5471/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend provisorische Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für Gesundheit vom 23. April 2010
Laut der provisorischen Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für Gesundheit (vom 23.April 2010) soll die Fachabteilung Nichtärztliche Gesundheitsberufe (III/B/4) aufgelöst und nahezu gänzlich in die Rechtsabteilung des Ministeriums (Sektion 2, Abteilung A1, Gesundheitsberufe und Allgemeine Rechtsangelegenheiten) eingegliedert werden.
Die demographische Entwicklung wird nach allgemeiner ExpertInnenmeinung zu einem deutlichen Anstieg von betagten und hochbetagten Menschen führen, was zu einem massiv steigenden Bedarf an Pflege- und Betreuungskräften und nichtärztlichem Personal führen wird. Schon heute kann der Bedarf an qualifiziertem und motiviertem (Fach-)Personal in der mobilen Pflege- und Betreuung sowie in vielen stationären Langzeitpflegeeinrichtungen nicht mehr gedeckt werden.
Pflege- und Betreuungsberufe sowie auch andere nichtärztliche Gesundheitsberufe (z.B. Sanitätshilfsdienste, OrdinationsgehilfInnen) leiden an einem geringen gesellschaftlichen Image, die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen gelten als stark reform- bzw. verbesserungswürdig und nicht selten werden die in diesen Bereichen arbeitenden Menschen unzureichend bezahlt.
Auch in allen anderen Bereichen (Krankenanstalten, niedergelassener Bereich, Rehabilitation, Prävention) ist der Bedarf nach einer zeitgemäßen und effizienten Weiterentwicklung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe enorm.
Daher stellen sich viele die Frage, ob die geplante Änderung der Geschäftsordnung wirklich den gesundheitspolitischen Notwendigkeiten Rechnung trägt, oder diesen sogar zuwiderläuft.
Durch die neue Geschäftseinteilung soll gerade jene Abteilung, die sich mit der Weiterentwicklung, Qualifizierung und Attraktivierung dieser, in jeder Hinsicht unterrepräsentierten nichtärztlichen Berufsgruppen beschäftigt, aufgelöst werden.
Begründungen dieses Vorhabens fehlen und der nachvollziehbare Beweis von erwarteten Synergien, einer Bündelung von Kompetenz und Profilschärfung steht aus.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE: