5455/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verzögerung von Verfahren

 

Norbert Vögerl, Immobilienmakler und amtierender Bürgermeister von Windischgarsten, ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die Vorwürfe (selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung) sind vielschichtig und äußerst gewichtig. Sie reichen von Amtsmissbrauch bis hin zum Delikt des Betruges.

So soll er vom Gemeinderat Grundstücke in Bauland umwidmen haben lassen und diese anschließend an Makler vermittelt haben. Doch damit nicht genug. Wie die OÖN berichten, hat Bürgermeister Vögerl, ohne Genehmigung der Aufsichtsgemeinde und trotz des auf diesem aufrechten Bauverbots, die Gemeinde veranlasst, ein Grundstück zu kaufen. Als der Handel rückabgewickelt werden musste, ist für die Körperschaft Verlust entstanden. Der Bürgermeister selbst hat die Einstellung des Verfahrens beantragt und rechnet mit einem positiven Bescheid. Leider könnte er, aller Gerechtigkeit zum Trotz, recht bekommen. Die Strafprozessordnung sieht diese Möglichkeit vor, falls sich Ermittlungen sich bereits über einen langen Zeitraum erstrecken. Brisantes Detail: Wie die OÖN in ihrer Internetausgabe, unter Berufung auf eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, berichten, habe diese bei dem Verfahren bewusst länger zugewartet, "um die Bürgermeisterwahlen nicht zu beeinflussen." Dieses Verhalten der Staatsanwaltschaft ist eher fragwürdig.   

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Gab es in diesem Fall eine Weisung durch die Bundesministerin für Justiz an die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen erst nach der Bürgermeisterwahl aufzunehmen?

2.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

3.    Wenn nein, warum kam es dann zu dieser fragwürdigen Verzögerung des Verfahrens?

4.    Wurde auf irgendeine Weise bei der Staatsanwaltschaft diesbezüglich interveniert?

5.    Wenn ja, von wem?

6.    Wurden bereits mehrmals Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft auf Grund bevorstehender Wahlen aufgeschoben?


7.    Wenn ja, mit welcher Rechtfertigung?

8.    Ist es üblich bei solchen Verfahren zuzuwarten, damit Wahlen nicht beeinflusst werden?

9.    Wenn ja, welche Verfahren waren davon in den letzten drei Jahren betroffen?