5478/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Rattenbekämpfung - Hygiene und sanitätspolizeiliche Probleme?"

Im Jahr 2002 ist in ganz Österreich die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Rattennachschau
und Rattenbekämpfung weggefallen. Seitdem ist das Vorgehen gegen Ratten in den
österreichischen Gemeinden unterschiedlich geregelt, es existieren keine einheitliche landes-
oder bundesweit geltenden Bestimmungen fehlen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie beurteilt das Ressort die im Jahr 2002 erfolgte Aufhebung bundesrechtlicher
Bestimmungen zur Rattenbek
ämpfung?

2.               Fehlt derzeit aus Sicht des Ressorts eine bundeseinheitliche Regelung?

3.               Reichen aus Sicht des Ressorts hygiene- oder sanitätspolizeiliche Verordnungen der
Gemeinden zur Rattenbekämpfung in Österreich aus?

4.               Welche Probleme werden aktuell seitens des Ressorts gesehen?

Reicht die spontane Rattenbekämpfung aus oder müßte zukünftig in die Prophylaxe
investiert werden?


5.    In welchen österreichischen Gegenden gibt es aktuell eine Rattenplage und damit auch
hygiene- und sanitätspolizeiliche Probleme?

Werden gesundheitliche Probleme für Menschen gesehen?
Wenn ja, welche?


6.      Wie wird die Entwicklung der Rattenpopulation in Österreich eingeschätzt?
Welche Zahlen liegen dafür vor?

7.              Welche Giftmengen werden jährlich zur Rattenbekämpfung verwendet?

Welche diesbezüglichen Regelungen haben „Rattenbekämpfer" zum Schutz der Umwelt
einzuhalten?