Eingelangt am 25.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Dr. Susanne Winter
und weiterer
Abgeordneten
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend Auslieferung
von Roman Polanski
Die Zeitung – Der
Standard – hat in der Ausgabe vom 03. Mai 2010 über den in der
Schweiz unter Hausarrest stehenden Regisseur Roman Polanski berichtet. Inhalt
der Berichterstattung war, dass Polanski sein Schweigen bricht und die
US-Justiz angreift. Diese Berichterstattung kann als Höhepunkt einer
unkritischen und verharmlosenden Berichterstattung der Medien in
Österreich im Kriminalfall Polanski gesehen werden.
Um sensibel mit den Opfern
von sexueller Gewalt umzugehen, muss eine erhöhtes Maß an
Objektivität von der Zivilgesellschaft sowie von den Medien eingefordert
werden. Die Tatsache, dass ein Täter als "Starregisseur" und
Teil der oberen Gesellschaft gilt, darf die veröffentlichte Meinung nicht
zu Lasten des Opfers beeinflussen.
Laut Berichten soll der mit
internationalem Haftbefehl gesuchte Polanski durch die Schweizer Behörden am
26. September 2009 festgenommen worden sein. Ihm wird vorgeworfen, im Jahre
1977 ein Kind vergewaltigt zu haben. Polanski soll diese Tat – welche in
den USA nicht verjährt – im Zuge einer Gerichtsverhandlung gestanden
haben und vor der Urteilsverkündung durch das amerikanische Strafgericht geflohen
sein.
Kurz vor der Festnahme in
der Schweiz soll sich Polanski am 16. September 2009 trotz aufrechtem
Haftbefehls unbehelligt in Wien aufgehalten haben.
Die Festnahme erzeugte in
den Medien und europäischen Politikerkreisen eine Welle der
Solidarität mit dem Täter, so soll zum Beispiel der französische
Kulturminister Frederic Mitterand
folgende Aussagen getätigt haben: „Ihn
so zu sehen ist schrecklich, alleine und eingesperrt wo er doch kurz vor einem
Ereignis stand, wo er doch Lob und Anerkennung erhalten sollte." Sowie er sei "höchst erstaunt" über "das
Vorgehen gegen den international renommierten Regisseur".