4425/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Josef Auer,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
betreffend neue Formulare als Folge der Eingetragenen Partnerschaft
Das
im BGBl. I
Nr.
135/2009 kundgemachte Bundesgesetz über die eingetragene
Partnerschaft (EPG)
ist mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten.
Mit diesem EPG wurden eine
Vielzahl von Bestimmungen in insgesamt 77 Bundes
gesetzen novelliert. Unter anderem wurde auch der § 10 Abs. 2 Personenstandsgesetz
(PStG) geändert. § 10 Abs. 2
PStG regelt, wie Personen durch ihre Namen zu bestimmen
sind.
In der alten (bis
31.12.2009 gültigen) Fassung wurden alle
Personen durch ihren
Familiennamen und Vornamen bestimmt. In der neuen (seit 1.1.2010
geltenden)
Fassung gilt das nur mehr für
all jene Personen, die keine eingetragene Partnerschaft
(EP) eingegangen sind. Personen, die
eine EP eingegangen sind, werden seitdem nicht
mehr durch ihren Familiennamen und Vornamen, sondern durch ihren Nachnamen
und
Vornamen bestimmt.
Daraus
ergeben sich für die Verwaltung, insbesondere für das
Formularwesen,
wesentliche Änderungen.
So müssten sämtliche
Formulare, die von Ihrem Ressort aufgelegt werden, entsprechend
der neuen Rechtslage
adaptiert werden.
Formulare,
in denen Personen ausschließlich durch ihren
Familiennamen und Vornamen
bestimmt werden, können von Personen, die eine EP geschlossen
haben, nicht korrekt
ausgefüllt werden,
da diese durch Begründung einer EP keinen Familiennamen, sondern
lediglich einen
Nachnamen haben.
Die
unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Wissenschaft
und Forschung
nachstehende
Anfrage:
1. In welchen Formularen, die
von Ihrem Ressort, einschließlich aller
untergeordneten
Dienststellen,
aufgelegt werden, werden Personen ausschließlich durch ihren
Familien- und Vornamen bestimmt? (Bitte
vollständige Auflistung!)
2.
Wie viele dieser Formulare wurden jeweils bereits gedruckt? Wie viele
dieser
Formulare
sind online verfügbar?
3.
In welchem zeitlichen Rahmen gedenken Sie, die Formulare der geänderten
Rechtslage anzupassen?
4.
Welche Kosten werden Ihrem Ressort insgesamt dadurch entstehen? (Bitte
genaue
Aufschlüsselung!)
5.
Was geschieht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Formulare der neuen
Rechtslage
angepasst sind?
6.
Sollen die noch nicht der neuen Rechtslage angepassten Formulare
weiterhin
verwendet
werden?
6.a. Falls ja: - Sind diesbezügliche Verordnungen, Weisungen bzw. Erlässe an die
untergeordneten
Dienststellen Ihres Ressorts bereits ergangen, und falls
ja, mit welchem
Inhalt?
- Sollen
Personen, die einen Nachnamen haben, diesen in das für den
Familiennamen
vorgesehene Feld eintragen?
- Falls ja,
entspricht diese Vorgangsweise der - insbesondere von Ihrer
Partei betriebenen -
Intention des EPGs, Personen, die eine EP
geschlossen haben, ihren Familiennamen zu
entziehen?
7. Halten Sie es aus datenschutzrechtlichen Gründen für vertretbar,
dass Personen, die
eine
EP geschlossen haben, bei jedem Amtsweg, auf Grund ihres Namens bzw. auf
Grund ihres Personenstandes zwangsgeoutet werden?