5471/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend provisorische Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für Gesundheit vom 23. April 2010

 

Laut der provisorischen Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für Gesundheit (vom 23.April 2010) soll die Fachabteilung Nichtärztliche Gesundheitsberufe (III/B/4) aufgelöst und nahezu gänzlich in die Rechtsabteilung des Ministeriums (Sektion 2, Abteilung A1, Gesundheitsberufe und Allgemeine Rechtsangelegenheiten) eingegliedert werden.

Die demographische Entwicklung wird nach allgemeiner ExpertInnenmeinung zu einem deutlichen Anstieg von betagten und hochbetagten Menschen führen, was zu einem massiv steigenden Bedarf an Pflege- und Betreuungskräften und nichtärztlichem Personal führen wird. Schon heute kann der Bedarf an qualifiziertem und motiviertem (Fach-)Personal in der mobilen Pflege- und Betreuung sowie in vielen  stationären Langzeitpflegeeinrichtungen nicht mehr gedeckt werden.

Pflege- und Betreuungsberufe sowie auch andere nichtärztliche Gesundheitsberufe (z.B. Sanitätshilfsdienste, OrdinationsgehilfInnen) leiden an einem geringen gesellschaftlichen Image, die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen gelten als stark reform- bzw. verbesserungswürdig und nicht selten werden die in diesen Bereichen arbeitenden Menschen unzureichend bezahlt.

Auch in allen anderen Bereichen (Krankenanstalten, niedergelassener Bereich, Rehabilitation, Prävention) ist der Bedarf nach einer zeitgemäßen und effizienten Weiterentwicklung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe enorm.

Daher stellen sich viele die Frage, ob die geplante Änderung der Geschäftsordnung wirklich den gesundheitspolitischen Notwendigkeiten Rechnung trägt, oder diesen sogar zuwiderläuft.

Durch die neue Geschäftseinteilung soll gerade jene Abteilung, die sich mit der Weiterentwicklung, Qualifizierung und  Attraktivierung dieser, in jeder Hinsicht unterrepräsentierten nichtärztlichen Berufsgruppen beschäftigt, aufgelöst werden.  

Begründungen dieses Vorhabens fehlen und der nachvollziehbare Beweis von erwarteten Synergien, einer Bündelung von Kompetenz und Profilschärfung steht aus.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende


ANFRAGE:

 

 

  1. Welche fachlichen  Überlegungen und Gründe  führen dazu, dass die Fachabteilung Nichtärztliche Gesundheitsberufe (III/B/4) aufgelöst und nahezu gänzlich in die Rechtsabteilung des Ministeriums (Sektion 2, Abteilung A1, Gesundheitsberufe und Allgemeine Rechtsangelegenheiten) eingegliedert werden soll?

 

  1. In welcher Weise ist gesichert, dass die Arbeit der  Fachabteilung Nichtärztliche Gesundheitsberufe in der Rechtsabteilung des Ministeriums in vollem Ausmaß weitergeführt wird?

 

  1. Wird der Rechtsabteilung des Ministeriums für die Durchführung dieser Aufgaben zusätzliches Fachpersonal zur Verfügung gestellt um der steigenden Bedeutung dieses Sektors gerecht zu werden?

 

  1. Wird es durch die Eingliederung der Abteilung Nichtärztliche Gesundheitsberufe in die Rechtsabteilung des Ministeriums zu Personaleinsparungen kommen? In welchem Ausmaß? (Angabe bitte in Vollzeitäquivalenten pro Berufsgruppe)

 

  1. Wie hoch ist der Einsparungseffekt durch die Eingliederung der Abteilung Nichtärztliche Gesundheitsberufe in die Rechtsabteilung des Ministeriums pro Jahr zu beziffern?

 

  1. Gibt es Überlegungen, von der Entscheidung, die Fachabteilung Nichtärztliche Gesundheitsberufe in die Rechtsabteilung des Ministeriums einzugliedern, Abstand zu nehmen und diese in der geltenden Geschäftseinteilung aufzuwerten?

 

  1. Für die Berufsgruppen der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe werden die geplanten Maßnahmen eine „schiefe“ Optik erzeugen. Wie und mit welchen Argumenten werden Sie diese Menschen von der Richtigkeit Ihrer Maßnahmen überzeugen?