5310/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Ermittlungen wegen Tierquälerei sowie Ermittlungen gegen TierschützerInnen
Laufend werden über die Medien grausame Fälle von Tierquälereien bekannt. Im Jahr 2007 wurden in Österreich 711 Fälle von Tierquälerei zur Anzeige gebracht, jedoch nur 84 Personen rechtskräftig verurteilt. Immer wieder werden trotz schwerwiegender Verdachtsmomente die Ermittlungen nicht durchgeführt, abgebrochen oder Strafverfahren eingestellt.
Anders verhält es sich im laufenden Verfahren gegen die TierschützerInnen („Tierschützerprozess“), bei dem 13 TierschützerInnen aus 5 Tierschutzvereinen wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“ nach §278a auf der Anklagebank sitzen. Im Verfahren wird u.a. auch Anklage gegen bestimmte Tierschutz-AktivistInnen wegen Tierquälerei im Zuge von Tierbefreiungen (z.B. aus einem Schweinezuchtbetrieb in Bad Fischau) erhoben. Aus einem im Rahmen des Prozesses beauftragten Gutachten der Veterinärmedizinischen Universität (Ass.Prof.Dr. Gerhard Loupal) geht hervor, dass der Schweinehalter des genannten Betriebes permanent in vielen Punkten gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hat. Die festgestellten Verletzungen bei zwei verendeten Schweinen (Blutungen an den Ohrrändern, Anfressen durch Artgenossen, Gelenksentzündung) deuten auf eine grob gesetzeswidrige Tierhaltung hin. „Die Arthritis ist entweder Folge einer Infektion oder eine Technopathie (Schaden durch die Einrichtungen des Stalls). Insgesamt hat das Tier somit bereits vor seinem Tod etliche Schäden aufgewiesen, die mit der Haltung zusammenhängen…..Als Ursache für das Fehlen der Haut ohne intravitale Reaktion kommt am ehesten Anfressen durch die Artgenossen oder durch Ratten nach dem Tod in Frage“, heißt es in dem Gutachten.
Es stellt sich im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Gutachtens die Frage, ob seitens der Staatsanwaltschaft auch der Tierhalter, der durch eine andauernde, schwer tierquälerische Haltung das Gesetz verletzt(e), angezeigt wurde oder ob der Tatbestand der Tierquälerei lediglich gegen TierschützerInnen im Zusammenhang mit sog. „Tierbefreiungen“ verfolgt und unterstellt (ohne jedoch konkret nachgewiesen werden zu können) wird. Es entsteht der Eindruck einer krass einseitigen Ermittlungsführung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: