5326/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Ermittlungsschritte gegen Karl-Heinz Grasser“

Justizministerin Bandion-Ortner hat öffentlich zur Causa BUWOG/Grasser festgestellt, sie
„wolle sich nicht einmischen, die Staatsanwälte in Ruhe ermitteln lassen“ („Die Presse“, 11.
Mai 2010) und „man müsse schon der Staatsanwaltschaft überlassen, was verfolgt wird und
was nicht“ („Der Standard“, 11. Mai 2010). Damit steht die Ministerin im glatten
Widerspruch zu Angaben der Staatsanwaltschaft. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Wien
hat in der Tagezeitung „Die Presse“ vom 9. Mai 2010 mit dem Hinweis, dass jeder halbwegs
bedeutsame Ermittlungsschritt im Justizministerium abgesegnet werden müsse, und dies
dauere, geseufzt, „es scheitert nicht an uns“.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.              Welche Ermittlungsschritte betreffend Karl-Heinz Grasser wurden von der
Staatsanwaltschaft Wien an Sie herangetragen?

2.              Wann wurden den Angaben des Staatsanwaltes in der Tageszeitung "Die Presse“
entsprechend "halbwegs bedeutsamen Ermittlungsschritte“ im Justizministerium
abgesegnet?

3.              Wie erklären Sie sich die Aussage der Staatsanwaltschaft, wonach
Ermittlungsfortschritte in der Causa Grasser "nicht an uns“, also der
Staatsanwaltschaft, lägen?