5107/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend: Gentechnikfreie Gastronomiebetriebe in Österreich

 

 

Gentechnisch veränderte Pflanzen bergen Gesundheitsrisiken. Gelangen diese in die Nahrungskette des Menschen wie z.B. Mais mit einem eingebauten Antibiotika-Resistenzgen, so können diese Gene im Darm von krankheitserregenden Bakterien aufgenommen werden. Diese Bakterien sind dann unempfindlich gegen das entsprechende Antibiotikum und können nicht mehr bekämpft werden.

Wird das geschmacksbedingende Gen der Nuss, einer Sojabohne einbaut um den Geschmack zu verbessern, sind Nuss-Allergiker plötzlich auch gegen Sojabohnen allergisch. Eine Kartoffel wurde mit dem „Gift-Gen“ des Schneeglöckchens, das gegen verfressene Läuse schützt, ausgestattet. Bevor diese Kartoffel auf den Markt gebracht wurde, ergaben Versuche mit Ratten, dass diese Kartoffel in der Lage war, die Organe und das Immunsystem der Ratten zu schädigen. Das lässt den Schluss zu, dass das Gleiche auch beim Menschen eintreten würde.

 

Wie die Ergebnisse einer veröffentlichten Studie der russischen Forscherin Dr. Irina Ermakova an Nachkommen von Ratten, die mit GVO-Sojabohnen gefüttert worden waren, zeigten, wirkt sich die Fütterung mit gentechnisch veränderten Sojabohnen auf die Nachkommenschaft aus. Das waren unter Anderem ein Anstieg der Sterblichkeit um das Fünffache, ein geringeres Geburtsgewicht und die Unfähigkeit zur Fortpflanzung. Bei männlichen, mit GVO-Soja gefütterten Mäusen, zeigten sich geschädigte Spermazellen. Embryos, deren Mütter mit GVO-Soja gefüttert worden waren, zeigten veränderte DNA-Funktionen. Mehrere amerikanische und österreichische Landwirte haben über Unfruchtbarkeit oder Fruchtbarkeitsprobleme bei Schweinen und Kühen berichtet, die mit GVO-Maissorten gefüttert worden waren.

 


Die Studienergebnisse des russischen Verbandes für Genetische Sicherheit an der Landwirtschaftlichen Wawilow-Universität in Saratow verzeichneten pathologische Veränderungen bei Versuchskaninchen und Ratten, die gentechnisch veränderte Organismen fraßen. Nach Angaben der Autorin der Studie, der russischen Biotechnologin Maria Konowalowa, hatte der Verzehr von GVO-Sojabohnen im Verlauf der Studie bei Ratten zu einer ernsthaften Schädigung der inneren Organe (Leber, Nieren, Hoden), zu histologischen Veränderungen und zu Veränderungen im Zellaufbau geführt. Darüber hinaus zeigten sich weniger Rattenjunge pro Wurf, eine erhöhte Sterblichkeitsrate bei den Nachkommen, eine gesteigerte Aggressivität und der Verlust von Mutterinstinkten. Weitere Studien in Indien haben ähnlich beunruhigende Ergebnisse erbracht. Dort haben Forscher Probleme bei der Fruchtbarkeit und bei Fehl- und Frühgeburten sowie andere schwere gesundheitliche Defekte dokumentiert, darunter Todesfälle bei Büffeln, die mit GVO-Baumwollsamen gefüttert wurden.

 

Die wichtigsten GVO-Feldfrüchte sind Soja, Mais, Baumwollsamen und Raps. Auch Zucker aus GVO Zuckerrüben soll international auf den Markt gebracht werden.

 

Diese Ergebnisse von Forschern, die bereit sind gegen den „Mainstream“ der angewandten Forschung zu forschen und damit auch jederzeit mit einem Mobbing-Angriff finanziell starker Lobbyisten der Gentechnikindustrie rechnen müssen, liefern Fakten, welche das Gesundheitsrisiko von gentechnisch veränderten Lebensmitteln aufzeigen.

 

Fakt ist auch, dass die österreichischen Konsumenten aufgrund der skandalösen Kriterien für das AMA-Gütesiegel, dass die Verfütterung von gentechnisch veränderten Futtermitteln zulässt, fast keine Möglichkeiten mehr haben, Lebensmittel „außerhalb“ der Gentechnik-Kette zu erwerben. Überhaupt keine Kontrollmöglichkeiten haben jedoch die Konsumenten beim Verzehr von Lebensmitteln in Gastronomiebetrieben, da es keinerlei „positive Kennzeichnungsmöglichkeiten“ für absolut gentechnikfreie Gastronomiebetriebe gibt.

Hier gilt es eine Gesetzeslücke, zum Schutze der Konsumenten in Österreich, zu schließen.

 

Daher stellen unterfertigte Abgeordnete an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

1.         Welche Maßnahmen hat Ihr Ministerium gesetzt, um die österreichischen Konsumenten vor dem Verzehr von gentechnisch verseuchten Lebensmitteln in Gastronomiebetrieben, inklusive der Produkte von Tieren, die mit GVO-Futtermitteln gefüttert wurden, zu schützen?

 

2.         Welche Möglichkeiten haben die österreichischen Konsumenten derzeit, um sich vor dem Verzehr von gentechnisch verseuchten Lebensmitteln in Gastronomiebetrieben, inklusive der Produkte von Tieren, die mit GVO-Futtermitteln gefüttert wurden, zu schützen?

 

3.         Gibt es Verhandlungen zwischen Ihrem Ministerium und dem Ministerium für Gesundheit um die Konsumenten vor gentechnisch verseuchten Lebensmitteln in Gastronomiebetrieben, inklusive der Produkte von Tieren, die mit GVO-Futtermitteln gefüttert wurden, zu schützen?

 

4.         Wenn ja, wie weit sind diese Verhandlungen gediehen?

 

5.         Wenn nein, warum nicht?

 

6.         Gibt es Verhandlungen zwischen Ihrem Ministerium und dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft um die Konsumenten vor gentechnisch verseuchten Lebensmitteln in Gastronomiebetrieben, inklusive der Produkte von Tieren, die mit GVO-Futtermitteln gefüttert wurden, zu schützen?

 

7.         Wenn ja, wie weit sind diese Verhandlungen gediehen?

 

8.         Wenn nein, warum nicht?

 

9.         Gibt es zwischen Ihrem Ministerium und dem Wissenschaftsministerium eine Zusammenarbeit um die Gentechnik-Forschung im Sinne der Gesundheit der österreichischen Bevölkerung voranzutreiben und größtmögliche Sicherheit herzustellen?

 

10.       Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?

 

11.       Wenn nein, warum nicht?

 

12.       Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass gentechnisch verseuchte Lebensmittel bzw. Produkte von Tieren, die mit GVO-Futtermitteln gefüttert wurden, mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet werden können?

 

13.       Welche Publikationen werden seitens Ihres Ministeriums oder des Vereins für Konsumenteninformation, in Gastronomiebetrieben über das Vorhandensein von gentechnisch verseuchten Lebensmitteln, inklusive der Produkte von Tieren, die mit GVO-Futtermitteln gefüttert wurden, veröffentlicht?