3999/J XXIV. GP
Eingelangt am
11.12.2009
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Annerkennungsprämien für Grundwehrdiener und Milizsoldaten
Art. 1 § 4a Heeresgebührengesetz 2001 mit Inkrafttretensdatum 01.09.2009 lautet wie folgt: „§4a. Der Kommandant eines Truppenkörpers oder ein diesem Kommandanten Gleichgestellter kann den ihm unterstellten Anspruchsberechtigten nach Maßgabe der hiefür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel eine Anerkennungsprämie zahlen
1. als Anerkennung für besondere dienstliche Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften ausgeglichen werden können,
oder 2. aus sonstigen besonderen Anlässen.
Kommt eine derartige Geldleistung für eine größere Anzahl von Personen verschiedener Truppenkörper aus dem gleichen Grund in Betracht, so kann diese Anerkennungsprämie vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gezahlt werden.“
(Quelle:http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokument nummer=NOR40109876)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die jährlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für Anerkennungsprämien?
2. Aus welchem Budget stammen diese Mittel?
3. Für welche Soldaten sind diese Anerkennungsprämien gedacht?
4. Was sind die Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung?
5. Auf welche Höhe beläuft sich die Summe der seit deren Einführung bisher ausbezahlten Anerkennungsprämien?
6. Wie viele Soldaten kamen bisher insgesamt in den Genuss einer Annerkennungsprämie?
7. Wie viele Grundwehrdiener kamen bisher in den Genuss einer Annerkennungsprämie?
8. Wie viele Milizsoldaten kamen bisher in den Genuss einer Anerkennungsprämie? (Aufgegliedert nach Chargen, Unteroffizieren, Offizieren)
9. Auf welche Höhe beläuft sich die Anerkennungsprämie pro Soldat?
10. Was fällt unter „besondere dienstliche Leistungen“ und „sonstige besondere Anlässe“? (Beispiele)