4110/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Aktuelle Meldezahlen von Wildtieren im Bezirk Steyr-Land

 

Gesetzliche Meldepflichten im Bereich des Tierschutzes sind grundsätzlich zu befürworten. Diese zu verordnen hat aber nur dann auch eine politische Berechtigung, wenn daraus statistisch auswertbare Daten und daraus wiederum weitere Maßnahmen zum Schutz der Tiere generiert werden können.

 

Die Haltung von Wildtieren in privaten Haushalten erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass es sich um Tiere handelt, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen. Es ist im Tierschutzgesetz vorgeschrieben, sich genaueste Informationen über die Lebensweise, Lebensräume, Anpassung oder das Verhalten seines Tieres anzueignen und der Erwerb muss zusätzlich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistratsabteilung in Wien binnen 14 Tagen angezeigt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Wie viele Wildtiere, gelistet nach Wildtierarten gemäß

§ 8 der 2. Tierhaltungsverordnung, sind im Bezirk Steyr-Land registriert?

 

  1. Wie werden die Tierbesitzer im Bezirk Steyr-Land über ihre Meldepflichten informiert?

 

  1. Wo werden die Meldungen im Bezirk Steyr-Land tatsächlich entgegengenommen?

 

  1. Wann haben Sie bisher seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes jeweils Meldungen über die Wildtierhaltung im Bezirk Steyr-Land erhalten?

 

  1. Wie werden diese Meldungen im Bezirk Steyr-Land evident gehalten und wie erfolgt die Aktualisierung dieses Registers beim Umzug des Besitzers oder beim Tod des Wildtieres?

 

  1. Wie hoch schätzen Sie die Dunkelziffer der im Bezirk Steyr-Land gehaltenen und nicht registrierten Wildtiere?

 

  1. Welche Konsequenzen hat das Nicht-Melden eines Wildtieres im Bezirk Steyr-Land und wie viele Strafen wurden bisher verhängt?

 

  1. Wie viele konkrete Tierschutzkontrollen der Haltungsbedingungen sind bis dato im Bezirk Steyr-Land auf Basis dieser Meldungen erfolgt?