5302/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.05.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Datenlage zu Zwangsheiraten in Österreich

 

Am 20. November 2009 fand die Polizei die Leiche der jungen Grazerin Nuraj B, welche türkischer Herkunft war. Sie hatte wahrscheinlich aufgrund einer drohenden Zwangsverheiratung Selbstmord begangen und sich in die Mur gestürzt. In einem Artikel der Kleinen Zeitung vom 3. Dezember 2009 wurde die Ansicht der Innenministerin zitiert, wonach es sich hierbei um keinen Einzelfall handle. Viele bereits gut integrierte muslimische Mädchen würden nach ihrer Schulausbildung zwangsverheiratet so die Innenministerin. Ihr lägen Untersuchungen vor, die belegen, „dass ein Drittel der türkischen Mädchen nach ihrer Ausbildung in Österreich wieder verschwinden und in ihrer Heimat zur Heirat gezwungen werden“. Auch meinte die Innenministerin, dass hier aufklärende Maßnahmen unter den Migranten-Familien wichtig seien und dass sie das dänische Modell des Wiedereinreiseverbots bei ausländischer Eheschließung von MigrantInnen vor dem 25. Lebensjahr als Vorbild erwäge.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Auf was für eine Untersuchung bezog sich Ihre Aussage in der Kleinen Zeitung vom 3.12.2009, dass “ein Drittel der türkischen Mädchen nach ihrer Ausbildung in Österreich wieder verschwinden und in ihrer Heimat zur Heirat gezwungen werden“?

 

  1. Wann und von welchen ExpertInnen wurde diese Untersuchung durchgeführt?

 

  1. Wurde diese Untersuchung publiziert?

a) Falls ja, wo und wann?

a) Falls nein, würden Sie uns diese im Anhang zur Anfragebeantwortung zur Verfügung stellen?


 

 

  1. Wie viele dieses Drittels der Ihren Angaben zufolge verschwundenen und zwangsverheirateten Mädchen kehren nach der Heirat mit ihrem Ehemann wieder nach Österreich zurück, wie viele nicht?

 

  1. Wie viele der Zwangsverheirateten sind 14 oder 15 Jahre alt, wie viele 15-18 Jahre, wie viele 18-21 Jahre, wie viele über 21 Jahre?

 

  1. Im Artikel der Kleinen Zeitung meinen Sie, dass Sie sich eine Regelung wie in Dänemark vorstellen könnten, wonach junge MigrantInnen, die in das Herkunftsland ihrer Eltern fahren um zu heiraten erst im Alter von 25 Jahren wieder einreisen dürfen. Planen Sie eine solche Regelung?

a) Falls ja, wie genau soll diese aussehen und auf was für faktische 

Grundlagen stützt sie sich?

b) Falls nein, weshalb nicht?

 

  1. Welche sonstigen Gesetze und Maßnahmen planen Sie, um Zwangsehen in Österreich effektiver zu bekämpfen nachdem Sie in der Anfragebeantwortung 2399/J betreffend Zwangsverheiratung (Prävention) kaum konkrete Maßnahmen nennen konnten?

 

  1. Im Artikel der Kleinen Zeitung äußern Sie sich dahingehend, dass beim Thema Zwangsehe „Aufklärung der Migranten-Familien ein wichtiger Schritt“ sei. Welche Maßnahmen sind vom BMI dahingehend geplant bzw. wurden seit 1.1.2010 durchgeführt?

 

  1. Nachdem die halbe Finanzierung der im Regierungsübereinkommen angekündigten betreuten Wohngemeinschaft für zwangsverheiratete Mädchen und Frauen von Seiten der Frauenministerin bestätigt wurde, fehlt nun die andere Hälfte der Finanzierung, die Ihrem Ressort obliegt. Wann wird dieses für 2009 angekündigte Vorhaben realisiert werden?