5334/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend LeiterInnenbestellung HLW Annahof

 

 

Für die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Fachschule für Mode in Annahof/Salzburg wurde am 26.1.2007 der Direktorenposten ausgeschrieben. Herr Prof. Mag. Steiner wurde nach Abschluss des Bestellungsverfahrens, als ein in den Dreiervorschlag des Landesschulrates aufgenommener Bewerber, mit der Leitung der Schule betraut. Ein Bescheid über seine Bestellung zum Schulleiter wurde bis heute nicht ausgestellt.

 

Im Bewerbungsverfahren um die Besetzung der Leiterstelle an der HLW Annahof in Salzburg kam es zu Ungereimtheiten. Die ebenfalls mit der Beurteilung „sehr geeignet“ in den Dreiervorschlag aufgenommene Kandidatin Frau Mag.a Ingeborg Gruber-Kopp hat in der Folge Beschwerde bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission eingelegt. Diese erstellte ein Gutachten über das Bestellungsverfahren und kommt zum Schluss, dass die Nichtbetrauung der mindestens gleich qualifizierten Kandidatin durch den Landesschulrat Salzburg eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes der Antragstellerin darstellt und eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes vorliegt. Die Bundes- Gleichbehandlungskommission empfiehlt: „Mag.a Gruber-Kopp mit der Leitung der Schule zu betrauen.“

 

Die Gleichbehandlungsbeauftragte selbst war weder Mitglied der Begutachtungskommission noch bei den Hearings anwesend. Aus den Protokollen der Hearings und den Bewerbungsunterlagen wird ersichtlich, dass Frau Mag.a Gruber-Kopp

hat.

 

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission fasst in ihrem Gutachten zusammen: „Aus den Angaben in den Bewerbungen ist für die B-GBK nicht erkennbar, dass die für die Leitung der HBLA erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bei B (Prof. Mag. Steiner Anm.) in höherem Maße gegeben wären als bei A (der Beschwerdeführerin Mag. Ingeborg Gruber-Kopp Anm.).“

 

Seitens der Bundes-Gleichbehandlungskommission wird bemängelt, dass keine Wortprotokolle der Hearings geführt wurden, sondern lediglich Zusammenfassungen der Äußerungen der BewerberInnen aufgenommen wurden, die wiederum zusammengefasst wurden. Die objektive Vergleichbarkeit der beiden Hearings sei somit nicht gegeben. Auffällig sei weiters, dass die Antworten von Prof. Mag. Steiner durchgehend als die jeweils besseren gewertet wurden, obwohl er zwei der sieben Fragen nicht im Sinne der Erwartungen beantwortet hat.

 

Frau Mag.a Gruber-Kopp hat sich in weiterer Folge mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft gewendet. Diese hat Stellungnahmen zur Leiterbestellung aus Ihrem Ministerium angefordert. Diese haben jedoch nicht dazu geführt, die Problematik hinreichend zu klären. Die Volksanwaltschaft befasst sich weiterhin mit dem Fall.

 

Durch die Betrauung von Prof. Mag Steiner zum Schulleiter der HLW Annahof in Salzburg, ohne diese durch einen Bescheid rechtswirksam zu machen, wird Frau Mag. Gruber-Kopp die Möglichkeit genommen, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Frau Mag.a Steiner erwächst durch die seitens der Bundes-Gleichbehandlungskommission festgestellte Diskriminierung auch ein wirtschaftlicher Schaden.

 

Gleichzeitig wird aber die Leitung der Schule in Annahof nicht der vorgesehenen Überprüfung nach der Bestellung unterzogen. Dies widerspricht dem Grundsatz einer durchgehenden Qualitätssicherung bei Schulleitungen.

 

Das Verfahren um die Leiterbestellung an der HLW Annahof zieht sich inzwischen über drei Jahre. Nach wie vor besteht keine Rechtssicherheit, weder für die Schule, noch für den mit der Leitung der Schule betrauten Prof. Mag. Steiner, noch für Frau Mag.a Gruber-Kopp. Vor diesem Hintergrund drängt sich der Verdacht auf, dass die von vielen geäußerte Vermutung, der jetzt mit der Schulleitung Betraute sei von Anfang an für diese Position vorgesehen gewesen, den Tatsachen entspricht.

                                                                                                                                          

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

 

  1. Sind Ihnen die Ungereimtheiten im Zuge des Auswahlverfahrens für die Bestellung einer/eines SchulleiterIn für die HLW Annahof bekannt? Wenn ja, welche Schritte haben Sie unternommen, um den Sachverhalt zu klären?

 

  1. Ist Ihnen das Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission betreffend eine Beschwerde über das Auswahlverfahren für die Bestellung einer/eines SchulleiterIn für die HLW Annahof bekannt? Wenn ja, welche Schritte haben Sie unternommen, um den Sachverhalt zu klären?

 

  1. Haben Sie oder Mitarbeiter Ihres Hauses in dieser Angelegenheit Kontakt mit dem zuständigen Landesschulrat in Salzburg aufgenommen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

  1. Prof. Mag. Steiner wurde mit der Leitung der HLW Annahof in Salzburg nur betraut. Weshalb wurde er nicht auch - wie bei allen anderen Leiterbestellungen der letzten Zeit in Salzburg - per Bescheid zum Schulleiter ernannt?

 

  1. Gibt es Vorbehalte gegen Prof. Mag. Steiner als Leiter der HLW Annahof, die nicht in Zusammenhang mit der Beschwerde von Frau Mag.a Gruber-Kopp bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission stehen? Wenn ja, welche?

 

  1. Wann werden Sie über die Leiterbestellung an der HLW Annahof in Salzburg endgültig entscheiden und einen entsprechend Bescheid ausstellen?

 

  1. Werden Sie Prof. Mag. Steiner als Leiter HLW Annahof bestätigen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden Sie die Leiterstelle an der HLW Annahof neuerlich ausschreiben? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Konsequenzen hat das bereits zweite Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission innerhalb eines halben Jahres, wonach im Verantwortungsbereich des Landesschulrates für Salzburg eine Diskriminierung nach dem Geschlecht und eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes vorliegt

a)    für die Anhörungskommission des Landesschulrates,

b)    für die KandidatInnen des Dreiervorschlags,

c)    für den Amtsführenden Landesschulratspräsidenten,

d)    für das Kollegium des Landesschulrates?

 

  1. Wie lauten die Stellungnahmen, die Sie in dieser Angelegenheit an die Volksanwaltschaft übermittelt haben?

 

  1. In welchem Zeitraum ist mit einem Abschluss des Verfahrens rund um die Leiterbestellung an der HLW Annahof zu rechnen?