453/J XXIV. GP
Eingelangt am
12.12.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kunasek, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Evaluierung Assistenzeinsatz an der österreichischen Grenze
Die
Tageszeitung „Die Presse" berichtete am 12.11.2008
folgendes:
„Burgenland: Assistenzeinsatz wird verlängert
Trotz dem Fall der Schengengrenze im Dezember 2007 wird der Einsatz an der nieder-österreichischen und burgenländischen Grenze verlängert. Die Minister Darabos und Fekter verteidigen die Entscheidung.
Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres in Niederösterreich und im Burgenland wird um ein weiteres Jahr verlängert. Bis zu 1.500 Soldaten werden bis längstens 31. Dezember 2009 im östlichen Grenzraum bleiben. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) und Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) bringen im Ministerrat heute, Mittwoch, einen entsprechenden Ministerratsvortrag ein. Bis Sommer 2009 soll eine von Innen- und Verteidigungsministerium unter Einbindung der Bundesländer Burgenland und Niederösterreich durchgeführte "Wirkungsprüfung" Aufschlüsse darüber geben, wie es danach weiter gehen soll. Ursprünglich war geplant, den Assistenzeinsatz mit dem Fall der Schengengrenze zu den östlichen Nachbarn Ende 2008 einzustellen, nach der Eröffnung von Neuwahlen kündigte die rot-schwarze Regierung allerdings eine Verlängerung an. Seit dem Fall der Schengengrenze im Dezember 2007 läuft der Assistenzeinsatz nicht mehr direkt an der Landesgrenze, sondern im Grenzraum. Die Aufgabe der eingesetzten Soldaten ist es, zu patrouillieren und verdächtige Beobachtungen der Exekutive zu melden. Die Soldaten selber haben keine Exekutivbefugnisse. Es sind Berufs-, Milizsoldaten und Grundwehrdiener im Einsatz. Ein "Turnus" beim Grenzraumeinsatz dauert sechs Wochen. Vom Dezember 2007 bis zum Oktober 2008 wurden laut Verteidigungsministerium 610 Meldungen an die Exekutive abgegeben, wovon 424 Amtshandlungen zur Folge hatten. Die meisten Meldungen betreffen Sachverhalte rund um Schlepperei, illegale Einwanderung, strafbare Handlungen (z.B. Einbrüche) sowie Maßnahmen und Erste Hilfe bei Unfällen.(...)"
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
1. Wie wird sich diese „Wirkungsprüfung" oder Evaluierung darstellen?
2. In welchem Umfang soll evaluiert werden?
3. Wer wird die Evaluierung durchführen?