5336/J XXIV. GP
Eingelangt am
17.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Videoüberwachung am Linzer Hinsenkampplatz
Im Juni 2006 wurde in Linz-Urfahr bei der Unterführung "Hinsenkampplatz" eine Videoüberwachung in Betrieb genommen. An den vier Aufgängen wurden schwenkbare Kameras installiert. Die aufgezeichneten Bilder werden von der Leitzentrale des Stadtpolizeikommandos überwacht und nach 48 Stunden wieder gelöscht.
Begründet wurde die Installierung der Videoüberwachung mit der unzureichenden Sicherheit in dieser Unterführung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
· Wie viele Straftaten wurden im Bereich der Unterführung Hinsenkampplatz in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 begangen?
· Welche Strafdaten waren dies (aufgegliedert nach den Straftatbeständen §§ 83-88, §§ 125-126, §§ 127-131, §§ 201-202, §§ 205-207, § 218 StGB sowie dem 10. Abschnitt des StGB)?
· Wie hoch war die Aufklärungsrate im Bereich der Unterführung Hinsenkampplatz in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009?
· Wie hoch war die Aufklärungsquote bei den einzelnen Straftatbeständen? (aufgegliedert nach den Straftatbeständen §§ 83-88, §§ 125-126, §§ 127-131, §§ 201-202, §§ 205-207, § 218 StGB sowie dem 10. Abschnitt des StGB)
· Wie viele Delikte konnten seit der Einführung der Videoüberwachung im Bereich der Unterführung Hinsenkampplatz mit Hilfe der Videoaufzeichnungen aufgeklärt werden? (aufgegliedert nach den Straftatbeständen §§ 83-88, §§ 125-126, §§ 127-131, §§ 201-202, §§ 205-207, § 218 StGB sowie dem 10. Abschnitt des StGB)
· Welche Kosten verursachte die Installation der Kameras am Hinsenkampplatz gem. § 54 Abs 6 SPG?
· Welche jährlichen Wartungskosten verursachen die Kameras am Hinsenkampplatz gem. § 54 Abs 6 SPG?
· Wie beurteilen Sie das Verhältnis von Kosten und Nutzen der Videoüberwachung am Hinsenkampplatz?