5327/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.05.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend "Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer“.
Laut dem Rechnungshofbericht
2009/13 überwies
das österreichweit zuständige Finanzamt
Graz-Stadt in den Jahren 2003 bis 2007 rund 4,6 Milliarden Euro Umsatzsteuer an
ausländische Unternehmer. Der Rechnungshof kritisiert massiv die nahezu
völlige
Vernachlässigung einer
risikoadäquaten Kontrolle. Laut Rechnungshofpräsident Josef Moser
wurden in einem Beobachtungszeitraum im Jahr 2008 von 8.000 Fällen nur 157
überprüft, es
wurden unter anderem Bescheinigungen ohne deutsche Übersetzung
akzeptiert (!) und
heimische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ohne Vorliegen von
Voraussetzungen (!)
ausgegeben.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Entspricht
es den Tatsachen, dass das bundesweit zuständige
Finanzamt Graz-Stadt in
den Jahren 2003 bis
2007 rund 4,6 Mrd. Euro Umsatzsteuer an ausländische
Unternehmer überwiesen hat, was in Summe pro Jahr mehr als fünf
Prozent des
Umsatzsteueraufkommens entspricht?
2.
Ist es
richtig, dass im Jahr 2007 von 5.584 Erledigungen mit
Umsatzsteuerrückzahlungen
nur 30 Fälle, das entspricht ca. 0,54 Prozent aller Fälle,
sowie von Jänner bis September 2008 von 8.085 Erledigungen nur 157
Fälle, dies
entspricht ca. 1,94 Prozent aller
Fälle, aufgrund risikoadäquater Kriterien ausgewählt
und kontrolliert wurden?
3.
Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für
Finanzen seit Veröffentlichung
des Rechnungshofberichtes ergriffen, um eine wesentliche Erhöhung der
Kontrollen
aufgrund
risikoadäquater Kriterien zu erreichen?
4.
Zu welchem Zeitpunkt wurde der Personalstand des Finanzamtes Graz-Stadt
verstärkt
und wie hoch ist der
Personalzugang seit der Veröffentlichung des
Rechnungshofberichtes?