467/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Zanger

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Festnahme von osteuropäischen Spionen am Fliegerhort Hinterstoisser in Zeltweg

 

 

Laut dem steiermärkischen Magazin „Frontal“ vom Dezember 2008 haben drei osteuropäische Männer mit gefälschten belgischen Pässen versucht sich Zutritt zum Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg zu verschaffen. Die Männer wurden bei diesem Versuch verhaftet, der Polizei übergeben und anschließend abgeschoben.

 

Es ist unklar, ob es sich bei diesen Personen um illegale Arbeitskräfte gehandelt hat oder um den Versuch der Spionage.

 

„Frontal“:

 

„Karl Krainer, Presse-Offizier des Streitkräfteführungskommandos in Graz, bestätigt zwar den Sachverhalt, dementiert aber, dass die drei Männer versucht haben könnten, als Bauarbeiter getarnt auf das Kasernenareal zu gelangen und Informationen über den Eurofighter auszukundschaften. Grundsätzlich werden nicht nur Angehörige des Bundesheeres, die mit dem Eurofighter irgendwie zu tun haben, genau unter die Lupe genommen. Einer Sicherheitsüberprüfung werden auch Mitarbeiter von Fremdfirmen unterzogen, die auf dem gesicherten Kasernenareal arbeiten. Ob die drei Festgenommenen im Vorfeld durchleuchtet worden sind, kann man heute beim Bundesheer nicht mehr sagen. Karl Krainer: Da bekommt ein Unternehmer den Auftrag, gibt Teile an einen Subunternehmer weiter, der wiederum Subunternehmer mit eigenem Personal beschäftigt.“

 

Demnach werden durch das Bundesheer nicht bei allen Beschäftigten Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Um diesen Umstand zu kaschieren wurde bei der Staatsanwaltschaft keine Anzeige durch die Behörden erstattet, obwohl es sich bei Spionage um ein Offizialdelikt handelt.

 

Zur selben Zeit wurde beim Simulatorgebäude in einer Betonwand eine elektronische Einrichtung entdeckt, welche laut Plänen nicht existieren dürfte. Besagte Einrichtung wurde elektronisch vernichtet. Der zweite Vorfall wird durch das Bundesheer dementiert.

 

Es besteht somit der Verdacht, dass nichtüberprüfte Mitarbeiter einer Firma eine elektronische Einrichtung, welche der Informationsgewinnung dienen könnte, installiert haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

Besitzt Ihr Ressort Kenntnis von diesem Vorfall?

Wenn ja, seit wann?

Wenn ja, durch wen wurde Ihr Ressort informiert?

Wenn ja, welche konkreten Informationen besitzt Ihr Ressort?

Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft wurde informiert?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

Wenn nein, warum nicht?

 

Besitzt Ihr Ressort Kenntnis von der Auffindung eines elektronischen Geräts am Simulator?

Wenn ja, seit wann?

Wenn ja, durch wen wurde Ihr Ressort informiert?

Wenn ja, welche konkreten Informationen besitzt Ihr Ressort?

Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft wurde informiert?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

Wenn nein, warum nicht?