5380/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Christian Lausch, Harald Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend Schlag- bzw. Abwehrstock für Bedienstete der Justizwache

 

 

Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass Bedienstete der Justizwache jederzeit Ziel eines Angriffes von Haftinsassen werden können. Um sich selbst und Dritte verteidigen zu können, benötigt ein Justizwachbeamter eine wirkungsvolle Ausrüstung. Die entsprechende Bewaffnung ist in § 105 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz (StVG) geregelt. Der darin genannte Gummiknüppel kann derzeit jedoch nicht ohne größeren Aufwand im alltäglichen Dienst getragen werden, da die neuen Diensthosen der Justizwache nicht mehr über eine entsprechende Tragevorrichtung (Tasche) für den Gummiknüppel verfügen.

Bei der österreichischen Bundespolizei und weiteren europäischen Exekutivorganen wurde der ohnedies recht sperrige und wenig effiziente Gummiknüppel in der Zwischenzeit durch einen Teleskopschlagstock, bzw. Teleskopabwehrstock ersetzt.  

Der Hamburger Polizeipräsident Werner Jantosch erklärte bei der Einführung des sogenannten "Einsatzstocks kurz ausziehbar" (EKA) bei der Polizei der Hansestadt: "Damit wird die Lücke zwischen Pfefferspray an einem Ende und dem Schusswaffengebrauch am anderen Ende durch ein effektives Einsatzgerät dazwischen geschlossen."

Der Teleskopstock hat über dem Gummiknüppel mehrere Vorteile, er ist zusammengeschoben (je nach Ausführung) lediglich 18 cm lang und recht leicht. Zudem entwickelt er bereits durch das "Herausfahren" bereits eine präventive Wirkung. Zudem ist der Teleskopstock gut geeignet, angreifende Personen abzudrängen, wegzustoßen oder zu fixieren.  

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende


ANFRAGE:

 

1.    Plant das BMJ den Gummiknüppel als Ausrüstungsgestand für die Bediensteten der Justizwache abzuschaffen?

 

2.    Wenn ja, warum soll dieser nicht mehr Teil der ständigen Ausrüstung sein?

 

3.    Ist von Seiten des BMJ geplant, eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes (StVG) insoweit herbeizuführen, als dass in § 105 Abs. 2 StVG der Begriff "Gummiknüppel", gestrichen bzw. ersetzt wird?

 

4.    Plant das BMJ, entsprechend der Ausstattung der Bundespolizei, die Beschaffung von Teleskopschlagstöcken/Teleskopabwehrstöcken für die Justizwache?

 

5.    Wenn ja, bis zu welchem Datum soll die Beschaffung erfolgt sein?

 

6.    Wenn nein, weshalb nicht?