5046/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.04.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Qualitätsmängel bei Brustimplantaten
Am 31.03.2010 hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eine Sicherheitswarnung für mit Silikongel gefüllte Brustimplantate der Firma Poly Implant Prothese (PIP) in Frankreich herausgegeben. Darin wird vor dem weiteren Einsatz dieser Produkte gewarnt. Die Firma PIP hat für die Füllung der Brustimplantate ein nicht zugelassenes Silikongel verwendet, das die Hülle angreift und dadurch Risse verursachen kann. In Frankreich kam es daher in letzten drei Jahren bei diesem Produkt vermehrt zu Vorkommnissen. Die französische Agentur für die Sicherheit von Gesundheitsprodukten (afssaps) hat deshalb die weitere Vermarktung, Distribution, den Export und den Einsatz dieser Brustimplantate der Firma PIP bis auf weiteres gesperrt.
Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen weist jedoch nur darauf hin, „dass ein weiterer Einsatz dieser Produkte nur unter der alleinigen Verantwortungsübernahme des Arztes…erfolgt. Ebenso sollte der/die PatientIn vor Behandlungsbeginn nachweislich über die sicherheitsrelevanten Aspekte dieser Sicherheitswarnung sowie über Alternativprodukte aufgeklärt werden.“ Die Firma Poly Implant Prothese hat 90 Prozent seiner Produktion in mehr als 60 Länder exportiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: