5313/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Michael Spindelegger

 

betreffend Bewertung und Einschätzung der Yogyakarta- Prinzipien durch das

 

Außenministerium/ die Bundesregierung

 

 

Mit den Yogyakarta-Prinzipien (www.yogyakartaprinciples.org) wurde 2006 durch ein international besetztes Expertengremium ein globaler Standard zur Anwendung von internationalen Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität entwickelt. Für jedes Prinzip wurden genaue Empfehlungen zur staatlichen Umsetzung formuliert.

Die „Yogyakarta-Prinzipien zur Anwendung internationaler Menschenrechts- normen und -standards in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechts- identität“ (Yogyakarta Principles on the application of international human rights law in relation to sexual orientation and gender identity) sind das Ergebnis eines von mehreren im Bereich der Menschenrechte tätigen nichtstaatlichen Organisationen getragenen Projekts mit dem Ziel, die Anwendbarkeit bestehen- den Völkerrechts auf Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität darzulegen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

 

 

1. Sind dem Außenministerium die 29 Grundsätze der Yogyakarta- Prinzipien bereits vor dieser Anfrage bekannt gewesen?

 

2. Wie bewertet das Außenministerium die 29 Grundsätze der Yogyakarta- Prinzipien?

 

3. In welcher Form finden die Yogyakarta- Prinzipien konkretisiert an Beispielen Eingang in die österreichische Außenpolitik?

 

4. Wenn nicht, aus welchen Grund?

 

5. Teilt die österreichische Bundesregierung, die aus dem humanitären Völkerrecht abgeleiteten Empfehlungen an Staaten?

 

6. Wenn nein, warum nicht?

 

7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese von ExpertInnen auf Grundlage des humanitären Völkerrechts entwickelten Empfehlungen in Österreich umgesetzt sind?

 

8. Wenn nein, welche der Empfehlungen sind nicht umgesetzt?

 

9. Werden Maßnahmen wurden geplant, um die entsprechenden Empfehlungen umzusetzen?

 

10. Wenn keine geplant wurden, warum nicht?

 

11. Ist die österreichische Bundesregierung bereit, die Umsetzung der von dem ExpertInnengremium zur Implementierung der Yogyakarta-Prinzipien auf internationaler Ebene gegebenen „Weiteren Empfehlungen“ zu unterstützen?

 

12. Wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung diesbezüglich?

 

13. Wenn nein, warum nicht?

 

14. Wird bedacht, ob es an den Botschaften und Koordinationsbüros der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit Budgettöpfe für die Unterstützung von Kleinprojekten von LGTB- Organisationen gibt?

 

15. Wenn das nicht der Fall ist, aus welchen Gründen nicht?