439/J XXIV. GP
Eingelangt am
12.12.2008
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mario Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Verlegung des VR 1 in die Hakher-Kaserne
Mit dem am 7. Juni 2005 erfolgten „Ministerratsbeschluss über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Garnisonierung“ wurde die Schließung der Kirchner-Kaserne in Graz festgelegt. Das Ende der militärischen Nutzung ist von der Übersiedelung des Versorgungsregiments 1 (VR 1) in die Hakher-Kaserne in Gratkorn abhängig.
Die Hakher-Kaserne entspricht in ihrer derzeitigen Ausbaustufe und mit der vorhandenen Infrastruktur nicht einer vollwertigen Aufnahmekaserne für das VR 1. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom 10. Oktober 2007 der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen, erklärte der Bundesminister für Landesverteidigung am 7. Dezember 2007, dass mit einem Abschluss der Verlegung des VR 1 mit Ende 2009 gerechnet wird. Aus der damaligen Anfragebeantwortung geht auch hervor, dass die in diesem Zusammenhang notwendigen infrastrukturellen Adaptionen bis zum Jahr 2010 umgesetzt werden sollen. Es wird in der Anfragebeantwortung auch darauf verwiesen, dass dies von den budgetären Möglichkeiten abhängig ist.
Weiters wird darauf verwiesen, dass vor Abschluss der Umbaumaßnahmen keine Verlegung stattfindet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1. Ist die Infrastruktur der Hakher-Kaserne zum derzeitigen Stand, gemessen an den Vorgaben des Erlasses „Kaserne 2010“, ausreichend um das gesamte VR 1 aufzunehmen?
2. Wenn nein, welche Maßnahmen werden getroffen um die nötigen Voraussetzungen zu schaffen?
3. Ist Ihre Feststellung, dass „Des Weiteren sehen die Planungen eine gestaffelte Verlegung jener Teile des Versorgungsregiments 1 vor, für welche die Baumaßnahmen abgeschlossen sind“ nach wie vor planungsrelevant?
4. Wurden seit dem 10. Dezember 2007 (Zeitpunkt der einleitend angesprochenen Anfragebeantwortung) bereits infrastrukturelle Änderungen und/oder Ausbauten umgesetzt?
5. Wenn ja, welche?
6. Auf welche Höhe belaufen sich die für den Umbau gemäß Vorgaben des Erlasses „Kaserne 2010“ vorgesehenen budgetären Mittel für die vollständige Herstellung der Infrastruktur in der Hakher-Kaserne?
7. Wie hoch ist die Summe, die bisher davon aufgewendet wurde?
8. Wie ist der derzeitige Stand der Übersiedlung des VR 1 in die Hakher-Kaserne nach Gratkorn?
9. Wann wird der Umbaues der Hakher-Kaserne, nach dem Vorgaben des Erlasses „Kaserne 2010“, zur Aufnahme des gesamten VR1 abgeschlossen sein.
10. Wann wird die Übersiedlung des VR1, gemäß ihrer Feststellung, „Des Weiteren sehen die Planungen eine gestaffelte Verlegung jener Teile des Versorgungsregiments 1 vor, für welche die Baumaßnahmen abgeschlossen sind“ insgesamt abgeschlossen sein?
11. Wie ist der derzeitige Stand betreffend des Verkaufs der Kirchner-Kaserne?