4072/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Tadler, Dr. Spadiut,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Aktuelle Meldezahlen von Wildtieren in Salzburg-Stadt

 

Gesetzliche Meldepflichten im Bereich des Tierschutzes sind grundsätzlich zu befürworten. Diese zu verordnen hat aber nur dann auch eine politische Berechtigung, wenn daraus statistisch auswertbare Daten und daraus wiederum weitere Maßnahmen zum Schutz der Tiere generiert werden können.

 

Die Haltung von Wildtieren in privaten Haushalten erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass es sich um Tiere handelt, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen. Es ist im Tierschutzgesetz vorgeschrieben, sich genaueste Informationen über die Lebensweise, Lebensräume, Anpassung oder das Verhalten seines Tieres anzueignen und der Erwerb muss zusätzlich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistratsabteilung in Wien binnen 14 Tagen angezeigt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Wie viele Wildtiere, gelistet nach Wildtierarten gemäß

§ 8 der 2. Tierhaltungsverordnung, sind in Salzburg-Stadt registriert?

 

  1. Wie werden die Tierbesitzer in Salzburg-Stadt über ihre Meldepflichten informiert?

 

  1. Wo werden die Meldungen in Salzburg-Stadt tatsächlich entgegengenommen?

 

  1. Wann haben Sie bisher seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes jeweils Meldungen über die Wildtierhaltung in Salzburg-Stadt erhalten?

 

  1. Wie werden diese Meldungen in Salzburg-Stadt evident gehalten und wie erfolgt die Aktualisierung dieses Registers beim Umzug des Besitzers oder beim Tod des Wildtieres?

 

  1. Wie hoch schätzen Sie die Dunkelziffer der in Salzburg-Stadt gehaltenen und nicht registrierten Wildtiere?

 

  1. Welche Konsequenzen hat das Nicht-Melden eines Wildtieres in Salzburg-Stadt und wie viele Strafen wurden bisher verhängt?

 

  1. Wie viele konkrete Tierschutzkontrollen der Haltungsbedingungen sind bis dato in Salzburg-Stadt auf Basis dieser Meldungen erfolgt?