382/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Widmann,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Dichtung und Wahrheit der Bundesregierung im Bereich der Finanzierung
von Forschung und Technologie?
Die Lektüre bzw. Gegenüberstellung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode und der diesbezüglichen Regierungserklärung des Bundeskanzlers am 3. Dezember 2008 im Nationalrat lassen bei den unterfertigten Abgeordneten berechtigte Zweifel an der Aussagekraft und Ernsthaftigkeit der im Bereich Forschung und Technologie geplanten Vorhaben und Finanzierungen aufkeimen.
Einleitend ist festzustellen, dass der im Regierungsprogramm festgeschriebene grundsätzliche Hinweis unbestritten richtig ist, wonach Österreich im Forschungsbereich einen beispiellosen Aufholprozess hinter sich hat. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass diese Erfolge insbesondere auf die erfolgreiche Arbeit unserer Regierungsbeteiligung zurückzuführen sind. So konnte in dieser Zeit, respektive im Jahr 2004, Österreich erstmals den EU- Durchschnitt bei F&E Ausgaben überflügeln.
Anders verhält sich die Beurteilung der geplanten Forschungs- und Technologiepolitik dieser Bundesregierung dort, wo auf konkrete Zahlen verwiesen wird.
So ist im Regierungsprogramm vom 23. November 2008 wörtlich zu lesen: „Ab dem Jahr 2009 werden jährlich bis 2013 50 Mio Euro zusätzlich zum Budgetpfad und zum Konjunkturpaket für den Bereich Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt." In nur 10 Tagen geht man offensichtlich von dieser Absicht wieder ab, und teilt der Bundeskanzler in Form der schriftlich verteilten Regierungserklärung im Nationalrat am 3. Dezember 2008 den Abgeordneten mit, dass „um das Ziel der 3-%igen Forschungsquote zu erreichen ab dem Jahr 2009 bis 2013 jährlich 15 Mio Euro zusätzlich zum Budgetpfad und zum Konjunkturpaket für den Bereich Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt werden."
Dies würde eine Mittelkürzung zulasten des Bereichs Forschung und Technologie um nicht weniger als 185 Mio Euro von ursprünglich geplanten 250 Mio Euro auf 65 Mio Euro bedeuten.
Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage
1) Welche Umstände führten dazu, dass hinsichtlich jener zwischen dem Regierungsprogramm und der schriftlich verteilten Regierungserklärung des Bundeskanzlers im Bereich Forschung und Technologie zusätzlich zum Budgetpfad und zum Konjunkturpaket für den Bereich Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehenden Mittel eine betragsmäßige Differenz von 185 Mio Euro klafft?
2) Welche Bundesmittel werden für den Bereich Forschung und Technologie in den Jahren 2009 bis 2013 nun tatsächlich zur Verfügung gestellt?
3) Kann man aus der Formulierung, wonach mit Mitteln bis zum Jahr 2013 das Ziel einer Forschungsquote von 3 % des BIP erreicht werden soll, schließen, dass man die Zielsetzung der Erreichung einer Forschungsquote von 3 % bis zum Jahr 2010 bereits wieder aufgegeben hat?
4) Welchen Beitrag werden insbesondere die in den Jahren 2011 bis 2013 zur Verfügung gestellten Mittel für Forschung und Technologie zur Erreichung einer Forschungsquote von 3 % des BIP bis zum Jahr 2010 leisten?