4290/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.01.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend eigenartige Vorgehensweise bei mutmaßlichem Taschendieb
Die Kronen-Zeitung berichtete am 7.1.2010 folgendes:
„Mutmaßlicher Taschendieb darf Beute behalten
Was passiert mit jemandem, der von der Polizei mit einer fremden Geldbörse gefasst wird? In Wien darf man offenbar das in der Börse befindliche Geld behalten und ganz nebenbei auch noch ein Polizeiauto zertrümmern - kürzlich tatsächlich genau so passiert am Praterstern. Wieso es keine Festnahme gab? Die "Entrüstung" sei berechtigt gewesen, meint die Staatsanwaltschaft.
Die Geschichte klingt kompliziert, dabei ist sie aber einfach nur absurd: Ein 22-Jähriger kann die Rechnung bei einem Kebabstand nicht bezahlen. Die alarmierte Polizei durchsucht ihn und findet eine fremde Geldbörse mit 60 Euro und Bankkarten, die auf andere Namen lauten.
Geldtasche
gefunden - 60 Euro selbst hineingesteckt
Logischer
Verdacht: Man hat es womöglich mit einem Taschendieb zu tun. Der Beschuldigte
gibt aber an: "Ich habe die Geldtasche nur gefunden. Die 60 Euro im Inneren
aber gehören mir." Und jetzt wird es bizarr: Weil die Beamten die
Scheine nicht herausrücken wollen, rastet der Dieb aus, demoliert den
Streifenwagen, schlitzt Sitze auf und schlägt die Scheiben ein.
Überraschender Befund der Staatsanwaltschaft: keine Festnahme, nur Anzeige. Grund: "Berechtigte Entrüstung". Der Mann bekommt die 60 Euro zurück - und darf gehen.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Warum konnte der Tatverdächtige die Rechnung nicht bezahlen, obwohl dieser 60,- € eingesteckt hatte?
2. Warum wurden die 60.- € dem Mann wieder ausgehändigt?
3. Wurde auch die Geldbörse dem Mann wieder ausgehändigt?
4. Wenn ja, warum?
5. Warum wurde der Tatverdächtige nicht sogleich festgenommen?
6. Wurde vom Eigentümer der Geldbörse Anzeige wegen Diebstahl erstattet?
7. Wie hoch ist der durch den Tatverdächtigen entstandene Sachschaden am KFZ?
8. Ist dies eine übliche Vorgehensweise bei Tatverdächtigen, ohne Überprüfung Geld aus einer „gefundenen“ Geldbörse herauszugeben?
9. Kam es den Exekutivbeamten nicht eigenartig vor, dass der tatverdächtige sein Geld in eine „gefundene“ Geldbörse gesteckt hat?
10. Wie oft kommt so etwas bei Amtshandlungen vor?
11. Ist der Tatverdächtige vorbestraft?
12. Wenn ja, weswegen?