5353/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk, Grosz

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Imame- Konferenz in Wien

 

Am 14. und 15. Mai kamen etwa 120 Muslime aus den verschiedensten Ländern auf Einladung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich und mit Unterstützung heimischer Politiker nach Wien, um an der „Dritten Konferenz europäischer Imame und SeelsorgerInnen“ teilzunehmen.

 

Erst vor wenigen Monaten wurde ein Vertrag zwischen der Justizministerin und der IGGiÖ geschlossen, der die muslimische Seelsorge in Justizanstalten regeln soll. Laut einer Anfragebeantwortung der Bundesministerin (4603/AB) ist die IGGiÖ alleinig für die islamische Gefangenenseelsorge zuständig. So sollen selbsternannte Imame ohne ausreichende Vorbildung vermieden werden. Aus den Mitteln des Strafvollzugs bekommt die IGGiÖ dafür gemäß dem Vertrag einen jährlichen Pauschalbetrag von 15 320 Euro. Von den bis zu 14 aktuell in österreichischen Gefängnissen tätigen muslimischen Seelsorgern sind allerdings einige schon jahrelang im Einsatz und werden dies nicht ohne Entgelt getan haben.

 

Die Bundesministerin hierzu:

 

Ob Kosten speziell für die religiöse Betreuung muslimischer Insassen bis zum Inkrafttreten des Vertrags mit der IGGiÖ dem Strafvollzug erwachsen sind und wie hoch diese gegebenenfalls waren, kann mangels einer diesbezüglichen Voranschlagpost im Rechnungswesen nicht gesagt werden. Die Beantwortung wäre mit einem nicht vertretbaren Personalaufwand verbunden.“

 

Es hat den Anschein, als ob eine gute Beziehung zur IGGiÖ symbolisch für ein harmonisches Miteinander von Muslimen und Österreichern gelten soll. Um dieses gute Verhältnis zur IGGiÖ nicht zu gefährden, nimmt man es mit der Kontrollpflicht des Staates nicht so genau. Leider haben es verantwortliche Politiker in der letzten Zeit aber immer wieder verabsäumt, die gebotene Transparenz von Entscheidungen und Aktivitäten der IGGiÖ zu kontrollieren und darauf zu reagieren. Die Problematik, dass sich ein großer Prozentsatz (25% der in Österreich lebenden Aleviten und etwa 10% Schiiten) der etwa 500 000 Muslime in Österreich nicht durch die IGGiÖ vertreten fühlt, wird von der Bundesregierung ignoriert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

 

  1. Warum gab es bereits 2005 eine „Imam und Seelsorgerkonferenz“, wenn der gesetzliche Rahmen für islamische Seelsorger erst Anfang 2010 geschaffen wurde?

 

  1. Waren Sie oder Vertreter Ihres Ressorts an der Organisation in irgendeiner Form beteiligt? Wenn ja, in welcher Form?

 

 

  1. Waren Sie oder Vertreter Ihres Ressorts bei der Konferenz anwesend? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Hatten Sie Kenntnis über die Gästeliste? Wenn ja, kennen Sie die eingeladenen Personen? Wenn nein, wie wollen Sie ausschließen, dass es sich um radikale Islamisten oder Terrorverdächtige handelt?

 

  1. Wer trug die Anreisekosten der Konferenzteilnehmer, wie hoch war der Anteil Ihres Ressorts?

 

  1. Wer kam für die Kosten der Verpflegung (Caterings) auf, wie hoch war der Anteil Ihres Ressorts?

 

  1. Wer kam für die Nächtigung der Konferenzteilnehmer auf, wie hoch war der Anteil Ihres Ressorts? Wo wurden die Gäste untergebracht?