5453/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Wechsel von der Justizwache zur Polizei

 

Ein Justizwachebeamter hat ein Ansuchen um Ressortwechsel zur Polizei abgegeben.

Die zuständigen Behörden (Personalabteilungen und Ministerbüro) teilten nur mit, dass ein Ressortwechsel wegen der Planstellenpolitik nicht möglich ist.

Dann aber wechselten doch mit Oktober 2009 zwei Kollegen der Justizwache ins Innenressort und absolvieren seit Februar 2010 im Bildungszentrum OÖ den Grundkurs.

Auf Nachfrage warum ein Wechsel immer noch nicht möglich ist, wurde vom BMI mitgeteilt, dass es an den Planstellen fehle.

Laut LPK für Tirol muss man das Auswahlverfahren absolvieren, unter 30 Jahre alt sein und dann den Grundkurs für 2 Jahre mit einem VB Vertrag.

Diese Anforderungen waren für die Kollegen aus OÖ nicht gegeben, da beide weit über 30 Jahre alt sind, kein Auswahlverfahren absolviert haben und ihren Grundbezug weiter erhalten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Ist grundsätzlich ein Wechsel von der Justizwache zur Polizei möglich?
  2. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
  3. Gibt es für einen Wechsel eine Altersgrenze?
  4. Wenn nein, warum wurde dies vom LPK Tirol behauptet?
  5. Gibt es nach einem Wechsel Einbußen bei den Bezügen?
  6. Wenn ja, wie stellen sich diese dar?
  7. Wann wird es wieder eine Wechselmöglichkeit geben?
  8. Wie viele Beamte der Justizwache stellten ein Ansuchen auf Wechsel zur Polizei in den letzten drei Jahren, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?
  9. Warum werden manche Beamte der Justizwache für einen Wechsel zur Polizei bevorzugt behandelt?
  10. Kann es sein, dass hiebei Parteizugehörigkeiten eine Rolle spielen?
  11. Warum wird der Wechsel von Beamten der Justizwache nicht zugelassen, obwohl das Bundesministerium für Inneres neue Polizeikräfte sucht?

  1. Ist der Wechsel immer von offenen Planstellen abhängig?
  2. Was passiert mit Planstellen von pensionierten Polizisten?
  3. Wann werden Sie endlich die notwendigen richtigen Informationen für Beamte, welche in ein anderes Ressort wechseln wollen, leicht zugänglich zur Verfügung stellen?