452/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten DDr. Königshofer
und weiteren Abgeordneten

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend BAWAG

Kapitalmärkte haben eine zentrale Sammel- und Finanzierungsfunktion und sind damit für eine entwickelte Volkswirtschaft mit marktwirtschaftlichen Prämissen unverzichtbar. An ihrer Funktionsfähigkeit besteht daher ein breites öffentliches und privates Interesse, woraus sich das Regelungsinteresse des Staates (der Staatengemeinschaft) ergibt. Das staatliche Interesse an den Finanzmärkten verfolgt grundsätzlich zwei miteinander untrennbar verbundene Ziele: Zum einen geht es darum, die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu garantieren (Funktionsschutz), zum anderen die am Kapitalmarkt teilnehmenden Personen, insbesondere die Anleger zu schützen (Anlegerschutz)."[1]

Im Hinblick auf die Verantwortung der Finanzmarktaufsicht, auf Ihre Verantwortung als Bundesminister für Finanzen und in Hinblick auf mögliche Amtshaftungsansprüche gegen die Republik stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

Wie bereits aus den Medien bekannt, wurde die AMV Vermögensverwaltung GmbH im Jahr 1991 vom damaligen Vorstand der Bawag Dr Gerhard Partik gegründet. Herr Dr. Partik war in der Bawag für den Geschäftsbereich Wertpapier und Veranlagung zuständig.

 

1.              Wurde von den Aufsichtbehörden damals geprüft, ob eine solche zum Arbeitgeber konkurrierende Tätigkeit It. Vorstandsvertrag überhaupt erlaubt war?

2.              Wenn ja, war diese Tätigkeit erlaubt?

3.              Wenn nein, warum wurde dieser Sachverhalt keiner Prüfung unterzogen?

4.              Wurde von den Aufsichtsbehörden der Grund sowie die Absichten für die Gründung einer eigenen Vermögensverwaltungsgesellschaft durch das Vorstandsmitglied  Dr. Partik hinterfragt?

5.              Wenn ja, welche Gründe gab Herr Dr. Partik an?

6.              Wenn nein, warum wurde dies nicht hinterfragt, es bestanden doch erhebliche Interessenskonflikte, wenn eine Person Vorstand für Wertpapierangelegenheiten ist und gleichzeitig neben der Bank eine unabhängige Vermögensverwaltung besitzt?

Es ist den Medien weiters zu entnehmen, dass nicht nur die Bawag, sondern auch die AMV GmbH Geschäfte mit Dr. Wolfgang Flöttl durchführte. So wurden am 8. Oktober 1992 ca. 5 Millionen Dollar auf ein Konto der AMV Gmbh bei der Bawag überwiesen. Auftraggeber war Dr. Wolfgang Flöttl, Empfänger und Kontoinhaber war die AMV GmbH.

 

7.      Wurde überprüft, ob und wie diese Zahlung ihren Niederschlag in den Büchern der AMV
      fand?

In weiterer Folge wurden insgesamt ca 80 MillionenDollar auf ein Depot (Nummer 00168 861 664) bei der Bawag überwiesen. Interessanterweise fanden die Überweisungen immer zeitnahe mit Geldflüssen von der Bawag zu Dr. Flöttl oder eine seiner Firmen statt.

8.              Kann ausgeschlossen werden, dass es sich hier um Gelder aus Krediten an Flöttl und dessen Firmen gehandelt hat?

9.              Wenn ja, warum kann dies ausgeschlossen werden?

10.        Wenn nein, warum wurde diese Möglichkeit nie überprüft?

Die Ehefrau von Dr. Gerhard Partik fungierte als Geschäftsführerin der AMV GmbH und gab Dr. Wolfgang Flöttl bekannt, dass die Depoteröffnungsunterlagen für das Depot 00168 861 664 bei ihrem Mann, dem Vorstand für Wertpapierangelegenheiten liegen. Daraufhin soll die Bankenaufsicht diese Geschäftsverbindungen einer Prüfung unterzogen haben.

Von wann bis wann fand eine dementsprechende Prüfung statt und welches Ergebnis brachte die Prüfung?

Die AMV hat von der BAWAG einen Auftrag zum Verkauf von Bundesanleihen in Höhe von 3 Milliarden Schilling erhalten.

11.        Gibt es hierüber einen schriftlichen Auftrag?

12.        Wenn ja, wie lauteten die Konditionen?

13.        Um welche Anleihen genau handelte es sich?

14.        Zu welchem Kurs notierten die Anleihen?

15.        In welchem geographischen Markt wurden die Anleihen von der AMV verkauft?

16.        Welchen Erfolg brachte dieser Auftrag für die Bawag, welchen für die AMV?

17.        Wurde hier auf eine eventuelle Veruntreuung zu Gunsten der AMV und zu Lasten der BAWAG untersucht?

18.        Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein warum nicht?

Im Jahr 1993 erwarben die Partiks die AMV Holdings ltd (reg Nr. 56452), welche ehemals als Markers-Holdings LTD in Zypern firmierte. Als Eigentümer wurden OMNI und Cipiem geführt.

19.        Wurde hier auf eventuelle Verbindungen zu Flöttl untersucht, immerhin galt in der Szene Dr. Wolfgang Flöttl als Eigentümer der Markers Holdings ltd.

20.        Wenn ja mit welchem Ergebnis?

21.        Wenn nein, warum wurden hier keinerlei Untersuchungen eingeleitet?

Die AMV wickelte gemeinsam mit der BAWAG Veranlagungen auf sogenannten Pool 1-12 Konten ab. Hier scheinen mehrfach unlegitimierte Anleger auf.

22.        Wer war für die Kundenlegitimation verantwortlich?

23.        Sind Ihnen die Veranlagungen mit den Namen POOL 1-12, bekannt?

24.        Wenn ja,

a.    wurden diese Veranlagungen auf den Verdacht der Geldwäsche untersucht?

b.    wurden diese Konten auf Geldflüsse zu SPÖ-nahen Organisationen untersucht?

25.  Wenn nein, werden Sie diese Prüfungen nachholen?

Die BAWAG verwaltete für die AMV den sogenannten AMV Euro Fonds mit der ISIN AT0000848783.

26.        Wann wurde dieser Fonds aufgelegt?

27.        Über wie viel Veranlagungsvolumen verfügte der Fonds?

28.        Wer war Zielkunde dieses Fonds?

29.        Wurde dieser Fonds ausschließlich von der AMV verkauft?

30.        Wie hoch war das durchschnittliche Anlagevolumen?


Laut Protokoll einer Generalsversammlung vom 8.8.1997 wurden von der AMV GmbH Kickback-Zahlungen an den Vorstand der BAWAG bezahlt

31.        Was war die Grundlage für diese Zahlungen?

32.        Wer war Empfänger dieser Zahlungen?

33.        Ist es üblich, dass Bankvorstände Kickback-Zahlungen von einem Vermögensverwalter erhalten?

34.        Wurden diese Vorgänge in den Büchern der AMV erfasst?

35.   Wenn ja, wie wurden diese verbucht?

36.  Wenn nein,

a.    können Sie ausschließen, dass es sich um Schwarzgeldzahlungen handelte?

b.    können Sie ausschließen, dass diese Zahlungen unerlaubterweise Kundenveranlagungen entnommen wurden?

Am 3.8.1995 wurde von der AMV GmbH ein Wertpapierdepot mit der Nummer 00168-866- 658 bei der BAWAG eröffnet. Als Verrechnungskonto wurde das Konto mit der Nummer 10010-545-908 eröffnet. Beim Depot wurde als Depotinhaber "AMV Treuhand Kidsplan", beim Verrechnungskonto diese Textierung als Kontotitel eingetragen. Als Zeichnungsberechtigte scheinen auf: Dagmar Partik-Wordian, Ing. Gerhard Barth und Wolfgang Petran.

37.        Hatte die AMV GmbH die erforderlichen Berechtigung?

38.        Wenn ja, wann und unter welchem Titel wurde die Berechtigung erteilt?

39.        Wenn nein, werden Sie entsprechende Schritte gegen die Verantwortlichen einleiten?

40.        Inwieweit ist eine Bank verpflichtet, die Rechtmäßigkeit einer Depot/Konteneröffnung zu überprüfen?

Bei der Optionserklärung zum freiwilligen Abzug der Kapitalertragsteuer zum Depot 00168- 866-658 erklärte die AMV GMBH, dass es sich bei sämtlichen Werten, welche auf dem Depot liegen, dem Privatvermögen zuzurechnen seien.

41.        Ist es einer GMBH möglich, Privatvermögen zu haben?

42.        Wenn ja, wie muss das in der Bilanz dargestellt werden?

43.        Wenn nein, wie ist diese Erklärung zu verstehen?


Im Zuge der Befragung von Frau Partik-Wordian im parl. Untersuchungsausschuss wurde sie auch zu diesem Depot befragt. Sie wies in ihrer Antwort darauf hin, dass sämtliche Bankunterlagen immer dem Steuerberater Dr. Thomas Keppert übergeben worden seien und er immer über alles informiert war!

44.  Wenn sich dieses Depot nun als unerlaubtes Bankgeschäft darstellt, werden Sie entsprechende Schritte gegen Dr. Keppert veranlassen?

Da auch die ALBAG GmbH Kunden für eine Veranlagung in dieses Depot akquirierte und bereits Klagen wegen Veruntreuung von russischen und baltischen Kunden vorliegen, muss angenommen werden, dass auch hier bereits Untreuehandlungen vorgenommen wurden.

45.  Wurde dieser Sachverhalt bereits überprüft?

46.         Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

47.         Wenn nein, warum wurde trotz Vorliegen massiver Beschwerden und Anzeigen nicht überprüft?

Wie aus den Unterlagen ersichtlich, wurden Kunden aus dieser Zeit mit Geldern aus dem TopTenMultifond, also mit Vermögen österreichischer Kunden, noch im Jahr 2004 entschädigt.

48.         Wurde dieser Sachverhalt von Ihnen überprüft?

49.         Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

50.         Wenn nein, warum nicht?

Wie aus Unterlagen ersichtlich, wurden an einen Herrn Alexander Kataev insgesamt ATS 6,7 Mio. an Provisionen ausbezahlt, und zwar in einem Zeitraum vom November 1999 bis Oktober 2002. Diese Auszahlungen fanden alle in bar statt und es sind nur Eigenbelege vorhanden.

51.         Wurde untersucht, ob es diesen Herrn Kataev überhaupt gibt?

52.         Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

53.         Wenn nein, warum wurde dies nicht überprüft?

Die ALBAG GmbH war eine Vertriebstochter der AMV GmbH, deren Hauptgeschäftszweig es war, Versicherungen für die BAWAG Versicherung in Osteuropa, speziell in Polen, zu vertreiben. Dieser Umstand wurde bereits 1994 in der Wochenzeitung "News, 12/1994" veröffentlicht.

54.         Hatte die ALBAG eine entsprechende Vertriebszulassung?

55.         Entsprachen diese Geschäfte den damaligen polnischen Gesetzen?

56.         Wenn nein, wurden diese Geschäfte untersagt?

Es gab bereits seit 1998 mehrere Kundenbeschwerden osteuropäischer Kunden, auch gerichtet an die Bawag Versicherung. Diese erklärte den Kunden, dass die Kundengelder jeweils von ALBAG Mitarbeitern eingehoben würden und die Kunden sich deshalb an die ALBAG Gmbh wenden sollen

57.  Ist es rechtlich erlaubt, dass Vermittler für Versicherungen Kundengelder einkassieren?

Die Kunden der ALBAG GmbH wurden aufgefordert, auf ein Konto der Bank-Austria mit der Kontonummer 570.373.274 einzuzahlen:Ist Ihnen diese Kontoverbindung bekannt?

58.        Ist Ihnen diese Kontoverbindung bekannt?

59.        Wenn ja, seit wann besteht dieses Konto?

60.        Wer ist Kontoinhaber und Verfügungsberechtigter?

61.        Wenn nein, werden Sie dieses Konto einer Überprüfung unterziehen?

Die ALBAG GmbH war persönlich haftender Gesellschafter der Finsure KEG, diese wiederum zu 100% Besitzer der Finsure A.V.V mit Sitz in Aruba.

62.        Ist Ihnen die Finsure KEG bekannt?

63.        Wenn ja, welche Geschäfte wurden über diese Firmenkonstruktionen abgewickelt?

64.        Wenn nein, werden sie etwaige Geldflüsse über diese Firmen prüfen?

Die Finsure KEG hatte ihren Firmensitz an derselben Adresse wie die AMIS AG, nämlich Wien, Favoritenstrasse 16

65.        Kann ausgeschlossen werden, dass die Amis-Verantwortlichen über diese Firmenkonstruktion Kundengelder in die Karibik schleusten?

66.        Wenn ja, haben Sie dies überprüft?

67.        Wenn nein, werden Sie diesen Sachverhalt prüfen lassen?

In einer Stellungnahme an die FMA im Jahr erklärten die Vorstände der AMIS AG, dass die Übernahme der ALBAG-Kunden als Bereinigung und Vergangenheitsbewältigung der Erblast aus der AMV GmbH zu sehen sei.


68.        Wurde diese Erblast von der FMA einer Überprüfung unterzogen?

69.        Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

70.        Wenn nein, warum wurde trotz dieses eindeutigen Hinweises keinerlei Prüfungshandlungen angesetzt?

Als Geschäftsführer der ALBAG GmbH fungierten Herr Martin Rath und Alfred Bach. Diese übernahmen die ALBAG GmbH im Rahmen eines MBO um den Preis von ATS 1,6 Mio.

71.        Ist Ihnen bekannt, ob der Verkaufspreis jemals bezahlt wurde?

72.        Wenn ja, in welcher Form wurde er an die AMV GmbH bezahlt?

73.        Wenn nein, werden Sie dies prüfen lassen?

Die Geschäftsführer der ALBAG GmbH erhielten im Jahr 2003 eine Entschädigung von der AMIS AG

74.        Ist Ihnen bekannt, was dieser Entschädigung zugrundelag?

75.        Wenn ja, welche Grundlagen gab es?

76.        Wenn nein, werden Sie dies überprüfen?

Die ALBAG hat im Jahr 2002 in Kooperationen mit der AMIS-AG an Ausschreibungen gemeinsam mit der BAWAG teilgenommen. Hierbei ging es um eine Pensionsvorsorge in einer der größten baltischen Bierfabriken. Zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch schon von verschiedenen   Aufsichtsbehörden   Warnmeldungen   bezüglich   ALBAG   herausgegeben

77.        Warum wurden diese Warnmeldungen, obwohl es eine österreichische Firma betraf, von der heimischen Aufsicht ignoriert?

78.        Wurde die ALBAG GmbH überhaupt jemals aufsichtsrechtlich erfasst?

Am 08.02.1999 wurde der PLB Wertpapierdienstleistungs AG (wurde später auf AMV AG geändert) die beantragte Konzession erteilt.

79.        Lag zu diesem Zeitpunkt bereits das Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen Gründungsprüfung vor?

80.        Wenn ja, wann wurde es der Behörde vorgelegt?

81.        Wenn nein, warum wurde die Konzession erteilt?

Nach §20 Abs. 1 WAG musste das Eigenkapital mindestens 125.000 betragen und den Geschäftsleitern unbeschränkt und ohne Belastung zur freien Verfügung stehen.


82.        Lag eine solche Bestätigung zum Konzessionserteilungszeitpunkt vor?

83.        Wenn ja, Wer stellte diese aus?

84.        Wenn nein, warum wurde die Konzession erteilt?

Die Bundeswertpapieraufsichtsbehörde führte im Jahr 1999 eine Vorortprüfung des Unternehmens durch. Bei dieser Prüfung wurde ein Depot bei der Deutschen Bank lautend auf AMV GmbH gefunden.

85.        Wurde dieses Depot überprüft?

86.        Wenn ja mit welchem Ergebnis?

87.        Wenn nein, warum nicht?

In einem Schreiben vom 14.10.1999 wurde die AMV AG von den Top Ten Multifond SICAV's beauftragt, ein Konto bei der Burgenländischen Anlage- und Kreditbank einzurichten. Das Konto wurde jedoch schon am 13.10.1999 eingerichtet.

88.   Wurde überprüft, wer Inhaber und Verfügungsberechtigter auf diesem Konto war?

89.   Wenn ja, wer hatte die Verfügungsberechtigung?

90.   Wenn nein, warum wurde dies nicht überprüft?

Dieses Konto sollte lt. Schreiben für Kundenauszahlungen eingerichtet werden. Laut Prospekt des Top Ten Multifond darf als Zahlstelle jedoch nur die Depotbank auftreten. Ebenso war dem Prospekt zu entnehmen, dass der damalige Prokurist Böhmer bei den TTTM Sicav's als Verwaltungsratspräsident fungierte.

91.   Wenn die Bank in Kenntnis, dass es sich hier um ein unerlaubtes Zahlstellenkonto handelt, dieses Konto eröffnet hat, wurden dann die Sorgfaltspflichten verletzt?

92.   Wenn nein, welche Konsequenzen wurden gezogen?

Am 22.12.1999 wurde der Raiffeisenzentralbank mitgeteilt, dass der Top Ten Multifond nicht in Österreich zum Vertrieb zugelassen werde.

93.        Wurde hierüber auch die BWA informiert?

94.        Wenn ja, wann und in welcher Form wurde die BWA informiert?

95.        Wenn nein, warum wurde die Aufsichtsbehörde nicht informiert?


Bei der Vorortprüfung durch die FMA im Jänner 2002 wurde der Aufsicht die Existenz dieses Kontos verschwiegen, die Aufsicht erlangte in den folgenden Monaten trotzdem Kenntnis von diesem Konto. Auf Anfrage wurde der Behörde von der AMIS AG mitgeteilt, dass sie hier als Treuhänder für Ein- und Auszahlungen für Kunden fungiere. Die FMA schrieb am 09.09.2002 die sofortige Schließung des Kontos vor.

96.        Wurde die Schließung des Kontos von der FMA überprüft?

97.        Wenn ja, wie hat sich die FMA von der Schließung des Kontos überzeugt?

98.        Wenn nein, warum nicht?

Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Brand war auch als Rechtsanwalt für die AMIS AG tätig. Im Schreiben vom 28.11.2002 erklärte er gegenüber der FMA, dass auf dieses Konto zwar keine Kundengelder eingezahlt werden, sondern ausschließlich Zahlungen (Redemption) vom TTM eingegangen sind, welche dann den Kunden weitergeleitet würden.

99.  War  den  zuständigen  Personen  bei  der FMA bewusst,  dass es sich auch bei Rückzahlungen um Kundengeld handelt und somit der Tatbestand des Haltens von Kundengeldern sogar vom Rechtsberater und Aufsichtsratsvorsitzenden der AMIS AG zugegeben wurde?

100.                                                 Wenn ja, weiche Konsequenzen wurden gezogen?

101.                                                 Wenn nein, warum wurde das übersehen?

 

Obwohl das Finanzministerium den Vertrieb des TTM in Österreich mit Schreiben vom 22.12.1999 untersagt hatte, wird im Prüfbericht der BWA vom 17.08.2000 auf Seite 4 der TTM beschrieben und bestätigt, dass der Verkaufsprospekt vorgelegt wurde und Kunden in diesen investierten.

102.             Wurde somit die Untersagung des Vertriebes des TTM von der BWA außer Kraft gesetzt?

Der BWA wurden sämtliche Unterlagen, nämlich Prospektmaterial, Depotauszüge und auch des Vertragswesen der AMV Produkte vorgelegt. In den Vermögensverwaltungsbedingungen wird unter Punkt I der Allgemeinen Bedingungen unter Punkt 16 hingewiesen, dass die AMV nicht in Fonds investieren wird, deren Vertrieb in Deutschland oder in Österreich nicht beim Bundesministerium für Finanzen angezeigt wurde.

103.             Warum unterblieben trotz des 2. Hinweises jegliche Sanktionen der BWA, bzw. wie wird begründet, dass die Kunden weiterhin unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in einen nicht genehmigten Fond investiert werden?

Auf Seite 9 dieses Prüfberichtes vom 17.08.2000 stellt die BWA selber fest, dass die Kunden nicht wissen, dass sie in den TTM investieren.

104.                                                 Bedeutet dies, dass ein öffentlicher Vertrieb dann nicht vorliegt, wenn die Kunden falsch bzw. nicht über den wahren Sachverhalt informiert werden?

105.                                                 Welchen Sinn hatte die Untersagung des Vertriebes der TTM überhaupt?

In den der BWA zur Prüfung vorgelegten Unterlagen war ersichtlich, dass Mag. Böhmer Verwaltungspräsident der TTM SICAV's war und so maßgeblichen Einfluss auf die Gebarung des TTM hatte.

106.                                                 Wie wurde dieser Umstand von der BWA gewertet?

107.                                                 Wurde der Prospekt des TTM überhaupt gelesen?

Im gesonderten Aufsichtsbericht gem. WAG der AMV AG zum 31.12.2000, geprüft durch die BDO wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt und festgestellt, dass das WPDLU sämtliche Gesetze gemäß WAG und BWG eingehalten habe. Trotz der selbst festgestellten Mängel (verhängte Verwaltungsstrafen!!) wurde dieser Prüfbericht von der Aufsichtsbehörde kommentarlos akzeptiert.

108.                                                 Wurde mit der BDO Kontakt bezüglich der gegenüber den eigenen Feststellungen abweichenden Feststellungen aufgenommen?

109.                                                 Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

110.                                                 Wenn nein, warum nicht?

Laut Leitfaden für Sonderprüfungsberichte sind die rechtlichen Verhältnisse, insbesondere Nennkapital und Beteiligungsverhältnisse darzustellen.

111.                                                 Sind diese dargestellt worden?

112.                                                 Wenn ja, wie detailliert?

113.                                                 Wenn nein, warum hat die Behörde hier nicht nachgefragt?

Die BDO bestätigte im Prüfbericht zum 31.12.2000, dass die Organisationsrichtlinien gem. § 18 WAG vollinhaltlich eingehalten werden. Die Aufsichtsbehörde führt in Ihrem Bericht in TZ 24 hingegen aus, dass eine Revisionseinrichtung erst seit Juni 2001 besteht!

114.             Welche Darstellung ist nun die richtige?


Im Prüfbericht 2002 stellte die Aufsichtsbehörde fest, dass die zum Konzessionszeitpunkt von Frau Partik-Wordian gehaltenen 33,3%-Anteile an der AMV AG im April 2000 weiterveräußert wurden, ohne dies bei der BWA anzuzeigen. Dies erfolgte erst im November 2000. Dies stellt eine Verwaltungsübertretung dar, das Unternehmen hat seine Pflicht nach § 21 Abs.1 WAG iVm § 20 Abs. 5 WAG nicht eingehalten. Nach Ansicht der BWA war eine strafrechtliche Verfolgung wegen der 18-monatigen Verjährungsfrist nicht mehr zulässig.

115.             Beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tatzeitpunkt oder erst mit dem Aufdecken durch die Behörde zu laufen?

Lt. Prüfbericht 2002 soll die MJE-Consulting 11,1% an Vorzugsaktien, 6,06% an Stammaktien halten. Auf Seite 26 des Prüfberichtes wird von der Behörde festgestellt, dass die MJE Consulting ihre Aktien an Kleinaktionäre verkauft haben soll!

116.                                                 Wurde von der Aufsichtsbehörde überprüft, wer hinter der MJE Consulting steht?

117.                                                 Wurden von der Aufsichtsbehörde sämtliche Vorgänge hinsichtlich Kauf und Verkauf der Aktien überprüft?

118.                       Wurde von der Aufsichtsbehörde um welchen Preis die Aktien an die MJE Consulting verkauft wurden?

119.                       Wie fanden die Geldflüsse statt?

Aus vorliegenden Schriftstücken ist ersichtlich, dass Frau Partik ihre Aktien an eine BIX Holding verkauft hat und diese Aktien um ATS 22 Mio. zurückgekauft wurden!

120.                       Wurde von der Aufsichtsbehörde überprüft wer hinter der BIX Holding steht

121.                       Wurde von der Aufsichtsbehörde überprüft wer diesen Verkauf eingefädelt hat?

122.                       Wurde von der Aufsichtsbehörde überprüft warum die Aktien in Wahrheit an die BIX Holding verkauft, als Käufer jedoch die MJE Consulting angegeben wurde?

123.                       Wurde von der Aufsichtsbehörde überprüft wie Loidl/Böhmer den Rückkauf der Aktien finanziert haben

Die AMV AG verfügte bis Juni 2001 über keine Revisionseinrichtung, sodass diese Vorgangsweise einen Verstoß gegen § 18 WAG, in Folge eine Verwaltungsübertretung gem. § 27 Abs. 2 WAG darstellt. Dieser Sachverhalt wurde am 28. und 29.01.2002 festgestellt und wiederum auf die 18-monatige Verjährungsfrist verwiesen, obwohl diese erst im Juli 2002 abgelaufen wäre!

124.                Wie erklären Sie diesen Missstand bei der Verfolgung von    Gesetzesverletzungen?

Im Prüfbericht vom 06.06.2002 wurden der Ablauf von Kontoeröffnungen, Kundenveranlagungen bei der Depotbank und Auszahlungen an Kunden von der Depotbank beschrieben. Es wurde hier detailliert die Kommunikation mit der Depotbank angeführt. Wie mittlerweile bekannt, sind diese Feststellungen völlig aus der Luft gegriffen, es bestehen weder die beschriebenen Unterlagen, noch gibt es irgendeinen Hinweis auf die Richtigkeit dieser Beschreibungen. Im Gegenteil, die Aufsichtsbehörde stellte ihrerseits sogar die andauernde Verletzungen hinsichtlich Halten von Kundengeld dar!

125.                                                 Auf welchen Grundlagen erfolgte diese Darstellung der Vorgänge?

126.                                                 Wurden hierzu Belege gesichtet?

127.                                                 Wurden hierzu stichprobenartige Prüfungen vorgenommen?

Im Prüfungsbericht 2002 wird auf Seite 13 das Provisionssystem an die Vermittler festgehalten und der § 16 Z.2 WAG zitiert: In der Folge heißt es hier, dass die dargestellten Provisionsregelungen keine Anreize für die Verletzungen der Wohlverhaltensregelungen bieten und somit diesbezüglich dem § 16 Z 2 WAG entsprochen wird!

128.                                                 Würde hierbei die Vorfinanzierung der Provisionen mittels Factoring überprüft?

129.                                                 Wie hat die Prüfbehörde die Schulungsunterlagen, welche dieses Factoring darstellen und erläutern in die Prüfung miteinbezogen?

Auf Seite 14 des Prüfberichtes 2002 wird angeführt, dass der Revisionsbericht von Herrn Mag. Böhmer erstellt wurde, obwohl er zu diesem Zeitpunkt der Geschäftsführer des WPDLU war. Gleichzeitig stellt die FMA auf Seite 12 fest, dass Herr Mag. Böhmer der Leiter der Buchhaltungsabteilung war.

130.                                                 Entsprach diese Vorgangsweise den gesetzlichen Vorschriften?

131.                                                 Wenn ja, wie werden dabei Interessenskonflikte verhindert?

132.                                                 Wenn nein, warum wurden hier keine Maßnahmen eingeleitet?

Im Prüfbericht 2002 wird weiters angeführt, dass das Kundenverwaltungsprogramm Investor ohne Beanstandung funktioniere und jedenfalls geeignet sei, eine Kontrolle der Übereinstimmung der Kundenanträge mit den Anlegerprofilen festzuhalten.

133.                                                 Wurde die Übereinstimmung zwischen dem tatsächlichen Fondsvermögen und dem Kundenvermögen überprüft?

134.                                                 Wenn ja, was war das Ergebnis?

135.                                                 Wenn nein, warum nicht?


Im Rahmen der Konzessionswerbung der AFC AG wurden Herr Mag. Böhmer und Herr Egel vor Ort am 02.09.2002 von der FMA befragt. Hier verschwieg Böhmer, dass er Präsident bei der TFA war! Bei dieser Befragung wurde Böhmer um eine Übermittlung eines Organigramms über das Gesamtunternehmen ersucht. Am 09.09.2002 wurde dann von der FMA festgestellt, dass Herr Mag. Böhmer als Präsident der TFA vorstehe. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die TFA ein Konto bei der B.An.K (Burgenländische, Anlage & Kredit Bank AG) führe, über das Zahlungsverkehr mit österreichischen Kunden abgewickelt wird!

136.            Welche Konsequenzen zog die Behörde aus diesen Erkenntnissen?

Weiters stellte die FMA fest, dass die vorgelegte Lizenz (Zulassung der TFA) lediglich ein Bestätigungsschreiben ohne rechtlichen Hintergrund darstellt!

137.            Welche Konsequenzen zog die FMA aus dieser Erkenntnis?

Bei der Konzessionserteilung an die AFC wurde der Aufsichtsbehörde unter anderem ein Personal- und Sachbereitstellungsvertrag vorgelegt, in welchem vereinbart wird, dass das Portfoliomanagement von der AFC AG ( Konzessionswerberin) an die AMIS AG (als Holding verfügt diese keine Konzession) entgeltlich ausgelagert wird. Dieser Sachverhalt wurde von der FMA vorerst vollinhaltlich genehmigt, erst am 21.03.2005 stellte die FMA mittels. Bescheid dies als unzulässige Auslagerung von Funktionen fest!

138.             Welche Feststellung ist nun richtig, die bei Konzessionserteilung an die AFC AG oder die vom 21.03.2005?

Anlässlich des Schreibens der FMA vom 20.10.2002, wiederum in Bezug auf das Konto bei der B.An.K fragte der Aufsichtsratsvorsitzende DR. Brand bei der Aufsichtsbehörde an, ob überhaupt noch eine Zuständigkeit zur Klärung dieser Frage bestehe, da der Betrieb "Erbringung von Wertpapierdienstleistungen" auf die AMIS Financial Consulting AG ( AFC AG) zusammen mit der Konzession übertragen wurde!

139.            Wie wurde hier von der FMA geantwortet?

In einem weiteren schreiben erklärte Herr Dr. Brand, dass auf das Konto bei der B.An.K zwar keine Kundengelder einbezahlt würden, dieses Kontoausschließlich für Weiterleitung von Auszahlungen an Kunden bestehe?


140.                                                Bezieht sich das Delikt "Halten von Kundengeld" ausschließlich auf Einzahlungen von Kunden?

141.                                                Wenn ja, ist es dann rechtlich erlaubt, dass WPDLU's Auszahlungen für Kunden auf eigene Kosten halten dürfen?

142.                                                Wenn nein, wie wurde hier von der FMA gehandelt?

Im gesonderten Aufsichtsbericht der AFC AG stellt die zum Abschluss bestimmte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fest, dass das Fondsmanagement direkt dem Vorstand der konzessionslosen AMIS AG unterstellt ist!

143.                                                Entsprach diese Feststellung den gesetzlichen Vorgaben?

144.                                                Wenn ja, kann somit die Kundenverwaltung in jede beliebige konzessionslose Firma ausgelagert werden?

145.                                                Wenn nein, warum wurde dieser Zustand geduldet?

Im Strafprozess gegen die AMIS-Verantwortlichen bestätigte ein Ex-Vorstand der AFC AG, dass er bereits im Oktober 2004 persönlich  bei der FMA vorstellig wurde um diese Interessenskonflikte und Gesetzesverstöße anzuzeigen. Seiner unter Wahrheitsverpflichtung getroffenen Aussage ist zu entnehmen, dass seinen Aussagen keinerlei Interesse geschenkt wurde, im Gegenteil er wurde wiederum nach Hause geschickt!

146.            Wie erklären Sie sich diese Vorgangsweise der Aufsichtsbehörde?

Mit Schreiben vom 12.3.2004 durch die Rechtsanwaltskanzlei Heimann erhielt die FMA den Beschluss zur Suspendierung der luxemburgischen Fonds. Dieser Beschluss wurde am 15.03.2004 in der Wiener Zeitung öffentlich bekannt gemacht. Kernaussage des Bescheides war, dass die Investmentbank Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Depotbank der AMIS­ SICAV Funds nicht mit Gewissheit das Bestehen und die Verfügbarkeit der Vermögenswerte bestätigen kann.

147.                                                 Was unternahm die FMA in Kenntnis dieses Sachverhaltes?

148.                                                 Wann hat die FMA auf diesen Umstand reagiert?

Die Prüfbehörden hatten seit 1999 Kenntnis, dass die Kundengelder im nicht zum Vertrieb zugelassenen TTM investiert wurden!


149.                                                 Hat sich die FMA in Luxemburg bei der dortigen Aufsichtsbehörde erkundigt, ob auch der TTM suspendiert wurde?

150.                                                 Wenn ja, wann und wie erfolgte dies?

151.                                                 Wenn nein, warum erfolgte diesbezüglich nichts, obwohl die Aufsichtsbehörde vom Umstand der Investition von Kundegeldern nachweislich Kenntnis hatte?

Der FMA war somit bekannt, dass keinerlei Kundeneinzahlungen und Auszahlungen möglich waren!

152.             Wie erklärt die FMA, dass trotzdem bis Oktober 2005 (mehr als 18 Monate) Kundenein- und Auszahlungen getätigt wurden?

Die Organe der Amis-Gruppe erklärten diesen Umstand mit dem Aufbau eines Sekundärhandels.

153.                                                 Wurde dieser Sekundärhandel von der FMA genehmigt und geprüft?

154.                                                 Wenn ja, welche Auflagen wurden damit verbunden?

155.                                                 Wenn nein, warum wurde hier Halten von Geld geduldet?

 

Am 29.08.2005 wurde bei einer Besprechung in den Räumlichkeiten Der FMA von den Rechtsanwälten der Kanzlei Brandl&Talos festgehalten, dass offenbar mehr als 60 Mio. Euro Kundengelder fehlen und es zu befürchten sein, dass diese Gelder veruntreut wurden.

156.                       Wer nahm seitens der FMA an dieser Besprechung teil?

157.                       Was unternahm die FMA nach Kenntnis dieses Umstandes?

158.                       Wurde sofort an diesem Tag die Einsetzung eines Regierungskommissärs beschlossen?

159.                       Wenn nein, warum nicht?

Mit Schreiben vom 06.12.2004 teilte die FMA den AMIS-Verantwortlichen mit, dass telefonische Kundenbeschwerden vorliegen. Seitens der AMIS wurde angegeben, dass es sich hier vermutlich um den Ex-Vorstand Fellmann handle.

160.                       Hat die FMA eine weitergehende Prüfung auf Grund dieser Kundenbeschwerden unternommen?

161.                       Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis

162.           Wenn nein, warum wurde hier zum wiederholten Male den Auskünften der AMIS- Verantwortlichen geglaubt und nicht den Beschwerden nachgegangen?

Im Juli 2005 versuchte ein Mitarbeiter der FMA die AMIS-Verantwortlichen anzuhalten, besonders lästige Kunden voll(!!) auszubezahlen.

163.                       Wer war dieser FMA Mitarbeiter?

164.                       Warum wurde in Kenntnis von Fehlbeträgen diese Anweisung gegeben?

165.                       Warum sollten nur besonders lästige Kunden ausbezahlt werden?

166.                       Hätte dieser Vorgang nicht das noch verbleibende Kundevermögen unrechtmäßig geschmälert?

Bei Anrufen besorgter Kunden und Berater wurde noch im August 2005 seitens der FMA erklärt, es handle sich bei der AMIS-Gruppe lediglich um ein kleines Bilanzproblem. Das Kundengeld sei sicher

167.                       Wie erklären Sie sich diese Aussagen trotz Kenntnis von Fehlbeträgen?

168.                       Wie hat die Aufsichtsbehörde nach Ihrer Meinung hier Ihre Schutzfunktion gegenüber dem Markt und den investierenden Kunden erfüllt?

169.                       Warum werden sofort Warnmeldungen veröffentlicht, wenn ein Unternehmen keine Konzession verfügt, bei Vorliegen von offensichtlicher Veruntreuung der Markt jedoch falsch informiert?

Im Mai 2005 fragte ein am Einstieg als Franchisepartner interessierte Berater bei der FMA an, ob seitens der FMA etwas gegen die AMIS-Gruppe vorliege, da er ein oder zwei Franchiseverträge samt Kundenstock um etwa EUR 600.000 kaufen wolle. Trotz Wissens um die Schwierigkeiten und Probleme wurden seitens der FMA keinerlei Warnungen ausgesprochen, im Gegenteil, die Firma AMIS wurde dem Anfrager als vollkommen problemlos dargestellt. Sie sehe keine Bedenken für die Investition in dieser Höhe!

170.                                                 Wie ist hier die Marktverantwortung der FMA zu sehen?

171.                       Weshalb darf die FMA im Wissen um derartige Missstände positive Urteile abgeben?

172.                       Wie erfüllt die FMA ihre Schutzfunktion dem Markt gegenüber?

173.                                                 Welche Konsequenzen hat die FMA zu befürchten?

Nach Gründung der AMV AG ( zuerst als PLB AG) wirde die AMV GmbH in die LIM GmbH, dann in die Gedara GmbH umbenannt. Die Gedara GmbH wird unter der Firmenbuchnummer FN... beim Handelsgericht Wien als aufrechte Firma geführt. Die letzte beim Firmenbuch eingereichte Bilanz war jene zum 31.12.1998.


174.                       Warum wurden keine weiteren Bilanzen eingefordert?

175.                       Entspricht es den Gesetzen, dass mehr als 10 Jahre keine Bilanz abgegeben wird?

176.                       Wenn nein, welche Sanktionen sind bei Nichtabgabe von Bilanzen vorgesehen?

Im Zuge der Neugründung der AMV AG wurden durch Übertragungsvorgänge von der AMV GmbH über die zypriotische AMV International Ltd zur AMV AG maßgebliche Firmenwerte mit steuerrechtlich bedenklichen Transaktionen übertragen.

177.                       Wurde die AMV GmbH und in Folge die AMV AG/AMIS AG je einer Steuerprüfung unterzogen?

178.                       Wenn ja, wann fanden Prüfungen statt?

179.                       Wenn nein, warum wurden hier vom zuständigen Finanzamt keine Prüfungen durchgeführt?

Zum Zeitpunkt der Übertragung sprechen deutliche Indizien für das Vorliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht von Frau Partik-Wordian bzw. das Vorliegen eine inländischen Geschäftsleitungssitzes der zypriotischen Gesellschaft:

180.            Wurde dies jemals vom zuständigen Finanzamt geprüft?

181.                                                 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

182.                                                 Wenn nein, warum nicht?

Für die Erstellung eines Gutachtens wurde vom Landesgericht Wien Herr Dr. Gottwald Kranebitter, KPMG Austria GmbH bestellt. Für die Ermittlung der Bankkonten wurde dem Gutachter eine Liste mit 42 Konten bereitgestellt. Es wurden jedoch nur 19 Konten berücksichtigt.

183.                                                 Wie vollständig ist ein Gutachten, wenn nachweislich nicht alle vorliegenden Unterlagen gewürdigt werden?

184.                                                 Ist Ihnen bekannt, dass auf diese unberücksichtigten Konten Kundengelder einbezahlt wurden?

Bei einem dieser unberücksichtigten Konten handelt es sich um das Konto 4146631601 bei der Österreichischen Volksbank. Über dieses Konto wurden Einzahlungen von der AMV Zypern getätigt, bei denen bereits die Provisionen direkt abgezogen wurden! Über dieses Konto wurden weiters Provisionen an die AMV International sowie an die ALBAG auf Konto 12660316001 bei der BAWAG überwiesen.

185.                                                 Werden diese Konten noch nachträglich einer Prüfung unterzogen?

186.                                                 Wenn ja, wann?

187.                                                 Wenn nein, warum nicht?

Über dieses Konto wurden weiters suspekte Provisionen auf Sparbücher überwiesen.

188.                                                 Werden die Provisionsempfänger überprüft werden?

189.                                                 Wenn ja, wann?

190.                                                 Wenn nein, warum nicht?

Ab Juli 2000 war Herr Ing. Heinz Grabner als Vorstand der AMV AG tätig.

191.                                                 Ist Ihnen bekannt, dass Herr Grabner Provisionen auf ein Konto der Banque Colbert erhielt?

192.                                                 Wenn ja,

a.   wurde dahingehend geprüft, ob die Gelder versteuert wurden?

b.   wurde überprüft, ob diese Zahlungen im Rahmen der Veruntreuungen stattfanden?

c.   wurde Herr Grabner befragt, warum er direkt in Luxemburg Geld erhalten hat?

d.   wurde überprüft, ob solche Provisionszahlungen auch an andere Personen durchgeführt wurden?

193.           Wenn nein, werden Sie hierzu Prüfungshandlungen vornehmen?

Herr Heinz Grabner war Gründer der Firma "Realimpex Stiftungen für innovative Anlagen" mit Sitz in Liechtenstein. Diese Firma erhielt über die Lucie AG von Mag. Böhmer namhafte Beträge aus Kundengeldern!

194.                       Wurde Herr Grabner hierzu einvernommen bzw. befragt?

195.                       Wenn ja, wer hat diese wann durchgeführt?

196.                       Wenn nein, warum nicht?

Als Director der TFA, welche maßgeblich an den Veruntreuungen mitgewirkt hat, fungiert eine Frau Claudia Woerheide. Der Kontakt soll durch Vermittlung von Frau Partik-Wordian zustande gekommen sein.'

197.                       Wurde Frau Woerheide jemals über die Vorgänge befragt?

198.                       Wenn ja, wann und durch wen?

199.                       Wenn nein, warum nicht?

Gemäß vorliegendem E-Mail wurden in der i-team data GmbH (Tochtergesellschaft der AMIS AG) zum 31.12.2004 Forderungen gegenüber der AMIS AFC in beträchtlichem Umfang ausgewiesen, die in der AFC AG zum Zwecke der Verbesserung des Bilanzbildes (im Originalwortlaut: "sonst keine Bilanzierung mehr möglich") weder als Verbindlichkeit noch als Rückstellung ausgewiesen! Weiters wird beschrieben:" Hätten wir alle Rechnungen sofort gestellt, so hätte die AMIS die Bilanzprüfung der FMA etc. nicht bestanden und würden heute nicht mehr bestehen, wie Sie wissen! Diese Vorgangsweise wurde unter anderem auch       mit            der        AMIS- Tochter Firstinex                    AG            durchgeführt!

Alle Gesellschaften wurden zum 31.12.2004 von der Kanzlei Keppert&Hallas bilanziert und beraten!

200.            Wie beurteilen Sie diese Vorgänge?

Ein weiteren Hinweis auf Bilanzmanipulationen gibt der E-MailVerkehr zwischen AFC AG und TFA-Woerheide. vom 24.08.2005, worin Frau Woehrheide folgendes schreibt: Die Verzichtserklärung der TFA über die Forderung von USD 211.000 gegenüber der AMIS AG beruhte auf der Prämisse, dass die AMIS AG diese Schulden bezahlen werde, aber die TFA Amis einen zufrieden stellende Audit durch die gegebene Verzichtserklärung ermöglichte".


Hierzu erklärte sowohl der Steuerberater Mag. Hallas als auch der Wirtschaftsprüfer der BDO, dass Ihnen diese Verzichtserklärung vorliege, die AMIS diese Verbindlichkeiten nicht befriedigen sollte, vielmehr liege eine Forderungsübernahme durch die Ulvenes AG vor!

201.             Wie beurteilen Sie diesen Vorgang hinsichtlich Bilanzmanipulation?

Im Urteil des OLG vom 18.07.2008 AZ 14 R27/08F wird auf Seite 12 festgehalten: Die Angaben des Unternehmens wurden nicht überprüft, weil sich die BWA damals auf Grund einer mit dem Bundesministerium für Finanzen getroffenen internen Regelung prinzipiell auf die Aussagen des Unternehmens verließ, solange keine gegenteiligen Indizien vorliegen.

202.                       Wer ist für diese interne Regelung seitens des BMF verantwortlich?

203.                       Gibt es mehrere solche Regelungen?

204.                       Was ist der Hintergrund für diese interne Regelung?

205.                       Wurde auch mit dem zuständigen Finanzamt eine Regelung getroffen, dass diese Firma keiner Steuerprüfung unterzogen wird?


206.                       Gibt es aus Ihrer Sicht eine Begründung warum das WAG zugunsten eines WPDLU unterlaufen wurde?

207.                       Werden Sie strafrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Personen einleiten?

208.                       Stellt dieser Vorgang einen Amtsmissbrauch dar?

Die AMIS-Gruppe wurde anscheinend auch nach dem Konkurs keiner Prüfung, weder einer Betriebsprüfung noch einer Prüfung hinsichtlich Sozialabgaben einbezogen, um eventuelle Forderungen im Konkursverfahren gegen die Masse zu erheben.

209.             Weshalb wurden hier, entgegen der üblichen Vorgangsweise, keine Prüfungen durchgeführt?



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