5453/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Wechsel von der Justizwache zur Polizei
Ein Justizwachebeamter hat ein Ansuchen um Ressortwechsel zur Polizei abgegeben.
Die zuständigen Behörden (Personalabteilungen und Ministerbüro) teilten nur mit, dass ein Ressortwechsel wegen der Planstellenpolitik nicht möglich ist.
Dann aber wechselten doch mit Oktober 2009 zwei Kollegen der Justizwache ins Innenressort und absolvieren seit Februar 2010 im Bildungszentrum OÖ den Grundkurs.
Auf Nachfrage warum ein Wechsel immer noch nicht möglich ist, wurde vom BMI mitgeteilt, dass es an den Planstellen fehle.
Laut LPK für Tirol muss man das Auswahlverfahren absolvieren, unter 30 Jahre alt sein und dann den Grundkurs für 2 Jahre mit einem VB Vertrag.
Diese Anforderungen waren für die Kollegen aus OÖ nicht gegeben, da beide weit über 30 Jahre alt sind, kein Auswahlverfahren absolviert haben und ihren Grundbezug weiter erhalten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: