5478/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.05.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Rattenbekämpfung - Hygiene und sanitätspolizeiliche Probleme?"
Im Jahr 2002
ist in ganz Österreich die gesetzliche Pflicht zur
regelmäßigen Rattennachschau
und
Rattenbekämpfung weggefallen. Seitdem ist das Vorgehen gegen Ratten in den
österreichischen Gemeinden
unterschiedlich geregelt, es existieren keine einheitliche landes-
oder bundesweit geltenden Bestimmungen fehlen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Gesundheit
nachstehende
Anfrage:
1. Wie
beurteilt das Ressort die im Jahr 2002 erfolgte Aufhebung bundesrechtlicher
Bestimmungen zur Rattenbekämpfung?
2. Fehlt derzeit aus Sicht des Ressorts eine bundeseinheitliche Regelung?
3.
Reichen aus Sicht des Ressorts hygiene- oder sanitätspolizeiliche
Verordnungen der
Gemeinden zur Rattenbekämpfung in Österreich aus?
4. Welche Probleme werden aktuell seitens des Ressorts gesehen?
Reicht
die spontane Rattenbekämpfung aus oder müßte zukünftig in
die Prophylaxe
investiert werden?
5. In welchen österreichischen
Gegenden gibt es aktuell eine Rattenplage und damit auch
hygiene- und
sanitätspolizeiliche Probleme?
Werden
gesundheitliche Probleme für Menschen gesehen?
Wenn
ja, welche?
6.
Wie wird die Entwicklung der Rattenpopulation in Österreich
eingeschätzt?
Welche Zahlen liegen
dafür vor?
7. Welche Giftmengen werden jährlich zur Rattenbekämpfung verwendet?
Welche
diesbezüglichen Regelungen haben „Rattenbekämpfer" zum
Schutz der Umwelt
einzuhalten?