5449/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Auslieferung von Roman Polanski

 

Die Zeitung – Der Standard – hat in der Ausgabe vom 03. Mai 2010 über den in der Schweiz unter Hausarrest stehenden Regisseur Roman Polanski berichtet. Inhalt der Berichterstattung war, dass Polanski sein Schweigen bricht und die US-Justiz angreift. Diese Berichterstattung kann als Höhepunkt einer unkritischen und verharmlosenden Berichterstattung der Medien in Österreich im Kriminalfall Polanski gesehen werden.

Um sensibel mit den Opfern von sexueller Gewalt umzugehen, muss eine erhöhtes Maß an Objektivität von der Zivilgesellschaft sowie von den Medien eingefordert werden. Die Tatsache, dass ein Täter als "Starregisseur" und Teil der oberen Gesellschaft gilt, darf die veröffentlichte Meinung nicht zu Lasten des Opfers beeinflussen.

Laut Berichten soll der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Polanski durch die Schweizer Behörden am 26. September 2009 festgenommen worden sein. Ihm wird vorgeworfen, im Jahre 1977 ein Kind vergewaltigt zu haben. Polanski soll diese Tat – welche in den USA nicht verjährt – im Zuge einer Gerichtsverhandlung gestanden haben und vor der Urteilsverkündung durch das amerikanische Strafgericht geflohen sein.

Kurz vor der Festnahme in der Schweiz soll sich Polanski am 16. September 2009 trotz aufrechtem Haftbefehls unbehelligt in Wien aufgehalten haben.

Die Festnahme erzeugte in den Medien und europäischen Politikerkreisen eine Welle der Solidarität mit dem Täter, so soll zum Beispiel der französische Kulturminister  Frederic Mitterand folgende Aussagen getätigt haben: „Ihn so zu sehen ist schrecklich, alleine und eingesperrt wo er doch kurz vor einem Ereignis stand, wo er doch Lob und Anerkennung erhalten sollte." Sowie er sei "höchst erstaunt" über "das Vorgehen gegen den international renommierten Regisseur".


Erneut Brisanz in diese Causa ist durch die kürzlich getätigten Aussagen der britischen Schauspielerin Charlotte Lewis gekommen, in denen sie Roman Polanski ebenfalls mit Missbrauchsvorwürfen konfrontiert hat.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

 

  1. War den Behörden Ihres Ressorts der Aufenthalt von Polanski in Wien bekannt?

 

  1. Hat es damals Versuche gegeben, Polanski zu verhaften?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Sollte Ihrer Meinung nach die Berühmtheit des Täters ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund bzw. Strafaufhebungsgrund sein?

 

  1. Zeigen Sie sich auch "höchst erstaunt" über "das Vorgehen gegen den international renommierten Regisseur", wie das Frédéric Mitterrand getan haben soll?

 

  1. Gibt es noch weitere prominente Personen, die sich durch den Aufenthalt in Österreich vor dem Zugriff durch ausländische Behörden "in Sicherheit" wiegen?

 

  1. Wenn ja, welche Personen sind das und was werden Sie dagegen tun?