5477/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Hermann Gahr

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Prüfergebnis des Rechnungshofes zur Salzburger Arbeiterkammer

Gemäß § 91 des Arbeiterkammergesetzes 1992 - AKG unterliegen die Arbeiterkammern und die Bundesarbeiterkammer der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Unter anderem hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Ausübung der Aufsicht die Jahresvoranschläge und Rechnungsabschlüsse der Arbeiterkammer zu genehmigen.

Aktuellen Medienberichten ist zu entnehmen, dass nunmehr das „Ergebnis der Überprüfung durch den Rechnungshof gemäß Art. 127b B-VG und § 20a RHG - Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg" vorliegen soll.

Dem Vernehmen nach berichtet der Rechnungshof darin unter anderem von den Folgen der negativen wirtschaftlichen Entwicklung der AK Salzburg, einer stark zunehmenden Verschuldung sowie einer Verschlechterung der Eigenkapitalausstattung. Kritisch festgestellt wird angeblich auch, dass die AK Salzburg 2008 aufgrund fehlender Rücklagen und liquider Mittel über nahezu keinen finanziellen Spielraum für künftige Vorhaben verfügen soll. Im Bundesländervergleich soll die AK Salzburg die geringste Eigenkapitalquote und die bundesweit höchste Verschuldungsquote aufweisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.  Ist Ihnen als Aufsichtsbehörde das Prüfergebnis des Rechnungshofes zur Arbeiterkammer Salzburg bekannt?

2.             Wenn ja, wie beurteilen Sie als Aufsichtsbehörde dieses Prüfergebnis des Rechnungshofes?

3.      Welche Konsequenzen sind aus Ihrer Sicht im Rahmen der Ausübung der Aufsichtspflicht aus diesem Bericht zu ziehen? Wann und in welcher Form werden Sie diese umsetzen?


4.             Wie beurteilen Sie die finanzielle Situation der AK Salzburg im Vergleich zu den Arbeiterkammern in den anderen Bundesländern?

5.             Wie hoch war die Eigenkapitalausstattung in den einzelnen Arbeiterkammern in den Jahren 2008 bzw. 2009?

6.      Wie hoch war die Verschuldungsquote in den einzelnen Arbeiterkammern in den Jahren 2008 bzw. 2009?

7.      Wie hoch war der Anteil des Marketingbudgets in den einzelnen Arbeiterkammern in den Jahren 2008 bzw. 2009?

8.      Teilen Sie die Einschätzung des Rechnungshofes, wonach die AK Salzburg unter anderem beim Jahresvoranschlag 2009 angesichts der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von einer zu optimistischen Entwicklung der Kammerumlage und der Ergebnisse der beiden Nebenbetriebe ausgegangen ist?

9.      Liegt Ihnen der Rechnungsabschluss 2009 vor, der angeblich bestätigt, dass die AK Salzburg von einer zu optimistischen Entwicklung der Kammerumlage und der Ergebnisse der beiden Nebenbetriebe ausgegangen ist?

10.  Teilen Sie die Ansicht, dass die AK Salzburg ihre wirtschaftliche Lage transparenter darstellen sollte, indem sie im jeweiligen Jahresabschluss die Höhe ihrer Haftungen für Pensionen bezogen auf das laut Pensionskasse volle Deckungserfordernis dokumentiert?

11.  Haben Sie als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigung der Jahresvoranschläge und Rechungsabschlüsse die vom Rechnungshof artikulierten Empfehlungen berücksichtigt?

12.  Wie beurteilen Sie als Aufsichtsbehörde die Empfehlungen des Rechnungshofes im Einzelnen und wie werden Sie diese in Ihrem Bereich als Aufsichtsbehörde umsetzen?