4011/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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Anfrage

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen

 

 

 

Im heurigen Jahr gibt es vermehrt Beschwerden darüber, dass Finanzämter den Betreibern von Photovoltaikanlagen die Erteilung einer Steuernummer mit der Begründung mangelnder vorliegender Unternehmereigenschaft verwehren. Als direkte Folge können die betroffenen Photovoltaikbetreiber den Vorsteuerabzug nicht geltend machen.

 

Derzeit wird der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage mit Stromeinspeisung durch Privatpersonen steuerlich als "Gewerbebetrieb" eingestuft. Der Betreiber gilt damit im umsatzsteuerlichen Sinn als Unternehmer. Werden mehr als zehn Prozent des erzeugten Stroms in das Netz eingespeist, was auch oft der Fall ist, steht dem Betreiber einer Photovoltaikanlage prinzipiell der Vorsteuerabzug zu.

 

Offensichtlich plant das Finanzministerium nunmehr, die Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Privatpersonen zu streichen und gleichzeitig die Anerkennung der Unternehmereigenschaft zu erschweren bzw. für einen Großteil der Betreiber von Photovoltaikanlagen unmöglich zu machen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Betreiber von Photovoltaikanlagen haben bislang im heurigen Jahr um Zuteilung einer Steuernummer und damit um Anerkennung der Unternehmereigenschaft angesucht?

 

2.      Wie viele dieser Ansuchen wurden abgelehnt?

 

3.      Mit welcher Begründung ist die Ablehnung erfolgt?

 

4.      Wie viele der im Jahr 2009 eingebrachten Ansuchen wurden bislang nicht entschieden?

 

5.      Wie viele Betreiber von Photovoltaikanlagen haben jeweils in den Jahren 2007 und 2008 um Zuteilung einer Steuernummer angesucht?

 

6.      Wie viele dieser Ansuchen wurden jeweils 2007 und 2008 abgelehnt?

 

7.      Mit welcher Begründung ist 2007 und 2008 die Ablehnung erfolgt?

 

8.      Wie viele Betreiber einer Photovoltaikanlage sind derzeit insgesamt (österreichweit bzw. aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer) als Unternehmer eingestuft?

 

9.      Welche Änderungen sind in Bezug auf die Einstufung von Photovoltaikbetreiber als Unternehmer und damit verbunden die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug geplant und ab wann sollen diese Änderungen umgesetzt werden?