5383/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.05.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die offenen Abgabenrückstände per 31.12.2009
Ergänzend zur
Anfrage das Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier,
Kolleginnen
und Kollegen vom 22. Jänner 2010 und der Anfragebeantwortung GZ:
BMF-310205/0006-I/4/2010
vom 22. März 2010 richten die unterzeichnenden
Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1) Auf wie
viel beläuft sich die Summe aller bundesweiten
Abgabenrückstände
zum 31.12.2009
(vergleichbar in der Systematik mit den Zahlen früherer
Jahre dargestellt im Rechnungshofbericht
Bund 2007/14)?
Es
wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den
wichtigsten
Steuerarten
(Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer,
ev. andere Steuern mit maßgeblichen Rückständen und eine
Restposition) darzustellen.
2)
Wie hoch sind die, in diesem Betrag enthaltenen, aber noch nicht fälligen
Steuerrückstände? Es wird
ersucht, den Betrag untergliedert nach den
wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit maßgeblichen
Beträgen und eine Restposition) darzustellen.
3)
Wie viel ist von der Gesamtsumme zum 31.12.2009 für Rückstände von
Unternehmen
in Insolvenzverfahren abzuziehen? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert
nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer,
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, ev. andere
Steuern mit
maßgeblichen
Beträgen und eine Restposition) darzustellen.
4)
Wie hoch sind
die Beträge(ohne Insolvenzen), deren
Einhebung per
31.12.2009 gem. § 212 a BAO
ausgesetzt ist? Es wird ersucht, den Betrag
untergliedert
nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer,
Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit
maßgeblichen
Beträgen und eine Restposition) darzustellen.
5)
Wie hoch sind
die Beträge(ohne Insolvenzen), deren
Einbringung per
31.12.2009 gem. § 231 BAO
ausgesetzt sind? Es wird ersucht, den Betrag
untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer,
Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit
maßgeblichen Rückständen und
eine Restposition) darzustellen.
6)
Wie hoch sind
die Beträge, deren Einbringung zum
31.12.2009 durch
Zahlungserleichterungen etc. gehemmt ist?
Es wird ersucht, den Betrag
untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer,
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit
maßgeblichen Rückständen und
eine Restposition) darzustellen.
7)
Auf wie viel belaufen sich die gesamten vollstreckbaren Rückstände (ohne
Insolvenzen) zum 31.12.2009?
8)
In der Anfragebeantwortung GZ: BMF-310102/0010-I/4/2009 vom 23.
Oktober
2009 ist beim vollstreckbaren Rückstand ein Betrag von
1.029.429.302
Euro für „übrige Abgaben"
angeführt. Es wird ersucht, die
Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der vollstreckbaren Rückstände und
den Beträgen für die wichtigsten Steuerarten
(Einkommensteuer,
Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer) für 2008 und für 2009
(Vergleich mit den Zahlen der Anfragebeantwortung GZ: BMF-310205/0006-
I/4/2010
vom 22. März 2010) genauer aufzugliedern .