4175/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Modellversuch „elektronische Fußfessel“

 

Mit dem Haftentlastungspaket wurde die Möglichkeit des Hausarrest mit elektronischer Fußfessel geschaffen. Der Einsatz elektronischer Fußfessel wurde in drei Fällen angedacht: Als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen, im Entlassungsvollzug und als gelinderes Mittel zur Untersuchungshaft. Nunmehr sollten dem Justizministerium die ausgewerteten Ergebnisse des Modellversuchs vorliegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.             Welche technische Lösung ist im Modellversuch „Hausarrest mit elektronischer Fußfessel“ zum Einsatz gekommen?

 

2.             In wie vielen Fällen wurde im Modellversuch „Hausarrest statt elektronischer Fußfessel“ erprobt?

 

3.             In welchen Fällen wurde im Modellversuch der „Hausarrest mit elektronischer Fußfessel“ erprobt?

 

4.             In wie vielen Fällen erfolgten im Modellversuch „Hausarrest mit elektronischer Fußfessel“ Verstöße gegen Auflagen durch die Träger der „Fußfessel“?

 

5.             In wie vielen Fällen erfolgte im Modellversuch „Hausarrest mit elektronischer Fußfessel“ ein Abbruch?

 

6.             Was waren die Gründe dafür?

 

7.             In wie vielen Fällen gab es technische Probleme oder Pannen?

 

8.             Wie wurde das Tragen der „elektronischen Fußfesseln“ von den Trägern nach Beendigung des Modellversuchs eingeschätzt?

 

9.             Wie beurteilen sie die Kostenseite der „elektronischen Fußfessel“?

 

10.        Wie belaufen sich im Vergleich die Kosten für einen Haftplatz?

 

11.        Wie schätzen sie den „Hausarrest mit elektronischer Fußfessel“ hinsichtlich der Resozialisierungschancen von Straftätern im Vergleich zu einem Haftaufenthalt ein?

 

12.        Wie hoch schätzen sie die Gruppe der Haftinsassen, die im Falle des Regelbetriebs des „Hausarrests mit elektronischer Fußfessel“ in den Hausarrest entlassen werden könnten?

 

13.        Welches Resümee ziehen sie nach Durchführung des Modellversuchs?

 

14.        Wird nach Beendigung des Modellversuchs die „elektronische Fußfessel“ in den Regelbetrieb übergehen?

 

15.        Haben sie Studien anderer Länder zur Verfügung, die bereits die „elektronische Fußfessel“ eingeführt haben?

 

16.        Wenn ja, was besagen sie?