4312/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten DDr. Königshofer, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Vorkommnisse in den Staatsanwaltschaften Wien und Graz

 

 

Andreas Unterberger schrieb am Freitag, dem 10. Juli 2009 in der „Wiener Zeitung“: „Die Staatsanwälte im Raum Wien sind zur Gefahr für den Rechtsstaat geworden - auch wenn das aus Angst vor ihrer seit der Strafprozessreform vermehrten Macht nur wenige auszusprechen wagen.“

 

In dem der Anfrage beigeschlossenen Kompendium werden Sachverhalte aufgelistet und dargestellt, welche die oben angeführte Aussage in dramatischer Weise untermauern. Danach soll es ein systematisches Zusammenwirken bestimmter Staatsanwälte mit einer Gruppe von Rechtsanwälten geben, das allen rechtsstaatlichen Prinzipien zuwider laufen und rechtsuchenden Bürgern zum Teil großen Schaden zufügen soll.

 

In größter Sorge um die Situation und Entwicklung des Rechtsstaates in Österreich richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Ist Ihnen bekannt, dass Strafanzeigen von Rechtsanwälten Beschuldigter bei sog. "Wunsch-Staatsanwälten" auf unzuständige Weise anhängig gemacht werden, was zugunsten von Beschuldigten und zulasten von Geschädigten wirken soll?

 

2.     Wenn ja, warum haben Sie diese gesetzeswidrigen Zustände nicht abgestellt?

 

3.     Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um solche Zustände in der Zukunft abzustellen?

 

4.     Ist Ihnen bekannt, dass sog. "Wunsch-Staatsanwälte" strafrechtlich relevante Sachverhalte so verdrehen, dass diese letztlich zum Vorteil von Beschuldigten und zum Nachteil von Geschädigten werden?


5.     Wenn ja, warum haben Sie diese rechtswidrigen Machenschaften nicht abgestellt?

 

6.     Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um solche Machenschaften in der Zukunft abzustellen?

 

7.     Ist Ihnen bekannt, dass Strafanzeigen mit neuen Beweisen zu neuen Sachverhalten, von Staatsanwälten durch Nicht-Prüfung und Nicht-Abtretung willkürlich zugunsten von Beschuldigten enderledigt werden?

 

8.     Wenn ja, was haben Sie dagegen getan?

 

9.     Wenn nein, was werden Sie hinkünftig dagegen tun?

 

10. Ist Ihnen bekannt, dass Beschuldigte und deren Rechtsanwälte fallweise Staatsanwälte mit konkreten Sachverhalten aus deren Privatleben schwerst nötigen, damit diese bereits anhängige Strafanzeigen, Strafanträge oder Ermittlungsverfahren zugunsten solcher Beschuldigter und damit zulasten von Geschädigten enderledigen?

 

11. Wenn ja, was haben Sie dagegen getan?

 

12. Wenn nein, was werden Sie dagegen in Zukunft unternehmen?

 

13. Sind Ihnen Fälle von willkürlicher Verfahrensführung und -einstellung zugunsten von Beschuldigten bekannt, wobei auf rechtswidrige Weise Akteneinsicht und das Kopieren von Akten verwehrt wurde?

 

14. Wenn ja, was haben Sie dagegen getan?

 

15. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen, um solche Rechtswidrigkeiten in Zukunft zu unterbinden?

 

16. Ist Ihnen bekannt, dass rechtswidrige Verhaltensweisen bei den Staatsanwaltschaften von dort handelnden Personen und deren Vorgesetzten gedeckt und somit zulasten des Rechtsstaates, seiner rechtssuchenden Bürger und zulasten des Ansehens der Justiz prolongiert werden?

 

17. Wenn ja, was haben Sie dagegen getan?

 

18. Wenn nein, was werden Sie tun, um solche Verhaltensweisen in der Zukunft aufzudecken?

 

19. Werden Sie dafür sorgen, dass die Frage der Obsorge über die beiden Kinder, die sich immer noch beim (gewalttätigen) KV aufhalten müssen, neu bewertet wird?

 

20. Welche Maßnahmen sind nach Ihrer Ansicht von Ihrem Ressort zu ergreifen, um die derzeit herrschende Willkür im Bereich der Justiz nachhaltig zu unterbinden?

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die Anlagen liegen in der Nationalratskanzlei zur Einsicht auf.