5383/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die offenen Abgabenrückstände per 31.12.2009

Ergänzend zur Anfrage das Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen vom 22. Jänner 2010 und der Anfragebeantwortung GZ:
BMF-310205/0006-I/4/2010 vom 22. März 2010 richten die unterzeichnenden
Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1)    Auf wie viel beläuft sich die Summe aller bundesweiten Abgabenrückstände
zum 31.12.2009 (vergleichbar in der Systematik mit den Zahlen früherer
Jahre dargestellt im Rechnungshofbericht Bund 2007/14)?

Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten
Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit maßgeblichen Rückständen und eine
Restposition) darzustellen.

2)     Wie hoch sind die, in diesem Betrag enthaltenen, aber noch nicht fälligen
Steuerrückstände? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den
wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer,
K
örperschaftsteuer, Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit maßgeblichen
Betr
ägen und eine Restposition) darzustellen.


3)         Wie viel ist von der Gesamtsumme zum 31.12.2009 für Rückstände von
Unternehmen in Insolvenzverfahren abzuziehen? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer,
Einkommensteuer, K
örperschaftsteuer, Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit
ma
ßgeblichen Beträgen und eine Restposition) darzustellen.

4)     Wie hoch sind die Beträge(ohne Insolvenzen), deren Einhebung per
31.12.2009 gem.
§ 212 a BAO ausgesetzt ist? Es wird ersucht, den Betrag
untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer,
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit
maßgeblichen Beträgen und eine Restposition) darzustellen.

5)         Wie hoch sind die Beträge(ohne Insolvenzen), deren Einbringung per
31.12.2009 gem.
§ 231 BAO ausgesetzt sind? Es wird ersucht, den Betrag
untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer,
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit
maßgeblichen Rückständen und eine Restposition) darzustellen.

6)         Wie hoch sind die Beträge, deren Einbringung zum 31.12.2009 durch
Zahlungserleichterungen etc. gehemmt ist? Es wird ersucht, den Betrag
untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer,
Einkommensteuer, K
örperschaftsteuer, Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit
maßgeblichen Rückständen und eine Restposition) darzustellen.

7)         Auf wie viel belaufen sich die gesamten vollstreckbaren Rückstände (ohne
Insolvenzen) zum 31.12.2009?

8)         In der Anfragebeantwortung GZ: BMF-310102/0010-I/4/2009 vom 23.
Oktober 2009 ist beim vollstreckbaren Rückstand ein Betrag von

1.029.429.302 Euro für „übrige Abgaben" angeführt. Es wird ersucht, die
Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der vollstreckbaren R
ückstände und
den Betr
ägen für die wichtigsten Steuerarten (Einkommensteuer,
Umsatzsteuer, K
örperschaftsteuer und Lohnsteuer) für 2008 und für 2009
(Vergleich mit den Zahlen der Anfragebeantwortung GZ: BMF-310205/0006-
I/4/2010 vom 22. März 2010) genauer aufzugliedern .