5327/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend "Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer“.

Laut dem Rechnungshofbericht 2009/13 überwies das österreichweit zuständige Finanzamt
Graz-Stadt in den Jahren 2003 bis 2007 rund 4,6 Milliarden Euro Umsatzsteuer an
ausländische Unternehmer. Der Rechnungshof kritisiert massiv die nahezu völlige
Vernachlässigung einer risikoadäquaten Kontrolle. Laut Rechnungshofpräsident Josef Moser
wurden in einem Beobachtungszeitraum im Jahr 2008 von 8.000 Fällen nur 157 überprüft, es
wurden unter anderem Bescheinigungen ohne deutsche Übersetzung akzeptiert (!) und
heimische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ohne Vorliegen von Voraussetzungen (!)
ausgegeben.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.  Entspricht es den Tatsachen, dass das bundesweit zuständige Finanzamt Graz-Stadt in
den Jahren 2003 bis 2007 rund 4,6 Mrd. Euro Umsatzsteuer an ausländische
Unternehmer überwiesen hat, was in Summe pro Jahr mehr als fünf Prozent des
Umsatzsteueraufkommens entspricht?

2.              Ist es richtig, dass im Jahr 2007 von 5.584 Erledigungen mit
Umsatzsteuerr
ückzahlungen nur 30 Fälle, das entspricht ca. 0,54 Prozent aller Fälle,
sowie von Jänner bis September 2008 von 8.085 Erledigungen nur 157 Fälle, dies
entspricht ca. 1,94 Prozent aller Fälle, aufgrund risikoadäquater Kriterien ausgewählt
und kontrolliert wurden?

3.              Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Finanzen seit Veröffentlichung
des Rechnungshofberichtes ergriffen, um eine wesentliche Erhöhung der Kontrollen
aufgrund risikoadäquater Kriterien zu erreichen?

4.              Zu welchem Zeitpunkt wurde der Personalstand des Finanzamtes Graz-Stadt verstärkt
und wie hoch ist der Personalzugang seit der Veröffentlichung des
Rechnungshofberichtes?