5475/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Sicherung bzw. Schaffung von selbständigen Behindertenarbeitsplätzen

 

Derzeit ist die Vergabe von Tabakfachgeschäften an vorzugsberechtigte Behinderte die einzige Form der Schaffung bzw. Bereitstellung von selbständigen Behindertenarbeitsplätzen durch die öffentliche Hand, d.h. den Staat Österreich.

Derzeit werden laut Auskunft der Tabakmonopolverwaltung unter www.mvg.at rund 49% der Tabakfachgeschäfte, d.h. selbständigen Trafiken von vorzugsberechtigten Behinderten geführt(Stand Ende 2009).

Diese selbständigen Trafiken machen ihre Umsätze zum Großteil mit dem Verkauf von Tabakwaren. Nun wird aber durch eine Verschärfung der Regelungen der Bewerbung und der Konsumtion der Tabakware im Tabakgesetz diese Art der selbständigen Erwerbstätigkeit durch Behinderte seit vielen Jahren erschwert.

Laut einer im Sammelwerk „Rauchen im Recht“(Prof. Strejcek) veröffentlichten Statistik gab es 1973 noch 14.043 Trafiken in Österreich, heute sind es nur mehr 7.140, d.h. in den letzten 3 ½ Jahrzehnten mussten fast 50% der Trafiken wegen schlechter Rahmenbedingungen und zu geringen Umsätzen geschlossen werden.

Sollte die Einschränkung der Bewerbung und der Konsumtion der Tabakware durch die Europäische Union und den  Staat Österreich weitergehen, dann wird es irgendwann einmal gar keine Trafiken mehr geben. Damit fällt aber auch die Bereitstellung von selbständigen Behindertenarbeitsplätzen durch die öffentliche Hand weg.

Interessant ist nunmehr für die betroffenen vorzugsberechtigten Behinderten, ob der Staat Österreich durch die Schaffung eines anderen selbständigen Erwerbszweigs hier eine Alternative schaffen wird oder nicht.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende


 

Anfrage

 
1.    Wie bewertet das Bundesministerium für Finanzen den Rückgang der Trafikanzahl von 1973 bis 2009 um fast 50%?
2.    Wie viele selbständige Behindertenarbeitsplätze sind durch diesen Rückgang der Trafikanzahl in den einzelnen Jahren im Einzelnen verloren gegangen?
3.    Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Finanzen gesetzt, um für diese verloren gegangenen selbständigen Behindertenarbeitsplätze andere behindertentaugliche selbständige Ersatzarbeitsplätze zu schaffen?
4.    Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Finanzen gesetzt, um für diese verloren gegangenen selbständigen Behindertenarbeitsplätze andere behindertentaugliche unselbständige Ersatzarbeitsplätze zu schaffen?
5.    Mit welcher Reduktion der Trafikstandorte rechnet das Bundesministerium für Finanzen in den Jahren 2010 bis 2015 im Einzelnen?
6.    Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium für Finanzen setzen, um die Reduktion der Trafikstandorte in den Jahren 2010 bis 2015 so gering wie möglich zu halten?
7.    Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium für Finanzen setzen, um für diese im Zuge einer Reduktion der Trafikstandorte in den Jahren 2010 bis 2015 verloren gegangenen selbständigen Behindertenarbeitsplätze andere behindertentaugliche selbständige Ersatzarbeitsplätze zu schaffen?
8.    Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium für Finanzen setzen, um für diese im Zuge einer Reduktion der Trafikstandorte in den Jahren 2010 bis 2015 verloren gegangenen selbständigen Behindertenarbeitsplätze andere behindertentaugliche unselbständige Ersatzarbeitsplätze zu schaffen?