5428/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kennzeichnung heimischer Lebensmittel

 

 

„Kein Tropfen steirische Milch in Prolactal Bauernquargel“ stellt die steirische Landwirtschaftskammer in ihrer Presseaussendung im Februar 2010 zum bekannt gewordenen Listerien-Skandal unmissverständlich klar, dass in den von der Firma Prolactal hergestellten „Hartberger Bauernquargel-Sorten“ (Sauermilchkäse) kein Tropfen steirische Milch verarbeitet wurde und bezeichnet diesen Umstand als irreführende Kennzeichnung und als Skandal.

 

Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach den Maßnahmen die jetzt getroffen werden, um den Österreicherinnen und Österreichern zumindest eine minimale Form der Hilfestellung bei der Auswahl ihrer Lebensmittel im Verkaufsregal zu geben, wenn diese bei in Österreich hergestellten Lebensmitteln auch erwarten, dass die wertbestimmenden Bestandteile aus österreichischer Produktion stammen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

1. Welche Maßnahmen setzten Sie, damit eine Auslobung von Lebensmitteln, bei denen eine Herkunft aus Österreich vorgetäuscht wird, auch wenn die mengen- und wertbestimmenden Bestandteile nicht aus Österreich stammen, in Zukunft nicht mehr möglich ist? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Welche Initiativen gibt es von Seiten Ihres Ressorts um einer Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung umzusetzen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?


3. Werden Sie dazu in Koordination mit dem Konsumentenschutz- und dem Gesundheitsministerium, dem Parlament einen Entwurf für eine Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) vorlegen, nach dem eine Auslobung eines Produktes wie im Fall der Firma Prolactal „Steirischer Bauernquargel“ nicht mehr möglich ist? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

 

4. Werden Sie dem Parlament in Koordination mit dem Gesundheits- und Konsumentenschutzministerium eine Novelle zum LMSVG vorlegen, in der bei Milch- und Fleischprodukten die Herkunft des Hauptrohstoffes anzugeben ist, wie dies bereits bei Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen im EU-Recht geregelt ist? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

 

5.      Bereits mehr als die Hälfte des Fleisches, das von den Österreicherinnen und Österreichern verzehrt wird, geht über die Theken von Kantinen, Restaurants, Schnellrestaurants und Imbissbuden. Werden Sie dem Parlament in Koordination mit dem Gesundheits- und Konsumentenschutzministerium eine Initiative vorlegen, dass die Herkunft der wertbestimmenden Bestandteile von Speisen verpflichtend auf den Speisekarten bzw. Aushängen anzugeben sind? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

 

6.  Im Fall des „Steirischen Bauernquargel“ der Firma Prolactal ist/war ein Produkt im Handel, das eine bäuerliche Produktion suggerieren, in Wahrheit davon aber weit entfernt war. Werden Sie dem Parlament in Koordination mit dem Gesundheits- und Konsumentenschutzministerium eine Novelle des Lebensmittelsicherheits- und -verbraucherschutzgesetzes vorlegen, das die Produktbezeichnung „Bauern“ oder ähnlich lautende Bezeichnungen Produkten vorbehält, die tatsächlich aus bäuerlicher Produktion stammen? Wenn ja bis wann, wenn nein, warum nicht?

 

7. Welche Maßnahmen zu den unter Punkt 1 bis 8 gestellten Fragen setzen Sie im EU-Agrarministerrat, um hier die landwirtschaftliche Urproduktion aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?