5443/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend der versuchten Einschränkung der Öffentlichkeit im "Tierschutz-Prozess"
Am 18. Hauptverhandlungstag zu 41 HV 68/09z am 26.4.2010 vor dem Landesgericht Wiener Neustadt wurden an Prozesszuschauern ausschließlich Platzkarten vergeben, wenn diese bereit waren einen Ausweis abzugeben. Laut Richterin Mag. Sonja Arleth sei dies aufgrund neuer Bestimmung in der Hausordnung des Gerichtes notwendig. Diese Bestimmung beruhe wiederum auf einer neuen Richtlinie des BMJ. Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer stellt in einem Aufsatz im Journal für Strafrecht fest, dass angesichts der Zutrittskotrollen am Eingang jedes Gerichtsgebäudes [...] eine zusätzliche Legitimierung für eine bestimmte Verhandlung am Saaleingang aus Sicherheitsgründen kaum erforderlich ist. Sie könnte eher der Abhaltung bestimmter Personen(gruppen) an der Teilnahme an der Verhandlung dienen und ist daher unzulässig (JSt 2009, 109).
Am 19. Hauptverhandlungstag zu 41 HV 68/09z am 27.04.2010 kam es zu einer Verschärfung des Einlassprozederes. Obwohl noch Plätze frei waren, wurden interessierte Zuschauer, darunter der Vater eines Angeklagten, nicht eingelassen, da keine Platzkarten mehr vorhanden wären. Platz fand hingegen eine zusammengehörende Gruppe von ca. 20 Personen. Da vor dem Gericht ein großer Bus mit dem Kennzeichen BG (Bundesgendamerie) stand, liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei der Gruppe um Personen aus dem Umfeld der Polizei gehandelt hat. Da trotzdem noch freie Zuschauerplätze im Gerichtssaal vorhanden waren, beantragte RA Mag. Bischof insbesondere die Zulassung des Vaters eines Angeklagten als Zuschauer zur Hauptverhandlung. Dies wurde von der Richterin abgelehnt. Nach einer Toilettenpause um 15 Uhr verschwanden die besagte Gruppe und kam nicht wieder.
Am 20. Hauptverhandlungstag zu 41 HV 68/09z am 4.5.2010 war schließlich aufgrund der beim Eingang abzugebenden Ausweise für jedermann klar ersichtlich, dass es sich bei der Gruppe um Personen aus dem Polizeiumfeld gehandelt hat. So wurden Polizeidienstausweise abgegeben und darüber hinaus Unterlagen der polizeilichen Sicherheitsakademie mitgeführt.
Es ist geradezu offensichtlich, dass die Ausweiskontrollen der Beschränkung der Öffentlichkeit dienen sollte. Darüber hinaus liegt der Verdacht nahe, dass durch die Herbeiholung der Polizeigruppe versucht wurde, anderen Personen den Zutritt zu verunmöglichen. Dies ist nicht nur beschämend und einem Rechtsstaat unwürdig, sondern darüber hinaus schlicht konventionswidrig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: