465/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Zanger

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die ungenügende Inanspruchnahme von Kontrollmöglichkeiten der Regierung beim Bankenpaket

Das Bankenpaket der Regierung bietet Banken die Möglichkeit Steuergeld zu sehr niedrigen Zinsen, 8 Prozent, in Anspruch nehmen. Dennoch nützt die Regierung nicht die Möglichkeit entsprechende Kontrolle über das Steuergeld auszuüben.

Die Konstruktion gestaltet sich folgendermaßen:

Der ÖIAG untersteht die Bankenbeteiligungsholding FIMBAG, welche sich um die Rekapitulierung von Banken und Versicherungsunternehmen kümmern wird.

Deren Vorstand setzt sich aus dem ehemaligen Nationalbankgouverneur Klaus Liebscher und dem ehemaligen Nationalbankpräsidenten Adolf Wala zusammen.

Aufsichtsratsvorsitzender ist IV Präsident Veit Sorger, weitere Mitglieder im Aufsichtsrat sind Hannes Androsch, der ehemalige Börse Wien Vorstand Stefan Zapotocky, Anwalt Hellwig Torggler, Herbert Kaufmann und Alexander Russ.

Die FIMBAG und somit der Bund haben zwei Möglichkeiten sich an den Banken zu beteiligen, entweder direkt über Stammaktien, welches auch entsprechende Mitspracherechte sichern würde, oder indirekt, wobei die Mitsprache gering bis gar nicht vorhanden ist.

Erste Großkunden sind bereist die Erste Group Bank und die Raiffeisen Zentralbank mit einem Partizipationskapital von 2,7 bzw. 2 Milliarden Euro.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende


 

ANFRAGE

1.  Warum wurde Klaus Liebscher zum Vorstandsmitglied ausgewählt?

2.              Wer hat diese Entscheidung getroffen?

3.              Gab es andere Bewerber?


4.              Wenn ja, welche?

5.              Warum wurde Adolf Wala als Vorstandsmitglied ausgewählt?

6.              Wer hat diese Entscheidung getroffen?

7.              Gab es andere Bewerber?

8.              Wenn ja, welche?

9.              Warum wurde Veit Sorger als Aufsichtsratsvorstand ausgewählt?

10.       Besteht zwischen der Funktion Veit Sorgers als Präsident der Industriellenvereinigung und als Aufsichtsratsvorstand eine Unvereinbarkeit?

11.       Wenn ja, in welcher Form?

12.       Wenn ja, warum wurde Veit Sorger dennoch Aufsichtsratsvorstand?

13.       Wenn nein, warum nicht?

14.       Wer hat diese Entscheidung getroffen?

15.       Gab es andere Bewerber?

16.       Wenn ja, welche?

17.       Warum wurde Hannes Androsch als Aufsichtsratsmitglied ausgewählt?

18.       Wer hat diese Entscheidung getroffen?

19.       Gab es andere Bewerber?

20.  Wenn ja, welche?

21.  Warum wurde Stefan Zapotocky als Aufsichtsratsmitglied ausgewählt?

22.  Wer hat diese Entscheidung getroffen?

23.  Gab es andere Bewerber?

24.  Wenn ja, welche?

25.  Warum wurde Hellwig Torggler als Aufsichtsratsmitglied ausgewählt?

26.  Wer hat diese Entscheidung getroffen?

27.  Gab es andere Bewerber?

28.  Wenn ja, welche?

29.  Warum wurde Herbert Kaufmann als Aufsichtsratsmitglied ausgewählt?

30.       Wer hat diese Entscheidung getroffen?

31.       Gab es andere Bewerber?

32.  Wenn ja, welche?

33.       Warum wurde Alexander Russ als Aufsichtsratsmitglied ausgewählt?


34.  Wer hat diese Entscheidung getroffen?

35.       Gab es andere Bewerber?

36.  Wenn ja, welche?

37.  Welche Beteiligungen wurden bisher abgeschlossen?

38.  In welcher Höhe hat sich der Bund jeweils beteiligt?

39.  Zu welchen Zinssätzen erfolgten die jeweiligen Beteiligungen?

40.  Entsprechen die Zinssätze dem Risiko?

41.  Wenn nein, warum nicht?

42.  Wurde eine direkte oder indirekte Beteiligung gewählt?

43.  Warum wurde diese Form der Beteiligung gewählt?

44.  Welche Form der Beteiligung bevorzugt das BMF?

45.  Wie wird dies begründet?

46.  Welche konkreten Mitspracherechte hat der Bund bei den jeweiligen Beteiligungen?

47.  Wofür werden die staatlichen Gelder konkret aufgewendet?

48.  Hat sich der Bund ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung der Vorstände gesichert?

49.  Wenn ja, bei welchen Beteiligungen?

50.       Wenn ja, wird dieses genutzt?

51.       Wenn ja, wie wird dieses genutzt?

52.  Wenn nein, warum nicht?

53.  Hat sich der Bund ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung der Aufsichtsräte gesichert?

54.       Wenn ja, bei welchen Beteiligungen?

55.  Wenn ja, wird dieses genutzt?

56.  Wenn ja, wie wird dieses genutzt?

57.  Wenn nein, warum nicht?

58.       Hat sich der Bund ein Mitspracherecht bei den Managergehältern gesichert?

59.  Wenn ja, bei welchen Beteiligungen?

60.       Wenn ja, wird dieses genutzt?

61.  Wenn ja, wie wird dieses genutzt?

62.       Wenn nein, warum nicht?

 

63.       Wird das Management, welches durch Fehlentscheidungen die Inanspruchnahme staatlicher Gelder erst notwendig gemacht hat, bei staatlichen Beteiligungen die Verantwortung tragen müssen?

64.       Wenn ja, welche Manager?

65.       Wenn ja, in welcher Form?


66.       Wenn nein, warum nicht?

67.  Entspricht es den Tatsachen, dass die Raiffeisen bereits vor der Beschlussfassung des Nationalrates über das Bankenpaket staatliche Gelder in Anspruch genommen hat?

68.  Wenn ja, wann?

69.  Wenn ja, in welcher Höhe?

70.  Wenn ja, warum?

71.       Wenn ja, zu welchen Zinsen?

72.  Wenn ja, wofür werden die Gelder aufgewendet?

73.  Wenn ja, wer hat diese Entscheidung getroffen?

74.       Haben andere Banken oder Versicherungen bereits vor der Beschlussfassung des Nationalrates über das Bankenpaket staatliche Gelder in Anspruch genommen?

75.       Wenn ja, welche?

76.  Wenn ja, wann?

77.  Wenn ja, in welcher Höhe?

78.  Wenn ja, warum?

79.  Wenn ja, zu welchen Zinsen?

80.       Wenn ja, wofür werden die Gelder aufgewendet?

81.       Wenn ja, wer hat diese Entscheidung getroffen?

82.  Wird der Bund dafür Sorge tragen, dass die Banken, welche staatliche Gelder in Anspruch nehmen, diese zur Sicherung österreichischer Einlagen verwendet werden?

83.  Wenn ja, wie?

84.  Wenn nein, warum nicht?

85.       Wird der Bund dafür Sorge tragen, dass die Banken, welche staatliche Gelder in Anspruch nehmen, diese nicht für Geschäfte im Ost- und Südosteuropa aufwenden?

86.       Wenn ja, wie?

87.       Wenn nein, warum nicht?

88.  Wird der Bund dafür Sorge tragen, dass die Banken, welche staatliche Gelder in Anspruch nehmen, diese nicht für Geschäfte in Zentralasien aufwenden?

89.       Wenn ja, wie?

90.  Wenn nein, warum nicht?

91.  Wird der Bund dafür Sorge tragen, dass die Banken, welche staatliche Gelder in Anspruch nehmen, diese nicht für Risikogeschäfte aufwenden?

92.  Wenn ja, wie?

93.  Wenn nein, warum nicht?