453/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Kunasek, Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Evaluierung Assistenzeinsatz an der österreichischen Grenze

Die Tageszeitung Die Presse" berichtete am 12.11.2008 folgendes:
Burgenland: Assistenzeinsatz wird verlängert

Trotz dem Fall der Schengengrenze im Dezember 2007 wird der Einsatz an der nie­der-österreichischen und burgenländischen Grenze verlängert. Die Minister Darabos und Fekter verteidigen die Entscheidung.

Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres in Niederösterreich und im Burgenland wird um ein weiteres Jahr verlängert. Bis zu 1.500 Soldaten werden bis längstens 31. De­zember 2009 im östlichen Grenzraum bleiben. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) und Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) bringen im Ministerrat heute, Mittwoch, einen entsprechenden Ministerratsvortrag ein. Bis Sommer 2009 soll eine von Innen- und Verteidigungsministerium unter Einbindung der Bundesländer Bur­genland und Niederösterreich durchgeführte "Wirkungsprüfung" Aufschlüsse darüber geben, wie es danach weiter gehen soll. Ursprünglich war geplant, den Assistenzein­satz mit dem Fall der Schengengrenze zu den östlichen Nachbarn Ende 2008 einzu­stellen, nach der Eröffnung von Neuwahlen kündigte die rot-schwarze Regierung al­lerdings eine Verlängerung an. Seit dem Fall der Schengengrenze im Dezember 2007 läuft der Assistenzeinsatz nicht mehr direkt an der Landesgrenze, sondern im Grenzraum. Die Aufgabe der eingesetzten Soldaten ist es, zu patrouillieren und ver­dächtige Beobachtungen der Exekutive zu melden. Die Soldaten selber haben keine Exekutivbefugnisse. Es sind Berufs-, Milizsoldaten und Grundwehrdiener im Einsatz. Ein "Turnus" beim Grenzraumeinsatz dauert sechs Wochen. Vom Dezember 2007 bis zum Oktober 2008 wurden laut Verteidigungsministerium 610 Meldungen an die Exekutive abgegeben, wovon 424 Amtshandlungen zur Folge hatten. Die meisten Meldungen betreffen Sachverhalte rund um Schlepperei, illegale Einwanderung, strafbare Handlungen (z.B. Einbrüche) sowie Maßnahmen und Erste Hilfe bei Unfälen.(...)"

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes­minister für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage:

1.            Wie wird sich diese Wirkungsprüfung" oder Evaluierung darstellen?

2.            In welchem Umfang soll evaluiert werden?

3.            Wer wird die Evaluierung durchführen?