5326/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.05.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Ermittlungsschritte gegen Karl-Heinz Grasser“
Justizministerin Bandion-Ortner
hat öffentlich
zur Causa BUWOG/Grasser festgestellt, sie
„wolle sich nicht einmischen, die Staatsanwälte in Ruhe ermitteln
lassen“ („Die Presse“, 11.
Mai 2010) und „man müsse schon der Staatsanwaltschaft
überlassen, was verfolgt wird und
was nicht“ („Der Standard“,
11. Mai 2010). Damit steht die Ministerin im glatten
Widerspruch zu Angaben der
Staatsanwaltschaft. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Wien
hat in der Tagezeitung „Die Presse“ vom 9. Mai 2010 mit dem
Hinweis, dass jeder halbwegs
bedeutsame Ermittlungsschritt im Justizministerium abgesegnet werden
müsse, und dies
dauere, geseufzt, „es scheitert nicht an uns“.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Ermittlungsschritte betreffend Karl-Heinz Grasser wurden von der
Staatsanwaltschaft
Wien an Sie herangetragen?
2.
Wann wurden den Angaben des Staatsanwaltes in der Tageszeitung
"Die Presse“
entsprechend "halbwegs bedeutsamen Ermittlungsschritte“ im
Justizministerium
abgesegnet?
3.
Wie erklären Sie sich die Aussage der
Staatsanwaltschaft, wonach
Ermittlungsfortschritte in der Causa
Grasser "nicht an uns“, also der
Staatsanwaltschaft, lägen?