische Geldbörse, Freifahrtausweis, Schlüssel und Bürgerkarte sein. Jeder Schüler, jede Schülerin sollen in Zukunft über eine eigene edu.Card verfügen. Über deren Einsatz entscheidet angeblich der Schulgemeinschaftsausschuss.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

 

Anfrage:

1.    Wer entscheidet über die Einführung einer edu.Card an einer Schule?

Der Schulgemeinschaftsausschuss, der/die Erziehungsberechtigen oder der/die von der Datenverarbeitung betroffenen SchülerInnen?

2.              Werden SchülerInnen verpflichtet, auch gegen ihren Willen eine edu.Card zu nehmen?

3.              Welche personenbezogenen Daten sollen für eine edu.Card verarbeitet werden? Wie wird die ausdrückliche Zustimmung zur Datenverarbeitung nach dem Datenschutzgesetz jeweils eingeholt?

4.              Wer verwaltet diese SchülerInnendaten?

Werden diese SchülerInnendaten zentral oder dezentral (Schule) verwaltet?

5.    Zu welchem Zweck können diese Daten verwendet werden?

Wer hat Zugriff auf diese Daten?

Wem werden diese SchülerInnendaten übermittelt?