4650/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Kickl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Kurzarbeit bei Jetalliance
Im Wirtschaftsblatt vom 12.11.2009 ist zu lesen, dass die in Österreich beheimatete Jetalliance 51 Prozent der Aktien von Aeroflot Plus übernehmen will. Die Aeroflot-Tochtergesellschaft macht, so wie die Jetalliance, Charterflüge für Geschäftsreisende.
Interessant ist die Tatsache, dass die Jetalliance, bei der der ehemalige Bundesminister Caspar Einem im Vorstand sitzt, ihre Mitarbeiter auf Kurzarbeit gesetzt hat. Dieses Vorgehen – Expansion auf der einen Seite – überwälzen der Personalkosten auf den Staat andererseits – stehen klar im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen im §§ 37 b und 37 c Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) betreffend Kurzarbeit.
In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt als zuständiger Minister?
2. Erfüllt die Jetalliance AG die Voraussetzung der vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten?
3. Über welchen Zeitraum müssen diese vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gegeben sein, um die Voraussetzungen für Kurzarbeit zu erfüllen?
4. Wie lang waren diese vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei der Jetalliance gegeben?
5. Werden Unternehmen, die Kurzarbeit beantragen, in irgendeiner Form kontrolliert?
6. Wenn ja, wie und von wem werden diese durchgeführt?
7. Gibt es die Möglichkeit bei Unternehmen, die sich „Kurzarbeit erschlichen“ haben, die entstandenen Kosten zurückzufordern?
8. Gibt es in diesem Zusammenhang überhaupt Sanktionsmöglichkeiten?
9. Gibt es Kontrollen die Behaltefrist betreffend?
10. Wenn ja, wie und von wem werden diese durchgeführt?
11. Welche Sanktionen gibt es wenn Unternehmen die Behaltefristen nicht einhalten?