4332/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die S 37 – Klagenfurter Schnellstraße

 

 

 

Der im März 2005 eingebrachte Antrag 554/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Magda Bleckmann, Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übertragung der B 317 (Friesacher Straße) zwischen Scheifling und Klagenfurt in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG wurde in der 117. Sitzung der XXII. GP des Nationalrates vom 8. Juli 2005 einstimmig angenommen.

 

Am 29. März 2006 wurde in der 142. Sitzung der XXII. GP des Nationalrates die Regierungsvorlage 1333 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird, mit großer Mehrheit beschlossen.

Durch diese Gesetzesänderung ist u.a. die ehemalige B 317 zur S 37, Klagenfurter Schnellstraße (Scheifling – Friesach – Knoten Klagenfurt) geworden. Durch die Aufnahme der ehemaligen B 317 in das Bundesstraßennetz ist diese Straße – diverse Ausbau-, Sanierungs- und sonstige Maßnahmen vorausgesetzt - eine mautpflichtige Straße.

 

Da in letzter Zeit die kritischen Stimmen zur S 37 lauter werden und viele Bürger sowie diverse Bürgerinitiativen ein massives Ansteigen des Verkehrs und damit verbunden eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität fürchten, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.      Welche Maßnahmen wie Ausbau oder Umfahrungen sind in den kommenden Jahren im Verlauf der S 37 geplant?

 

2.      Wann sollen die diesbezüglichen Arbeiten abgeschlossen sein?

 

3.      Wie hoch werden die Kosten für sämtliche Maßnahmen im Zuge der Aufnahme der ehemaligen B 317 in das Bundesstraßennetz sein und wer kommt für diese Kosten auf?

 

4.      Inwieweit wurden und werden die betroffenen Bürger in die Ausbauarbeiten einbezogen bzw. inwieweit wurden und werden auf die von den Anrainern und Bürgerinitiativen geäußerten Sorgen, Ängste und Bedenken reagiert und eingegangen?

 

5.      Welche Maßnahmen werden bzw. wurden im Zuge des Ausbaus der S 37 speziell zum Schutz der Bürger, wie beispielsweise Fußgängerampeln, Fußgängerübergänge, Gehsteige und Gehwege, Radwege gesetzt?

 

6.      Welche Maßnahmen werden bzw. wurden im Zuge des Ausbaus der S 37 speziell zur Steigerung der Lebensqualität der Anrainer, wie beispielsweise Lärmschutzwände, Flüsterasphalt gesetzt?

 

7.      Mit welchen Maßnahmen wird auf die Umwelt und die Natur Rücksicht genommen?

 

8.      Für welche konkreten Abschnitte und Projekte wurden im Rahmen des Ausbaus der S 37 UVP-Verfahren bereits abgeschlossen und zu welchem Ergebnis sind diese Verfahren gekommen?

 

9.      Für welche konkreten Projekte sind im Rahmen des Ausbaus der S 37 UVP-Verfahren sind im Rahmen des Ausbaus der S 37 anhängig?

 

10. Ab wann wird die S 37 mautpflichtig?

 

11. Sind im Zuge der Einführung der Mautpflicht Fahrbeschränkungen insbesondere für LKW geplant und wenn ja, in welcher Form (zeitliche Beschränkung, Geschwindigkeitsbeschränkung, Gewichtsbeschränkung)?

 

12. Wenn nein, weshalb wird darauf verzichtet?

 

13. Wird es im Sinne der Bürger zur Umsetzung des von vielen Seitens geäußerten Wunsches nach Aufrechterhaltung der 7,5t-Beschränung von Scheifling bis Dürnstein kommen und wenn nein, weshalb wird darauf verzichtet und wie viele LKW mit mehr als 7,5t werden in den kommenden Jahren täglich die S 37 benutzen?

 

14. Gibt es Schätzungen, inwieweit sich der Ausbau der S 37 bzw. die künftige Mautpflicht auf die Verkehrszahlen der S 37 auswirken werden?

 

15. Gibt es Schätzungen, inwieweit sich der Ausbau der S 37 bzw. die künftige Mautpflicht auf die Verkehrszahlen der entsprechenden Ausweichrouten wie beispielsweise der A2 auswirken werden?

 

16. Gilt die S 37 künftig als neue hochrangige Straße für den alpenquerenden Verkehr im Sinne des Art. 11 Abs. 1 des Verkehrsprotokolls und wenn ja, ab wann und mit welchen Konsequenzen?