4257/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Evaluierung des Sachwalterrechtsänderungsgesetzes 2006

 

Die Zahl der Sachwalterschaften ist in den letzten Jahren laufend angestiegen. Dies führte unter anderem auch zu qualitativen Einbußen, da es aufgrund des Mangels von VereinsachwalterInnen zu Massenbestellungen von Anwaltskanzleien kam. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern wurde das Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 (SWRÄG 2006) beschlossen, das seit 1. Juli 2007 in Kraft ist.

Ziel des SWRÄG 2006 war es, einerseits die Gerichte zu entlasten und andererseits für die KlientInnen der Sachwalterschaft ein höheres Maß an Selbstbestimmung zu schaffen. Seit März 2009 liegen die Abschlussberichte des Institutes für Rechts- und Kriminalsoziologie zu den Auswirkungen des SWRÄG 2006 sowie der Entwicklung von Kennzahlen für die gerichtliche Sachwalterrechtspraxis als Grundlage für die Abschätzung des Bedarfs an Vereinssachwalterschaft vor.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie viele Anregungen auf Bestellung eines Sachwalters gab es in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009?

 

2.      In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 ein Sachwalter bestellt?

 

3.      Wie oft wurden Sachwalterschaften 2006, 2007, 2008 und 2009 durch Ämter bzw. Gerichte angeregt?

 

4.      Wie oft wurden in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 Bestellungen von Sachwaltern wieder aufgehoben?

 

5.      In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 gleich eine unbeschränkte Sachwalterschaft bewilligt?

 

6.      In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 eine Sachwalterschaft für die Besorgung einzelner Angelegenheiten bewilligt?

 

7.     In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 eine Sachwalterschaft für die Besorgung eines bestimmten Kreises von Angelegenheiten, etwa der Verwaltung eines Teiles oder des gesamten Vermögens bewilligt?

8.      In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 ein/e nahe/r Angehörige/r als Sachwalter/in bestellt?

 

9.      In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 ein Verein als Sachwalter bestellt?

 

10.    In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 ein/e Vertreter/in von Rechtsberufen als Sachwalter bestellt?

 

11.    Sehen sie das Problem der Massenvertretungen durch einige große Rechtsanwaltskanzleien durch das SWRÄG 2006 behoben?

 

12.    In wie Fällen kam es in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 bei der Anregung von Sachwalterschaften zu einem Clearing durch Sachwaltervereine?

 

13.    Was waren die Ergebnisse der Clearing-Verfahren gegliedert nach den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009?

 

14.    Wie hoch waren die Subventionen für die Sachwalterschaftsvereine durch das BMJ in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010?

 

15.    In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Vorsorge- und/oder Vertretungsvollmachten in Anspruch genommen?

 

16.    Haben Sie aufgrund des seit März 2009 vorliegenden Abschlussberichte des Institutes für Rechts- und Kriminalsoziologie zum SWRÄG 2006 sowie der Entwicklung von Kennzahlen bereits Konsequenzen gezogen?

 

17.    Wenn ja, welche?

 

18.    Wenn nein, haben Sie noch vor Konsequenzen zu ziehen und wenn ja, welche?

 

19.    Wie beurteilen sie die Einschätzung, dass ein Mangel an zur Verfügung stehenden Sachwalter/innen besteht?

 

20.    Liegen ihnen Untersuchungen vor, ob in Österreich im europäischen Vergleich die Anzahl der der Sachwalterschaften gemessen an der Bevölkerungszahl relativ hoch ist?