509/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.12.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
betreffend Vergabe der RichterInnenstellen beim Asylgerichtshof
Das Asylgericht hat am 1.7.2008 seine Tätigkeit aufgenommen. Angesichts des Aktenrückstaus von ca. 25.000 Akten kommt der Qualität und Effizienz des Personals ein hoher Stellenwert zu. Weit über 100 Personen haben sich laut Medienberichten zusätzlich zu den weitgehend in den RichterInnendienst übernommenen UBAS Senatsmitgliedern beworben. 26 Planstellen wurden mit Personen besetzt, die nicht aus dem UBAS stammen. Hinsichtlich dieser Personen interessiert der fachliche und praktische Hintergrund. Die Ausschreibung der Planstellen erfolgte durch das Bundeskanzleramt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele BewerberInnen gab es insgesamt?
2. Wie viele davon wurden zum Assessment – Center eingeladen?
3. Wurden im Assessment – Center auch Kenntnisse des Asyl- Fremdenrechts
überprüft?
4. Wenn nein, in welcher Bewerbungsphase wurden asyl- fremdenrechtliche
Kenntnisse abgefragt?
5. Wie viele BewerberInnen wurden zum Hearing eingeladen?
6. Welche Voraussetzungen musste man erfüllen, um zum Hearing eingeladen zu
werden?
7. Wer hat letztlich über die Personalauswahl entschieden?
8. Wie viele der ausgewählten Personen haben zuvor als Rechtsanwalt/
Rechtsanwältin gearbeitet?
9. Wie viele der ausgewählten hatten Berufspraxis als RechtsanwaltsanwärterIn
vorzuweisen?
10. Wie viele der ausgewählten Personen haben als RichterIn gearbeitet?
11. Wie viele der ausgewählten Personen kommen aus dem universitären Bereich?
12. Wie viele kommen aus dem NGO – Bereich?
13. Wenn niemand aus dem NGO – Bereich ausgewählt wurde, warum nicht und wie
viele BewerberInnen kamen aus dem NGO – Bereich?
14. Wie viele der ausgewählten Personen haben bei einer Behörde gearbeitet?
15. Wenn ja, bei welchen Behörden jeweils?
16. Wie viele der ausgewählten RichterInnen haben juristische Berufserfahrung im
Bereich des Asyl- und Fremdenrechts?
17. Wo und in welchem zeitlichen Ausmaß wurde jeweils diese juristische
Berufserfahrung auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechts erworben?