3703/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend ärztlicher Kunstfehler und deren überlange Verfahren vor Gericht

 

Die österreichweite Implementierung eines Fehlermeldesystems für Beinahe-Fehler und Behandlungsfehler im Spitals- und niedergelassenen Bereich kann helfen um möglichen Komplikationen vorzubeugen und mittels ausgewerteter Statistiken Fehlerquellen zu beseitigen. Jedoch erfahren die Betroffenen von ärztlichen Kunstfehlern durch diese Maßnahmen keine Erleichterung.

 

Im Folgenden wird nun stellvertretend an dem Fall einer jungen Dame die Problematik bei ärztlichen Kunstfehlern und der damit verbunden Konsequenzen erläutert. Im Jahr 2004 wurde die junge Dame in die Krankenanstalt Rudolfsstiftung    (Anästhesieintensivstation 1b) aufgrund einer plötzlichen Hirnblutung, welche einen höchst lebensbedrohlichen Zustand darstellt, eingeliefert. In der Krankenanstalt wurde sie intensivmedizinisch betreut, wo man sie wochenlang, anfangs unter der Verwendung von Diprivan – mit dem Wirkstoff Propofol - in ein künstliches Koma versetzte. 

 

Propofol ist ein Hypnotikum, welches neben der Einleitung und Aufrechterhaltung der Anästhesie, seit vielen Jahren als Sedativum in der Intensivmedizin verwendet wird.  In einigen Fällen kann es unter der Sedierung mit Propofol zu schwerwiegenden  metabolischen Entgleisungen -dem Propofolinfusionssyndrom (PRIS)-  und Rhabdomyolyse (Auflösung der Skelettmuskulatur) kommen.

 

Im konkreten Fall gibt es den begründeten Verdacht einer Überdosierung von Diprivan, denn das Medikament wurde entgegen gängiger Regeln in einer höheren Dosierung und länger als von der Herstellerfirma angegeben, verabreicht. Im weiteren Verlauf entstand bei der jungen Dame Rhabdomyolyse, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zusammenhang mit dem verabreichten Medikament steht. Vor allem die unteren Extremitäten gerieten in einen Zerfallsprozess, welche fortschreitende und zahlreiche Operationen und wochenlange Therapien erforderlich machten. Mittlerweile sitzt die junge Dame im Rollstuhl und benötigt Schmerzmittel in hoher Dosierung. Darüber hinaus mussten beide Hüftgelenke und beide Kniegelenke ausgetauscht werden und demnächst wird auch eine Schulter durch ein künstliches Gelenk ersetzt.

 

Nach der Weigerung auf eine Schmerzensgeldzahlung durch den Wiener Krankenanstaltenverbund  und dem erfolglosen Besuch bei der Patientenanwaltschaft kam es 2005 zur Klage. Der mittlerweile vier jährige Verfahrensmarathon stellt für die junge Dame auch eine enorme zusätzliche psychische Belastung dar. Beispielsweise wurde sie in einer Verhandlung mit einen Automotor verglichen der mal kurz im roten Bereich gefahren wurde und dieser dabei auch nicht  sofort „kaputt“ geht.

 

 

Des Weiteren ist auch der menschliche Aspekt zu berücksichtigen. Aufgrund der offenen Verfahrenslage besteht bei der jungen Dame kein Fondsanspruch. Dadurch besitzt Sie nicht die finanziellen Mittel um ihre Wohnung behindertengerecht umzubauen. Ein beinahe unüberwindbares Hindernis stellen die sechs kleinen Stufen in ihrer Wohnung dar. Auch bei der Körperpflege ist sie auf fremde Hilfe angewiesen, um in die Badewanne zu gelangen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Wie viele Verfahren wurden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern ab dem Jahr 2000 in Wien geführt?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren sind bereits entschieden?

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer?

 

  1. Wie viele Erstgerichtsurteile wurden angefochten?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren wurden wegen Wegfalls der finanziellen Möglichkeiten der Geschädigten eingestellt?

 

  1. Wie viele Verfahren wurden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern ab dem Jahr 2000 in Niederösterreich geführt?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren sind bereits entschieden?

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer?

 

  1. Wie viele Erstgerichtsurteile wurden angefochten?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren wurden wegen Wegfalls der finanziellen Möglichkeiten der Geschädigten eingestellt?

 

  1. Wie viele Verfahren wurden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern  ab dem Jahr 2000 in Oberösterreich geführt?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren sind bereits entschieden?

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer?

 

  1. Wie viele Erstgerichtsurteile wurden angefochten?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren wurden wegen Wegfalls der finanziellen Möglichkeiten der Geschädigten eingestellt?

 

  1. Wie viele Verfahren wurden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern  ab dem Jahr 2000 in der Steiermark geführt?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren sind bereits entschieden?

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer?

 

  1. Wie viele Erstgerichtsurteile wurden angefochten?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren wurden wegen Wegfalls der finanziellen Möglichkeiten der Geschädigten eingestellt?

 

  1. Wie viele Verfahren wurden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern  ab dem Jahr 2000 im Burgenland geführt?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren sind bereits entschieden?

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer?

 

  1. Wie viele Erstgerichtsurteile wurden angefochten?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren wurden wegen Wegfalls der finanziellen Möglichkeiten der Geschädigten eingestellt?

 

  1. Wie viele Verfahren wurden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern  ab dem Jahr 2000 in Salzburg geführt?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren sind bereits entschieden?

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer?

 

  1. Wie viele Erstgerichtsurteile wurden angefochten?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren wurden wegen Wegfalls der finanziellen Möglichkeiten der Geschädigten eingestellt?

 

  1. Wie viele Verfahren wurden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern  ab dem Jahr 2000 in Kärnten geführt?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren sind bereits entschieden?

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer?

 

  1. Wie viele Erstgerichtsurteile wurden angefochten?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren wurden wegen Wegfalls der finanziellen Möglichkeiten der Geschädigten eingestellt?

 

  1. Wie viele Verfahren wurden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern  ab dem Jahr 2000 in Tirol geführt?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren sind bereits entschieden?

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer?

 

  1. Wie viele Erstgerichtsurteile wurden angefochten?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren wurden wegen Wegfalls der finanziellen Möglichkeiten der Geschädigten eingestellt?

 

  1. Wie viele Verfahren wurden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern  ab dem Jahr 2000 in Vorarlberg geführt?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren sind bereits entschieden?

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer?

 

  1. Wie viele Erstgerichtsurteile wurden angefochten?

 

  1. Wie viele von diesen Verfahren wurden wegen Wegfalls der finanziellen Möglichkeiten der Geschädigten eingestellt?

 

  1. Gibt es Überlegungen, unter Umständen in Abstimmung mit anderen Ressorts, den Betroffenen im laufenden Verfahren ein Anspruch auf eine Überbrückungszahlung zuzugestehen?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?